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Klimawandel

30. April 2021  von Dr. Andreas Buser, in verfassungsblog

Der Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts schlägt hohe Wellen. National wie international wird das Urteil bereits jetzt als Meilenstein für den Klimaschutz gefeiert, der auf einer Stufe mit erfolgreichen Klimaklagen in den Niederlanden, Irland und Frankreich stehe. In den ersten vier „Klimaverfassungsbeschwerden“ der Geschichte der Bundesrepublik hat das Gericht den überwiegend jungen Beschwerdeführenden aus Deutschland, Nepal und Bangladesch teilweise Recht gegeben.

Tatsächlich handelt es sich bei dem Beschluss erstmal nur um einen kleinen Erfolg für den Klimaschutz. Die praktischen Auswirkungen des Beschlusses auf das Klimaschutzgesetz und die deutsche Klimapolitik sind momentan gering. Allerdings legt der Beschluss den Grundstein für eine weitergehende und dauerhafte verfassungsgerichtliche Kontrolle der staatlichen Klimaschutzbemühungen anhand der Grundrechte und Art. 20a GG.

Um das Ergebnis des Beschlusses vorwegzunehmen: Der deutsche Gesetzgeber muss bis zum 31. Dezember 2022 die Minderungsziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) für Zeiträume nach 2030 fortschreiben. Bisher finden sich im KSG (§ 4 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2) nur Jahresemissionshöchstmengen bis 2030. Das genügt dem BVerfG nicht (Rn. 256, 259 ff.). Vielmehr habe der Gesetzgeber zur Sicherung künftiger Freiheit (vor Klimaschutzmaßnahmen des Staates) und im Sinne eines schonenden Übergangs und größtmöglicher Transparenz bereits jetzt den Reduktionspfad bis zur Klimaneutralität fortzuschreiben.

weiter:  

https://verfassungsblog.de/die-freiheit-der-zukunft/

Interview von Annelie Kaufmann  mit Prof. Dr. Rolf-Christian Calliess

29.04.2021 in Legal Tribune Online (LTO)

Das Bundesverfassungsgericht hat den Klimaschützern in wichtigen Punkten Recht gegeben – und sich nebenbei mit einem neuen Grundrecht und "intertemporaler Freiheitssicherung" befasst. Was heißt das wirklich?

LTO: Herr Professor Calliess, hat das Bundesverfassungsgericht heute ein neues Grundrecht gefunden?

weiter: 

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-klimaklage-20a-gg-grundrecht-oekologisches-existenzminimum-klimaschutz-interview/


 

Pressemitteilung Nr. 31/2021 vom 29. April 2021

Beschluss vom 24. März 2021
1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20

Mit heute veröffentlichtem Beschluss  <http://www.bverfg.de/e/rs20210324_1bvr265618.html >  hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.

Das Klimaschutzgesetz verpflichtet dazu, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55 % gegenüber 1990 zu mindern und legt durch sektorenbezogene Jahresemissionsmengen die bis dahin geltenden Reduktionspfade fest (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2). Zwar kann nicht festgestellt werden, dass der Gesetzgeber mit diesen Bestimmungen gegen seine grundrechtlichen Schutzpflichten, die Beschwerdeführenden vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen, oder gegen das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG verstoßen hat. Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.

weiterlesen: 

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html

von Dr. Franziska Kring | 25.3.2021 auf LTO

Zehn Familien, unter anderem aus Deutschland, Kenia und Fidschi wollten vor dem EuGH erreichen, dass die EU sich strengere Klimaziele geben muss. Doch die Richter haben ihre Klage endgültig zurückgewiesen.
Die Kläger des People’s Climate Case sind mit ihrer Klage für strengere Klimaziele in der Europäischen Union (EU) gescheitert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hielt die Klage für unzulässig (Urt. v. 25.03.2021).
Zwar sei es richtig, dass die Folgen des Klimawandels jeden Menschen anders träfen. Das bedeute aber nicht, dass einzelne Personen auch gegen die EU-Gesetze klagen könnten. Ohnehin ist das im EU-Recht die Ausnahme. Nur von der Maßnahme individuell betroffene Personen sind klagebefugt.
weiter:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-klage-c-565-19-peoples-climate-case-unzulaessig/

Interview von Tanja Podolski mit RA. Dr. Lukas Mezger in LTO-Daily vom 19.3.21

Der Klimaschutz braucht auch die Juristen, meinen Laywers for Future. Rund 100 Menschen aus der Rechtspflege streiken daher am Freitag virtuell gemeinsam mit der #FridaysforFuture-Bewegung. Warum, erklärt Lukas Mezger im Interview.

