von: Jens Wittneben | Veröffentlicht am: 16. Mai 2019
Bundeswehr-Kampfeinsätze außerhalb des NATO-Gebiets müssen vom Bundestag beschlossen werden. Dieser Grundsatz wird nun in Frage gestellt, wie die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) berichten – unter Berufung auf Kreise des Auswärtigen Ausschusses des Bundestages, der am Mittwoch, 08. Mai 2019 in geheimer Sitzung in Berlin tagte. Dass dies ausgerechnet der Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs in Europa ist, war von den Verantwortlichen ganz sicher nicht gewollt und ist dennoch ein denk(un)würdiger Umstand.
In Niger, Kamerun und Tunesien sind jeweils bis zu zwei Dutzend deutsche Soldaten ohne Parlamentsbeschluss aktiv – und es soll sich auch um Spezialeinheiten handeln. Kampfschwimmer werden genannt und man muss vermuten, dass es sich um Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) aus Calw in Baden-Württemberg handelt. In der geheimen Sitzung des Auswärtigen Ausschusses des Parlaments kam es zu einer kritischen Debatte, wenn man die Quellen des RND zugrunde legt.
Vor dem Hintergrund eines drohenden nuklearen Wettrüstens und einer eventuellen Stationierung nuklearer Mittelstreckenraketen auf dem Territorium östlicher NATO-Staaten werden die in der sogenannten „NATO-Russland-Grundakte“ enthaltenen völkerrechtlichen Vereinbarungen erneut auf den Prüfstand gezogen. Die Grundakte enthält nämlich u.a. folgende Zusicherung:
„Die Mitgliedstaaten der NATO wiederholen, dass sie nicht die Absicht, keine Pläne und auch keinen Anlass haben, nukleare Waffen im Hoheitsgebiet neuer Mitglieder zu stationieren, noch die Notwendigkeit sehen, das Nukleardispositiv oder die Nuklearpolitik der NATO in irgendeinem Punkt zu verändern - und dazu auch in Zukunft keinerlei Notwendigkeit sehen. Dies schließt die Tatsache ein, dass die NATO entschieden hat, sie habe nicht die Absicht, keine Pläne und auch keinen Anlass, nukleare Waffenlager im Hoheitsgebiet dieser Mitgliedstaaten einzurichten, sei es durch den Bau neuer oder die Anpassung bestehender Nuklearlagerstätten. Als nukleare Waffenlager gelten Einrichtungen, die eigens für die Stationierung von Nuklearwaffen vorgesehen sind; sie umfassen alle Typen gehärteter ober- oder unterirdischer Einrichtungen (Lagerbunker oder -gewölbe), die für die Lagerung von Nuklearwaffen bestimmt sind.“
Eine Diskussion über die Verbindlichkeit solcher Zusicherungen (damals betreffend die Stärke stationierter Streitkräfte) gab es bereits im Jahre 2016.
Im April 2010 veröffentlichte die Whistleblower-Plattform Wikileaks von Assange hunderttausende als geheim klassifizierte US-Dokumente. Dadurch wurden schlimme völkerrechtliche und kriminelle Verstöße der USA aufgedeckt, darunter das Video „Collateral Murder“, das ein Kriegsverbrechen der Besatzung eines Kampfhubschraubers aus 2007 im Irakkrieg dokumentiert, bei dem 12 unbewaffnete Zivilisten, darunter 2 Reuters-Korrespondenten, mit einem Maschinengewehr ermordet wurden. Die beteiligten Soldaten waren nicht bestraft worden. Das Video ging um die Welt und sorgte für breite Empörung.
weiterlesen: https://www.ialana.info/?na=v&nk=2729-c224f3a328&id=41
https://weltnetz.tv/video/1874-assange-droht-die-todesstrafe
Die Kläger machen geltend,bei einem Drohnenangriff im Jahr 2012 in der Provinz Hadramaut nahe Angehörige verloren zu haben. Sie bezweifeln die Rechtmäßigkeit dieses Angriffs, der nach ihrem Kenntnisstand bisher nicht von unabhängigen Stellen untersucht worden ist. Eine gegen die Vereinigten Staaten von Amerika gerichtete Klage wurde im Februar 2016 von einem Gericht in Columbia abgewiesen.Von dem US-Gericht wurde keine Prüfung der Rechtmäßigkeit des Angriffs vorgenommen, weil dies als politische Frage betrachtet wordenwar. …..
hier jetzt die schriftliche Urteilsbegründung als pdf
Aus einer PE des ECCHR vom 19.3.19: OVG Münster gibt Klägern aus Jemen Recht
Im Fall „Bin Ali Jaber gegen Deutschland“ hat das Oberverwaltungsgericht Münster den drei Klägern aus dem Jemen in entscheidenden Punkten Recht gegeben. Deutschland müsse darauf hinwirken, dass die USA bei der Nutzung ihrer Militärbasis Ramstein das Völkerrecht einhalten. Bei diesen Angriffen werden immer wieder Unbeteiligte getötet.
