Die Vorschläge wurden kritisch beleuchtet vom Whistleblower-Netzwerk in einer Stellungnahme vom 17.12.2020
Wie die SPD-Bundestagsfraktion erstmals [offiziell verlauten] ließ, will sie Whistleblower auch bei Hinweisen über Verstöße gegen nationales Recht schützen und nicht nur, wie unter anderem der Bundesminister für Wirtschaft, bei Verstößen gegen EU-Recht.
Stellungnahme von Oktober 2020
hier als pdf
Der deutsche Gesetzgeber darf die EU-Whistleblower-Richtlinie nicht einfach 1:1 umsetzen – Vorfälle wie der Corona-Ausbruch bei Tönnies zeigen deutlich, dass der Anwendungsbereich bisher keinen ausreichenden Schutz bietet.
5. August 2020 von Wh.-Netzwerk e.V., Transparency International, u.a.
Hinweisgeber*innen (Whistleblower) sind entscheidend für die Aufdeckung von Missständen und Korruption. Eine umfassende Gesetzgebung zum Schutz dieser Personen fehlt in Deutsch-land jedoch nach wie vor. Laut einer Studie der Europäischen Union würde ein effektiver Hin-weisgeberschutz die europäischen Steuerzahler*innen vor jährlichen Schäden an Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft von sechs bis zehn Milliarden Euro bewahren
weiter als pdf https://www.whistleblower-net.de/wp-content/uploads/2020/08/Offener-Brief_August-20_Final_mit_Verteiler_ohne_Sperrfrist.pdf
Der Verein “Whistleblowing-Netzwerk e.V.” mit Sitz in Berlin widmet sich dem Schutz von Whistleblowern und bietet ihnen Beratung und Hilfe an. Wir haben mit der Vorsitzenden Annegret Falter gesprochen.
Edward Snowden und Julian Assange gelten gemeinhin als die Gesichter des Whistleblowing – aber sind sie wirklich gute Beispiele, um den Whistleblower zu charakterisieren?
Am 16. Dezember 2019 wurde die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden – EU 2019/1937 (Whistleblowerschutz-Richtlinie) verabschiedet, die bis Ende 2021 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. Whistleblower-Netzwerk berichtete mehrfach. Das federführende Justizministerium (BMJV), das dem Vernehmen nach Ende dieses Sommers einen ersten Gesetzentwurf vorlegen will, hat unlängst im Rahmen der Ressortabstimmung ein „Eckpunkte“-Papier ans Wirtschaftsministerium (BMWi) weitergeleitet. Dort wurden grundsätzliche Überlegungen des BMJV kommentarlos gestrichen. Jetzt ist das Papier nur noch halb so lang.
weiterlesen: https://www.whistleblower-net.de/online-magazin/2020/04/17/interessenvertreter-gegen-whistleblowerschutz/
Im Oktober 2019 hat die Europäische Union eine Richtlinie zum Schutz von Personen verabschiedet, die in beruflichem Zusammenhang Verstöße gegen geltendes EU-Recht melden. Der deutsche Gesetzgeber muss nun innerhalb von zwei Jahren gesetzliche Regelungen schaffen, die Hinweisgeber vor Repressalien schützen. Diese müssen mindestens den Anforderungen der Richtlinie entsprechen.
Die Erwartungen gegen dahin, dass damit auch endlich ein deutsches umfassendes Gesetz zum Schutz der Whistleblower geschaffen wird. Dabei stellen sich eine Reihe wichtiger Fragen. Erste Hinweis dazu gibt der Beitrag "Überlegungenzur nationalen Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden („Whistleblowing-Richtlinie“)-Dr. Simon Gerdemann, LL.M. (Berkeley)–21.8.2019, aktualisiert am 27.10.2019", veröffentlicht in Whistleblower-Netzwerk unter
Im März 2019 konnte gegen den Widerstand auch der deutschen Regierung in Brüssel eine politische Einigung auf eine wirksame Richtlinie zum Schutz der Whistleblower erreicht werden. Nach Durchführung des üblichen Verfahrens, kann die Richtlinie nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und tritt dann 3 Wochen später in Kraft. Danach läuft die 2-Jahres-Frist für die europäischen Regierungen, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie betrifft nur Whistleblower, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden und das auch nur für einzeln aufgeführte Rechtsgebiete. Es ist jedoch zu hoffen und darauf hinzuarbeiten, dass aus diesem Anlass die deutsche Regierung auch für ihr nationales Recht endlich einen gleichwertigen Whistleblowerschutz auf den Weg bringt.
Hier die Richtlinie mit "Erwägungen" (S. 1 - 62) dem Text der Richtlinie (S.64 - 99) und Anhängen zu den einzelnen Vorschriften (weitere 31 Seiten) als pdf
Inzwischen ist das Gesetz im Bundesgesetzblatt Teil I veröffenlticht.
Hier im Wortlaut (als pdf)