LTO: Herr Mezger, die Lawyers for Future rufen gemeinsam mit der Bewegung #FridaysforFuture unter dem Motto "#NoMoreEmptyPromises" zum globalen Klimastreik auf. Die Gruppe um Greta Thunberg ist bekannt, aber wer sind die Lawyers for Future?

Lukas Mezger: Es gibt in der Fridays-for-Future-Bewegung eine ganze Reihe von Gruppen, die sich für den Klimaschutz einsetzen, etwa die Scientists for Future, die Parents for Future und eben auch die Lawyers for Future. Wir sind eine Gruppe von rund 100 Jurist:innen, die sich schon vor einiger Zeit der Forderung von Fridays for Future nach der Einhaltung der Klimaziele von Paris angeschlossen haben. Am Mittwochabend haben wir uns virtuell konstituiert, sodass wir bald als eingetragener Verein organisiert sind.

Wer genau macht bei Lawyers for Future mit?

weiter: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lawyers-for-future-klima-streik-fridays-for-future-no-more-empty-promises/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000017863780&elqTrack=true

Erklärung von JuristInnen vom 10.6.2019, von denen einige Strafanzeige wegen Tötungsdelikten gegen die Verantwortlichen von RWE Power wegen der Energiegewinnung mit Braunkohle erhoben haben

Was werden wir den weltweiten Opfern der Klimaerwärmung durch Überschwemmungen, Feuersbrünste, Trockenheit etc. wie den Toten in Mozambik, in Simbabwe und Malawi – Opfer des Zyklon Idai im März 2019 –antworten, wenn sie fragen: wer hat die Überschwemmungen unseres Landes verursacht? Wer hätte sie wann, wie, mit welchen Mitteln verhindern können?

Werden wir ihnen entgegenhalten,

es sei doch nicht ausgemacht, dass die Betriebe etwa unserer Kohlekraftwerke damit zu tun haben? dass sie dafür ursächlich oder mit ursächlich sind?

Deren Tätigkeit und die davon ausgehenden Emissionen seien doch schließlich von unseren Behörden und Institutionen genehmigt?

Da hätten sie sich eben früher in die entsprechenden nordrheinwestfälischen, brandenburgischen, sächsischen Genehmigungsverfahren einbringen sollen?

Sie könnten doch publizistisch oder sonst im Wege der freien Meinungsbildung dagegen vorgehen? Ggf. auch über die diplomatischen Kanäle?

Sie hätten schließlich den Klageweg einschlagen können?

Das möge zwar sein, dass das Alles tragisch ist, aber wir hier in Deutschland müssen erst einmal unser Eigentum, unsere Gewerbebetriebe, unsere Energiesicherheit, unsere Wettbewerbsfähigkeit, unsere Arbeitsplätze sichern?

Wollen wir ihnen ernsthaft solche Antworten geben?

40 Prozent CO2-Ausstoß weniger als 1990, so lautete das Klimaziel für das Jahr 2020 für lange Zeit. Drei Familien klagen nun mit Unterstützung von Greenpeace gegen die Bundesregierung, die die Ziele einhalten soll.

04.06.2019 bei Legal Tribune Online – LTO

Die Regierung in Berlin lässt sich Zeit beim Klimaschutz - und so den Meeresspiegel weiter steigen. Drei Familien wollen die Bundesregierung nun mit Unterstützung der Umweltschutzorganisation Greenpeace vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin zum Handeln zwingen. (….) Die Klagenden sehen ihre Grundrechte aus Art. 2, 12 und 14 Grundgesetz verletzt. (…) Die klagenden Familien warten aktuell noch auf die Klagerwiderung. In der Zwischenzeit hat Greenpeace anderen vom Klimawandel Betroffenen die Möglichkeit gegeben, sich als Beigeladene anzuschließen. Mehrere tausend Menschen meldeten sich, weil auch sie sich in ähnlicher Form vom Klimawandel betroffen sehen. Gut 200 dieser Fälle hat Greenpeace nachträglich beim Gericht eingereicht, um der Klage noch mehr Nachdruck zu verleihen.

weiterlesen: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/klimaklage-greenpeace-klimaziele-2020-einhaltung-bundesregierung/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&elqTrack=true

 

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