Amerikas Präsident nutzt jede Gelegenheit, die europäischen Verbündeten zu kritisieren. Sein liebster Angriffspunkt: Die Militärausgaben. Dabei wendet sein Land selbst nur einen Bruchteil für die Nato auf….Die Vereinigten Staaten geben offenkundig nur einen Bruchteil ihrer Militärausgaben für die Nato aus. Das geht aus Untersuchungen des Londoner Instituts für Strategische Studien (IISS) hervor, die vergangene Woche bei einer gemeinsamen Tagung der Denkfabrik mit der Hanns-Seidel-Stiftung in der britischen Grafschaft Buckinghamshire, westlich von London, diskutiert wurden. Den Analysen des IISS zufolge gab die amerikanische Regierung im vergangenen Jahr rund 35,8 Milliarden Dollar direkt für die Nato aus. Bei einem Verteidigungshaushalt von 643 Milliarden Dollar sind das 5,5 Prozent. Umgerechnet auf das Bruttoinlandsprodukt Amerikas sind es sogar nur 0,2 Prozent. Weiterlesen:
16. März 2019 Florian Rötzer in telepolis
Unmissverständlich machte US-Verteidigungsminister Mike Pompeo auf einer Pressekonferenz klar, dass die US-Regierung die Linie vorgibt, auf der Freiheit und die Menschenrechte verteidigt werden. Washington beansprucht freie Hand für sich und seine Alliierten, was auch heißt, dass die USA - im Unterschied zu anderen Ländern, in die man schon mal angeblich unter dem Banner von Freiheit, Demokratie, Menschenrechten oder humanitärer Hilfe interveniert - über dem Völkerrecht stehen.
weiterlesen: https://www.heise.de/tp/features/US-Aussenminister-droht-dem-Internationalen-Gerichtshof-4338124.html
Die vorgeschlagene Änderung des Entwurfs des Europäischen Parlaments würde in der Konsequenz kollidieren mit der in zahlreichen nationalen Whistleblowergesetzen inzwischen für Whisteleblower statuierten Freiheit in der Wahl des Meldewegs und insgesamt das Whistleblowing erschweren statt schützen.
Hier das Schreiben im Wortlaut (als pdf)
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Barley,
wir wenden uns heute an Sie, mit der dringenden Bitte, auf der europäischen Ebene den Weg freizumachen für einen verbesserten Whistleblowerschutz. Leider blockiert bisher die deutsche Regierung im Verbund mit wenigen anderen Staaten die vom Europäischen Parlament im Entwurf enthaltene freie Wahl des Meldeweges für Whistleblower.
Das stattdessen vorgesehene abgestufte Meldeverfahren mit dem Vorrang der unternehmensinternen Abhilfe würde das rechtspolitische Ziel verfehlen: Menschen zu ermutigen, ihnen bekanntgewordene Fehlentwicklungen und Rechtsverstöße zu offenbaren, um Abhilfe zu erreichen.
Weiterlesen: brief vom 5.3.19 (pdf)
veröffentlicht in: Friedensforum 1 / 2019 S. 24 f.
Der Beschluss vom 15. März 2018, die Verfassungsbeschwerde von Dr. Elke Koller nicht zur Entscheidung anzunehmen, ist in den Medien irreführend als Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dargestellt worden. Die Verfassungsbeschwerde ist jedoch mit dem Beschluss gerade nicht zur Entscheidung angenommen worden. Der veröffentlichte Beschluss ist also eine Nicht-Entscheidung, die konsequenterweise auch nicht „Im Namen des Volkes“ verkündet worden ist, wie § 25 Abs. 4 BVerfGG für Entscheidungen vorschreibt.
Außerdem ist der Beschluss bereits aus formalen Gründen rechtswidrig. Die drei Richter der Kammer haben die Beschwerdeführerin dem gesetzlichen Richter entzogen. Sie waren verpflichtet, die Verfassungsbeschwerde dem gesamten Senat vorzulegen, weil darin grundsätzliche Rechtsfragen zu entscheiden waren. Denn zu prüfen war die Frage, ob sich Elke Koller als Anwohnerin des Atomwaffen-Stationierungsortes unmittelbar auf Art. 25 Abs. 2 GG und die "allgemeinen Regeln des Völkerrechts" berufen kann.