By Christine Muttonen, Jacqueline Cabasso & Alyn Ware 4.Februar 2019
Christine Muttonen is a former Austrian parliamentarian who served as the President of the OSCE Parliamentary Assembly from 2016-2017. Jacqueline Cabasso is the Executive Director of Western States Legal Foundation and the North America Coordinator for Mayors for Peace. Alyn Ware is Global Coordinator for Parliamentarians for Nuclear Non-proliferation and Disarmament and Disarmament Program Director for the World Future Council.
BASEL, Switzerland, Feb 4 2019 (IPS) - The United States last week officially announced it is walking away from the Intermediate Range Nuclear Forces (INF) Treaty, an agreement made between the USA and the Soviet Union in 1987 to eliminate a whole class of nuclear weapons that had been deployed in Europe and had put the continent on a trip-wire to nuclear war. (……) This goes against public opinion, which is overwhelmingly opposed to a nuclear arms race, and to nuclear sabre rattling and threats, whether open or veiled, from Presidents Putin and Trump. Despite this, it’s extremely difficult for civil society to directly influence Russian or US nuclear policy.
That points to a deficit of democracy in both countries. It also points up the need for direct actions parliaments, cities and citizens can take to stop the assault on arms control treaties and prevent a new nuclear arms race.
To that end, mayors, parliamentarians and representatives of civil society organizations from 40 countries – mostly Europe and North America, including the mayors of 18 US cities– sent a joint appeal to Presidents Trump and Putin, calling on them to preserve the INF Treaty and resolve nuclear-weapons and security related conflicts through dialogue rather than through military provocation.
more: http://www.ipsnews.net/2019/02/treaties-collapse-can-still-prevent-nuclear-arms-race/
(……) „For many years, we have been calling on numerous occasions for holding meaningful disarmament talks on almost all aspects of this matter. In recent years, we have seen that our partners have not been supportive of our initiatives. On the contrary, they always find pretexts to further dismantle the existing international security architecture.
In this connection, I would like to highlight the following considerations, and I expect the Foreign Ministry and the Defence Ministry to use them as guidance. All our proposals in this area remain on the table just as before. We are open to negotiations. At the same time, I ask both ministries not to initiate talks on these matters in the future. I suggest that we wait until our partners are ready to engage in equal and meaningful dialogue on this subject that is essential for us, as well as for our partners and the entire world.
Another important consideration I would like to share with the senior officials of both ministries. We proceed from the premise that Russia will not deploy intermediate-range or shorter-range weapons, if we develop weapons of this kind, neither in Europe nor anywhere else until US weapons of this kind are deployed to the corresponding regions of the world.“ (…...)
hier die engl. Version des ganzen Gesprächs : https://augengeradeaus.net/2019/02/sammler-zum-inf-vertrag-2-die-russische-reaktion/#more-32640
Die Bundesregierung hat den Parlamentspräsidenten Guaidó als sogenannten „Übergangspräsidenten“ anerkannt, nachdem dieser sich selbst dazu ausgerufen hatte. Sie beruft sich wie auch die venezolanische Opposition auf Artikel 233 der venezolanischen Verfassung. Danach übernimmt der Parlamentspräsident die Amtsgeschäfte, wenn der gewählte Präsident noch vor Amtsantritt ausfällt. Als solche Ausfälle bezeichnet die Verfassung den Tod, den Rücktritt, die Abberufung durch den Obersten Gerichtshof, die medizinisch bescheinigte und von Oberstem Gerichtshof und Parlament bestätigte Amtsunfähigkeit, die Amtsaufgabe, sowie die Abwahl durch Abwahlreferendum.
Liegt auch nur einer dieser Gründe vor? Nein!
Aber wie steht es um die Präsidentschaftswahlen 2018? Führen diese wegen Illegalität zum Ausfall des Präsidenten, weil seine Amtszeit abgelaufen ist?
Die Bundesregierung und US-Präsident Trump halten die Wahlen 2018 für illegitim. Sie sagen, die Wahlen hatten keinerlei demokratischen Grundsätzen genügt. Aber stimmt das auch? Oder wie kommen sie darauf?
Zuständig für die Beurteilung dieser Fragen ist eigentlich der Oberste Gerichtshof Venezuelas. Seine Meinung spielt in den Medien allerdings keine Rolle. Denn dort wurden die Wahlen von der Oppositionsmehrheit gar nicht angegriffen.
Dafür fehlten die tatsächlichen Voraussetzungen. Hier das 10-seitige Gutachten als pdf
Dazu als Kommentar ein Auszug aus amerika21 vom 10.2.2019:
…..Tatsächlich hat Guaidó als bisheriger Vorsitzende der oppositionell dominierten Nationalversammlung keine über das Parlament hinausgehende Rückendendeckung. Die Armee, die Justiz, die Wahlbehörde und weitere zentrale Institutionen des Staates stehen weiterhin an der Seite von Präsident Nicolás Maduro. In dieser Situation nutzt Guaidó zurzeit die Anerkennung ausländischer Regierungen, um seine innenpolitische Position zu stärken. So traf er diese Woche mit europäischen Diplomaten zusammen, darunter mit dem deutschen Botschafter Daniel Kriener. Die Bundesregierung hatte Guaidó unlängst nach einem achttägigen Ultimatum anerkannt. Auch bei dieser Fristsetzung gelten "letztlich die gleichen Leitvorstellungen wie für die Anerkennung selbst", heißt es im Bundestagsgutachten.
