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Iran-Atomabkommen

Russian Foreign Ministry Press Service via AP By NEGAR MORTAZAVI 03/17/2021

Negar Mortazavi is an Iranian-American journalist and political analyst based in Washington. She has been covering Iranian affairs and US-Iran relations for over a decade. She is host of The Iran Podcast.

aus politico : https://www.politico.com/amp/news/magazine/2021/03/17/iran-nuclear-deal-javad-zarif-qa-476588

Im Konflikt mit dem Iran brechen die USA rücksichtslos Völkerrecht. Die Bundesregierung muss handeln.

 

Zunächst kündigten die USA einseitig das Iran-Atom-Abkommen von 2015, das durch die Resolution des Sicherheitsrates 2231 vom 20.7.2015 für alle Staaten völkerrechtlich verbindlich geworden ist. Das Abkommen – ausgelegt für 10 Jahre – kennt keine Kündigung durch einen der Vertragsstaaten. Es enthält einen Mechanismus für Streitigkeiten, wenn eine Partei meint, der Iran halte den vereinbarten Aktionsplan nicht ein: es wird dann eine Gemeinsame Kommission einberufen, falls die nicht einig wird, kommen die Außenminister zusammen, usw. Schließlich wird die Frage dem Sicherheitsrat unterbreitet, wenn ein Staat meint, die Frage stelle eine erhebliche Nichterfüllung dar (Ziff. 36 und 37 des Abkommens). Nur der Sicherheitsrat kann dann gegebenenfalls die Sanktionen, die vor dem Abkommen vom Sicherheitsrat und zusätzlich von den USA und der EU verhängt waren, wieder in Kraft setzen.

Interview mit Dieter Deiseroth in den NachDenkSeiten vom  2.7.18

Im Mai kündigten die USA das Nuklearabkommen mit dem Iran. Dieter Deiseroth, ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht, geht davon aus, dass dieser Schritt illegal ist und schlägt den Gang zum Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag vor. Fragen von Marcus Klöckner.


Herr Deiseroth, in den vergangenen Wochen wurde viel über das Atomabkommen mit dem Iran geredet. Was hat es mit dem Abkommen auf sich?

Das Thema ist äußerst brisant. Das Nuklearabkommen mit dem Iran (“Joint Common Plan of Action – JCPOA“) wurde nach langjährigen Verhandlungen am 14. Juli 2015 von den Regierungen der USA, Frankreichs, Großbritanniens, Russlands, Chinas, Deutschlands und der Europäischen Union vereinbart. Es bildet eine politische und rechtliche Einheit mit der darauf bezogenen, sehr wichtigen Resolution des UN-Sicherheitsrates Nr. 2231 vom 20. Juli 2015 (zusammen mit dem als Annex beigefügten Iran-Nuklearabkommen). Mit dieser Resolution hat der UN-Sicherheitsrat das Abkommen ausdrücklich gebilligt und außerdem zugleich für alle UN-Mitgliedsstaaten darauf bezogene völkerrechtliche Verpflichtungen begründet. Das alles wird jetzt durch die Ankündigungen von US-Präsident Trump von Anfang Mai 2018 massiv in Frage gestellt.

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