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Ramstein - Unterbindung völkerrechtswidriger US-Aktivitäten

sitegallery.ru veröffentlicht interessantes Video zu den völkerrechtswidrigen Aktivitäten über die US-Airbase Ramstein

Hier der link zu dem Film von 95 min Länge:  

https://sitegallery.ru/video/EB5NHy8POjsUNSg/kriegsvorbereitungen-warum-die-bundesregierung-in-ramstein-weiterhin-wegschaut.html

Das Urteil des BVerwG vom 5.4.16 – BVerwG 1 C 3.15 – wurde nunmehr veröffentlicht am 27.6.16

Zunächst die amtlichen Leitsätze:

1. Die Möglichkeit eines militärischen oder terroristischen Angriffs auf einen US-Militärflughafen in Deutschland begründet weder einen grundrechtlichen Abwehranspruch noch einen aus einer grundrechtlichen Schutzpflicht ableitbaren Anspruch eines Anwohners auf Überwachung der militärischen Nutzung durch Bedienstete der Bundesrepublik Deutschland.

2. Durch Art. 25 Satz 2 Halbs. 2 GG erfahren die allgemeinen Regeln des Völkerrechts - jedenfalls soweit sie einen engen Bezug zu individuellen hochrangigen Rechtsgütern aufweisen - eine Adressatenerweiterung des Inhalts, dass sie Rechte und Pflichten nicht nur für Staaten, sondern unmittelbar auch für die Bewohner des Bundesgebietes erzeugen.

3. Das Verbot des gezielten und unterschiedslosen Angriffs auf Zivilpersonen gemäß Art. 51 Nr. 2 und 3 des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Abkommen vom 8. Juni 1977 ist eine allgemeine Regel des Völkerrechts im Sinne von Art. 25 Satz 1 GG. Art. 25 Satz 2 Halbs. 2 GG begründet individuelle Rechte nur für unmittelbar Betroffene der Verletzung dieser allgemeinen Regel des Völkerrechts.

4. Eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 2 GG kann sich nur auf das Bestehen und den Inhalt einer allgemeinen Regel des Völkerrechts beziehen, nicht aber darauf, ob die völkerrechtliche Regel durch Art. 25 Satz 2 GG eine Adressatenerwei-terung erfahren hat.

Link zur vollständigen Urteilsbegründung

http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=050416U1C3.15.0

Pressemitteilung der Rechtsanwälte von W.Jung , Peter Becker und Otto Jäckel zur Begründung des Urteils

pm p.becker und o. jäckel zum urteil des bverwg

 

Am 5.4.16 wird beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, Simsonsplatz 1, über die Revision des Klägers Wolfgang Jung  gegen die Airbase Ramstein verhandelt

Es geht um die Frage, ob die US-Armee über die ihr von der Bundesrepublik Deutschland überlassene Air Base Ramstein weltweit in verfassungswidriger Weise Kriege führt.

Wir werden vor Ort sein, um der Forderung zur Schließung der Air Base in Ramstein und damit dem Stopp des weltweiten Drohnenkrieges mit unserem Protest Nachdruck zu verleihen!

Das Verfahren W.Jung ./. BRD mit dem Ziel, völkerrechtswidrige Angriffe der USA über die Airbase Ramstein zu unterbinden - bisher in 2 Instanzen ohne Erfolg - wird nun vor dem Bundesverwaltungsgericht  in Leipzig am 5.4.16  verhandelt. 

Die Verwaltungsstreitsache "Wolfgang Jung gegen Bundesrepublik Deutschland" ist auf

Dienstag, den 5. April 2016, 9.30 Uhr, im Bundesverwaltungsgericht Leipzig, Sitzungssaal

II, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.032 anberaumt. Die Verhandlung ist öffentlich

„Ein Anrainer der Air Base Ramstein klagt gegen die Drohnenkriegsführung“

Erklärung der Prozessbevollmächtigten Dr.Peter Becker und Otto Jäckel von Dezember 2015 zur Revisionsinstanz

http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_16/LP03316_070316.pdf

 

Schriftsätze aus dem Revisionsverfahren in Sachen Wolfgang Jung ./. BRD

revisionsbegründung

revisionserwiderung

Inzwischen liegt das Urteil des OVG Münster im Fall Wolfgang Jung vom 04.11.2014 vor.

Das Gericht hat zwar die Berufung des Klägers zurückgewiesen, jedoch die Revision zugelassen, so dass das Urteil nicht rechtskräftig ist.

urteil des ovg mstr in sachen jung - teil 1                     urteil - teil 2

Zum Prozess Wolfgang Jung ./. Bundesrepublik Deutschland vor dem OVG Münster am 04.11.2014

http://www.sueddeutsche.de/politik/klage-wegen-us-basis-ramstein-ein-mann-gegen-die-drohnen-1.2205561

Mit einer Presseerklärung kündigen die Rechtsanwälte von W. Jung  die Verhandlung über die Berufung beim OVG Münster an

pe rae jung-prozess 4.11.14

Zwar hat das Verwaltungsgericht Köln die Klage erstinstanzlich aus formellen Gründen  (fehlende Klagebefugnis)  abgewiesen, jedoch sind interessante inhaltliche Ausführungen im Urteil enthalten, worauf die Presseerklärung der Anwälte von Wolfgang Jung vom 27.03.2013 hinweist.

Berufung ist zugelassen und wird eingelegt werden.

Presseeerklärung vom 27.03.13   (pdf)

"Neues Deutschland" vom 15.03.2013  Harald Neuber stellt dem Prozessbevollmächtigten Peter Becker Fragen zum gestrigen Verhandlungstermin  beim Verwaltungsgericht Köln.
 

http://www.neues-deutschland.de/artikel/815856.den-frieden-einklagen.html?sstr=Becker

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