Im eskalierenden Machtkampf in Venezuela hatte sich Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) früh auf die Seite des selbsternannten Gegenpräsidenten Guaidó gestellt. "Wir sind nicht neutral in dieser Frage, sondern wir unterstützen das, was Guaidó dort tut", sagte Maas einen Tag nach der Selbsternennung des Oppositionellen…….
https://amerika21.de/2019/02/221974/venezuela-bundestag-gutachten-voelkerrech
von: Jürgen Wagner | Veröffentlicht am: 29. Januar 2019 als IMI-Standpunkt 2019/004
Bereits 2020, verkündete unlängst eine sichtlich zufriedene Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, könne – selbstredend unter deutscher Ratspräsidentschaft – „Richtfest“ für die seit einiger Zeit im Aufbau befindliche „Europäische Verteidigungsunion“ (EVU) gefeiert werden (FR, 21.1.19). Neben der „Koordinierten Jährlichen Überprüfung der Verteidigung“ (CARD) sowie der „Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit“ (PESCO) ist dabei der „Europäische Verteidigungsfonds“ (EVF) als dritte tragende Säule der künftigen Verteidigungs- bzw. Rüstungsunion vorgesehen.
Insofern verwundert es nicht weiter, dass die Entscheidungsträger in Kommission, Parlament und den nationalen Regierungen wild entschlossen zu sein scheinen, das Vorhaben noch vor den Europawahlen im Mai 2019 zum Abschluss zu bringen. Allerdings gelangt ein kürzlich erstelltes Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Einrichtung es Fonds illegal wäre, weshalb eventuell noch die Möglichkeit besteht, das Vorhaben auf dem Klageweg doch noch zu Fall zu bringen…
weiterlesen: https://www.imi-online.de/2019/01/29/militarisierung-auf-den-truemmern-des-rechts/
Immer wieder wurde versucht, den Parlamentsvorbehalt in Deutschland zu versenken oder zumindest stark einzuschränken – zuletzt über die sog. Rühe-Kommission (siehe IMI-Analyse 2015/23). Nun wird versucht, über die europäische Bande zu spielen, denn mit der Teilnahme an PESCO haben sich alle 25 teilnehmenden Staaten u.a. dazu verpflichtet, ein „beschleunigtes politisches Engagement auf nationaler Ebene anzustreben und gegebenenfalls ihre nationalen Beschlussfassungsverfahren zu überprüfen“.
I.
Nach der Haager Konvention von 1899 mit dem Verbot, „solche Geschosse zu verwenden, deren einziger Zweck ist, erstickende oder giftige Gase zu verbreiten“, kommt es zur Haager Landkriegsordnung vom 1907 mit den Bestimmungen: „Die Kriegführenden haben kein unbeschränktes Recht in der Wahl ihrer Mittel zur Schädigung des Feindes“ und „namentlich untersagt ist die Verwendung von Gift oder vergifteten Waffen“ (Art. 22 f).
Proklamiert vom deutschen Kaiser an der Spitze der Staatsmänner wurde das Abkommen insbesondere von Deutschland schamlos gebrochen in den Kämpfen des ersten Weltkriegs. Ich erinnere nur an Ypern. Die schrecklichen Bilder und Erfahrungen, der Tod von insgesamt ca. 100.000 Opfern und 1,3 Mio Verletzten im ersten Weltkrieg führten zum Genfer Giftgasprotokoll von 1925:
„In Erwägung, dass die Verwendung von erstickenden, giftigen oder gleichartigen Gasen ..im Kriege mit Recht in der allg. M. der zivilisierten Welt verurteilt worden ist, und dass das Verbot dieser Verwendung in den Verträgen ausgesprochen worden ist, an denen die meisten Mächte der Welt beteiligt sind“ erkennen die unterzeichneten Staaten dieses Verbot an „ ...in der Absicht, eine allgemeine Anerkennung dieses Verbots, das in gleicher Weise eine Auflage für das Gewissen wie für das Handeln der Völker bildet, als eines Bestandteils des internationalen Rechts zu erreichen.“
Die Vereinbarung hatte durchaus Erfolg: trotz Entwicklung wirksamer Nervengase wie Sarin in den 30er Jahren und Ansammlung von ca. 500.000 to C-Waffen weltweit bis 1945 , gab es keine Anwendung von Giftgasen im zweiten Weltkrieg. Das Verbot des Einsatzes von Giftgas entsprechend dem Protokoll von 1925 ist inzwischen Teil des Völkergewohnheitsrechts. Es bindet damit auch Staaten, die das Protokoll nicht unterzeichnet haben.
