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Kritik an unilateralen Sanktionen

Innerhalb der IALANA hat sich eine Arbeitsgemeinschaft gebildet, die sich mit Wesen und Wirken von Sanktionen befasst. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Untersuchung der völkerrechtlichen Grenzen. Dies ist – wie die folgenden Artikel zeigen – eine umfangreiche und komplexe Aufgabe, und zwar aus mehreren Gründen:

1. Sanktionen haben viele Gesichter. Sie wirken in verschiedener Weise, und zwar zumeist auch auf verschiedene Inhaber von Rechten: Staaten, deren Regierungen und Völker, sowie Einzelpersonen, Wirtschaftsunternehmen und Medien.

2. Sanktionen werden unterschiedlich verhängt: entweder von einzelnen Staaten, die sich ggf. zu einer koordinierten Ausübung verbünden (sogenannte einseitige oder unilaterale Sanktionen – im Folgenden auch als einseitige Zwangsmaßnahmen (EZM) benannt), oder aber von den Vereinten Nationen im Falle „einer Bedrohung oder eines Bruches des Friedens oder einer Angriffshandlung“ (Art. 39 UN-Charta) (sogenannte multilaterale Sanktionen). Die Feststellung, ob der letztgenannte Fall vorliegt, trifft der Sicherheitsrat. Er legt auch fest, welche Maßnahmen zu ergreifen und von den Mitgliedern der UN durchzuführen sind, um die Beendigung des festgestellten völkerrechtswidrigen Verhaltens zu erzwingen (Art. 41 UN-Charta).

3. Die völkerrechtlichen Regeln, welche die Zulässigkeit von Sanktionen begrenzen, wirken in unterschiedlicher Weise auf unilaterale Sanktionen einerseits und multilaterale Sanktionen andererseits.

Aufbau des Dossiers

Wir wollen in diesem Dossier versuchen, die vorstehend skizzierte Komplexität an konkreten Länderbeispielen darzustellen, mit Artikeln über die UN-Sanktionen gegen Irak, sowie über einseitige Zwangsmaßnahmen gegen Syrien, Kuba und Venezuela.

Zwei weitere Artikel befassen sich mit einer allgemeinen Bewertung von Sanktionen als Mittel der Außenpolitik und mit dem Umgang einzelner Organe der Vereinten Nationen mit einseitigen Zwangsmaßnahmen.

Zudem werden in zwei Artikeln die beiden zentralen völkerrechtlichen Schranken beschrieben, die grundsätzlich für beide unter Ziff. 2 genannten Sanktionsarten gelten, nämlich:

- das aus der Souveränität abgeleitete Interventionsverbot und

- die Internationalen Menschenrechte.

Prüfungsschema für Völkerrechtskonformität von Sanktionen

Um darzustellen, ob und wie diese Schranken wirken, haben wir ein Prüfungsschema entworfen, das im Dossier dargestellt ist.

Wissenschaft und Frieden COVER 2024 2 Dossier 98

Reports submitted to the Human Rights Council on human rights and unilateral coercive measures

 

Auf der Website des Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte befinden sich sämtliche vorgelegten Berichte:

https://www.ohchr.org/en/issues/ucm/pages/reports.aspx 

Wirtschaft als Waffe (III)

gfp  vom 1.7.21

(Eigener Bericht) - Die EU treibt ihre Arbeit an einem Abwehrinstrument gegen extraterritoriale Sanktionen und weitere wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen voran und will im Oktober ein Konzept dazu vorlegen. Hintergrund ist, dass bisherige Versuche, etwa die extraterritorialen US-Sanktionen gegen Iran abzuwehren, erfolglos geblieben sind; die Furcht, die Vereinigten Staaten könnten mit weiteren extraterritorialen Sanktionen auch das Russland- und China-Geschäft deutscher und weiterer europäischer Unternehmen zerstören, hat im vergangenen Jahr zu ersten koordinierten Planungen für Abwehrmaßnahmen geführt. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) befürwortet den Aufbau eines "Anti-Coercion Instrument", für das die EU-Kommission im Oktober ein Konzept vorlegen will. Vorarbeiten leistet der European Council on Foreign Relations (ECFR) mit Hauptsitz in Berlin. In einem vergangene Woche präsentierten Papier schlägt der ECFR die Gründung einer EU-Behörde vor, die Handlungsoptionen gegen wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen entwickeln soll: von Strafzöllen über Exportkontrollen bis zu etwaigen Gegensanktionen.

Weiterlesen

 https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8647/

Wirtschaft als Waffe (IV)

gfp vom 8.12.21  

(Eigener Bericht) - Ein neues EU-Instrument zur Sanktionsabwehr soll den Mitgliedstaaten Kompetenzen mit weitreichenden außenpolitischen Folgen entziehen und sie der EU-Kommission übertragen. Das geht aus dem Entwurf für das geplante "Instrument zur Bekämpfung von Zwangsmaßnahmen" ("anti-coercion instrument") hervor, das EU-Vizekommissionspräsident Valdis Dombrovskis am heutigen Mittwoch präsentieren soll. Der Entschluss zur Schaffung des "Instruments" war maßgeblich durch die Absicht motiviert, US-Zwangsmaßnahmen wie den Sanktionen gegen Nord Stream 2 etwas entgegensetzen zu können. Vorarbeiten dazu wurden seit vergangenem Jahr vom European Council on Foreign Relations (ECFR) geleistet, einem europaweit operierenden Think-Tank mit Hauptsitz in Berlin. Eingebunden waren unter anderem das Auswärtige Amt und die Leiterin der Generaldirektion Handel der EU-Kommission, Sabine Weyand. Bei ihr läge nach aktuellem Planungsstand die Federführung bei der Verhängung etwaiger EU-Strafmaßnahmen. Im Gespräch ist, erste EU-Strafmaßnahmen schon bald gegen China zu verhängen.