Dennoch gab es nach 1945 immer wieder Verstöße.
by Dr Daniel Rietiker, President of the Association of Swiss Lawyers for Nuclear
Introduction
On 30 October 2018, the UN Human Rights Committee (HRC), which is in charge of the implementation of the 1966 International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR), has adopted its General Comment (GC) no. 36 relating to the right to life (Article 6 ICCPR). It is in many respects a remarkable document and a new example for bridge-building between nuclear arms control and human rights. In para. 66, the HRC considers the threat and use of WMD, in particular nuclear weapons, incompatible with the right to life and reiterates the duties of the States Parties in the field of nuclear disarmament and non-proliferation.
The most obvious human right when talking about use of nuclear weapons is the right to life. The ICJ, in its 1996 Advisory Opinion on the Legality of the Threat or Use of Nuclear Weapons, confirmed the applicability of the right to life in time of armed conflict and, moreover, observed that the test of what is an “arbitrary deprivation of life” has to be determined in light of international law governing armed conflict, in particular humanitarian law. The GC no. 36 is a detailed document, of 32 pages. Even though other paragraphs are certainly relevant too, I am commenting here only on the clause relating to WMD, in particular nuclear disarmament.
read more (pdf) : images/pdf/arbeitsfelder/atomwaffen/atomare abruestung/Rietiker_zu_UN-HRC_Nov__18_Right_on_life_und_Atomwaffen.pdf
and by Alyn Ware - the International Representative of Aotearoa Lawyers for Peace (the New Zealand affiliate of the International Association of Lawyers Against Nuclear Arms), a Councilor of the World Future Council and the Global Coordinator of Parliamentarians for Nuclear Nonproliferation and Disarmament
On October 30, 2018, the UN Human Rights Committee adopted a new General comment No. 36 (2018) on article 6 of the International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR), on the right to life, which concludes that the threat or use of nuclear weapons is incompatible with the Right to Life and may amount to a crime under international law.
Obwohl eine UN-Resolution juristisch nicht bindend ist, war es für russische Diplomaten die letzte Hoffnung, die USA mit einer UN-Mehrheit vom angedrohten Ausstieg aus dem INF-Vertrag über das Verbot von Kurz- und Mittelstreckenraketen abzuhalten. Am 21. Dezember stimmte die UN-Vollversammlung über die von Russland und zehn weiteren Staaten eingereichte Resolution ab. Die Abstimmung brachte jedoch keine Mehrheit für die Resolution.
Gegen das Dokument stimmten 46 Länder, 43 stimmten dafür, während sich 78 enthielten. War das abzusehen? Keineswegs, denn die Resolution wurde in einer betont neutralen Sprache verfasst, ohne auf die Auseinandersetzung zwischen den USA und Russland einzugehen, und damit auch unter Verzicht auf Schuldzuweisungen. Über die beiden größten Atommächte hieß es, sie sollten "den konstuktiven Dialog wieder aufnehmen und zusätzliche Maßnahmen der Zusammenarbeit erarbeiten", um weiteren falschen Auslegungen und Missverständnissen entgegenzuwirken. Alle Unterzeichnerstaaten des Vertrages sollten bedingungslos alle Vorgaben einhalten und die Konsultationen dazu wieder aufnehmen, zitiert die russische Zeitung Kommersant aus dem Dokument.
Doch vor allem die NATO- und die EU-Staaten konnte das nicht umstimmen.
weiterlesen: 22.12.2018 bei RT-Deutsch https://de.rt.com/1qw3
In dem Abkommen wurde ein Waffenstillstand für das Gebiet von Hodeida vereinbart , überwacht von einer Friedensmission der UN. Die Parteien verpflichteten sich u.a. zu einem Truppenrückzug aus dem Stadtgebiet. In der Resolution des SR heißt es:
"3. fordert die Parteien auf, das Abkommen von Stockholm gemäß den darin festgelegten Fristen durchzuführen, besteht darauf, dass alle Parteien sich uneingeschränkt an die für das Gouvernement Hudaida vereinbarte Waffenruhe, die am 18. Dezember 2018 in Kraft getreten ist, sowie an die Verpflichtung halten, innerhalb von 21 Tagen nach Inkrafttreten der Waffenruhe ihre jeweiligen Einsatzkräfte aus der Stadt Hudaida und den Häfen von Hudaida, Salif und Ras Issa an vereinbarte Standorte außerhalb der Stadt und der Häfen umzuverlegen, keine militärische Verstärkung in die Stadt, die Häfen von Hudaida, Salif und Ras Issa und das Gouvernement zu holen und alle Zeichen einer militärischen Präsenz aus der Stadt zu entfernen, da all dies eine zentrale Voraussetzung für die erfolgreiche Durchführung des Abkommens von Stockholm ist......"
weiterlesen: sr-res. 2451 v. 13.12.18 (pdf)