Weiterlesen      https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8787/

Transatlantische Sanktionen (III):   USA verhängen erste Sanktionen gegen ein Unternehmen wegen Beteiligung an Nord Stream 2. Berlin warnt vor Verlust der "europäischen Souveränität"

gfp vom 20.1.2021

Erstmals verhängen die Vereinigten Staaten konkrete Sanktionen gegen ein Unternehmen wegen seiner Beteiligung am Bau von Nord Stream 2. In einer ihrer letzten Amtshandlungen hat die Trump-Administration gestern mitgeteilt, das russische Verlegeschiff Fortuna mit Zwangsmaßnahmen zu belegen. Während Moskau erklärt, man setze dennoch alles daran, die Pipeline fertigzustellen, die russisches Erdgas direkt in die Bundesrepublik leiten soll, steigen wegen der US-Sanktionsdrohungen weitere Unternehmen aus mehreren europäischen Staaten bei Nord Stream 2 aus, darunter der deutsche Bilfinger-Konzern.

weiter:   https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8491/

 

In der Eskalationsspirale (II) - EU und NATO unterstützen neue US-Sanktionen gegen Russland.
Weitere Sanktionen gegen Nord Stream 2 oder Sputnik V werden nicht ausgeschlossen.

 

gfp vom 19.4.2021

BERLIN/MOSKAU (Eigener Bericht) - Von Berlin unterstützte US-Sanktionen sowie weitere Sanktionsforderungen deutscher Politiker treiben die Eskalationsspirale im Konflikt zwischen dem Westen und Russland voran. Neue Strafmaßnahmen der Biden-Administration haben vergangene Woche nicht nur Personen und Organisationen in Russland, sondern auch den Finanzsektor des Landes getroffen; demnach wird der Kauf russischer Staatsanleihen durch US-Finanzunternehmen ab Mitte Juli untersagt. Die Maßnahme versetzt auch die deutsche Branche in Unruhe: Biden droht mit der Ausweitung der Sanktionen; Konzernvertreter weisen darauf hin, dass auch von den Iran-Sanktionen zuerst US-Unternehmen betroffen gewesen seien, bevor Washington sie extraterritorial ausgeweitet habe. In Russland werden Gegenmaßnahmen diskutiert. US-Experten warnen, gehe man gegen "eine Volkswirtschaft wie Russland" vor, dann könnten die "Kollateralschäden ungeheuerlich sein. In Washington werden mittlerweile nicht nur vernichtende Sanktionen gegen Nord Stream 2 gefordert; es wird auch über Sanktionen gegen den Kauf des Covid 19-Vakzins Sputnik V spekuliert.

weiter:   https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8572/

Venezuela erhält in der UNO Zustimmung für Resolution gegen Sanktionsregime

 

Von Marta Andujo  amerika21  vom 16.7.2019

Mit 28 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UNO) eine von Venezuela vorgelegte Resolution angenommen, die zur internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte aufruft, um den negativen Folgen einseitiger Zwangsmaßnahmen und Sanktionen zu begegnen. Das Dokument wurde von dem südamerikanischen Land im Namen der Blockfreien-Bewegung eingebracht, deren Vorsitz es aktuell innehat.

Die Resolution bekräftigt, dass eines der Ziele der UNO und eine wesentliche Verantwortung der Staaten darin bestehe, die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten unter anderem durch internationale Zusammenarbeit zu schützen und zu fördern. Sie äußert die "Besorgnis über die anhaltende Auferlegung von Unilateralismus und einseitigen Zwangsmaßnahmen, die das Wohlergehen der Bevölkerung der betroffenen Länder beeinträchtigen und Hindernisse für die uneingeschränkte Verwirklichung ihrer Menschenrechte schaffen".

weiter:  https://amerika21.de/2019/07/228874/venezuela-un-resolution-gegen-sanktionen

Extraterritorial sanctions on trade and investments and European responses

Policy Department for External Relations

Directorate General for External Policies of the Union

PE 653.618 - November 2020   europäische Studie, 102 S.  als pdf abrufbar

“The  Economic costs of war by other means”

KIEL Weltwirtschaftsinstitut

POLICY BRIEF  Nr. 147   Oktober 2020

Sonali Chowdhry, Gabriel Felbermayr, Julian Hinz,

Katrin Kamin, Anna-Katharina Jacobs, Hendrik Mahlkow

 

14 Seiten,  s. gesonderte pdf

 „Sanktionen verletzen die Rechtsstaatlichkeit der internationalen Beziehungen, denn sie eröffnen einen bilateralen und daher willkürlichen Straf- und Belohnungsmechanismus jenseits der Welthandelsorganisation, den Vereinten Nationen und dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag."

(Gabor Steingart in steingarts morning briefing vom 5.2.21)

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