Vorbereitendes Papier für die Entscheidung der SPD-Fraktion 11.Dezember 2020
Erfahrungen anderer Länder im Einsatz mit bewaffneten Drohnen haben immer wieder gezeigt, welche Gefahren durch den Einsatz bewaffneter Kampfdrohnen nicht nur für das Leben unbeteiligter Zivilisten, sondern auch für die Soldatinnen und Soldaten entstehen.
15. Dezember 2020 Interview Harald Neuber bei telepolis
Sie haben sich in einem offenen Brief an die SPD gegen die Bewaffnung militärischer Drohnen der Bundeswehr gewandt. Warum nicht an alle Parteien und Fraktionen des Deutschen Bundestags?
Jakob Foerster: Außer der SPD haben alle Parteien zur Frage der Bewaffnung von Drohnen Stellung bezogen, die Entscheidung hängt nun an der Haltung der SPD - daher die Adressierung an die Sozialdemokraten.
An diesem Mittwoch hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in der Sache Air Base Ramstein mündlich verhandelt – und noch am selben Tag entschieden (BVerwG, Urteil vom 25. November 2020 – 6 C 7.19). Die ausführlichen Entscheidungsgründe sind noch nicht veröffentlicht, aber bereits die Pressemitteilung ist aufgrund ihrer Implikationen für die innerstaatliche Durchsetzung des Völkerrechts bemerkenswert.
weiter: https://verfassungsblog.de/ausenpolitik-als-volkerrechtsfreier-raum/
Pressemitteilung des BVerwG Nr. 68/2020 vom 25.11.2020 - BVerwG 6 C 7.19
Im Jemen lebende jemenitische Staatsangehörige können von der Bundesrepublik Deutschland nicht unter Berufung auf eine aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht verlangen, dass die Bundesregierung über die bisher schon durchgeführten diplomatischen und politischen Konsultationen sowie die Einholung rechtlicher Zusicherungen hinaus Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass die Nutzung der Air Base Ramstein durch die USA für Einsätze bewaffneter Drohnen im Jemen im Einklang mit dem Völkerrecht erfolgt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
weiter: https://www.bverwg.de/de/pm/2020/68
Die gestern verkündete Entscheidung des BVerwG schraubt nach der Presseerklärung des Gerichts die von dem OVG Münster erkannten Handlungspflichten der Bundesregierung in Bezug auf die völkerrechtliche Kontrolle der Tätigkeit der US-Regierung auf deutschem Boden bei der Nutzung der Satellitenrelaisstation auf der Air Base Ramstein für bewaffnete Drohneneinsätze wieder auf wenig über Null zurück.
von Marcel Richters in Frankfurter Rundschau vom 27.10.20
Im Krieg um Bergkarabach setzt vor allem Aserbaidschan bei Angriffen auf Armenien auf Drohnen.
Die unbemannten Fluggeräte sind günstig, aber deshalb nicht weniger tödlich.
Die Zivilbevölkerung leidet besonders unter dem Einsatz dieser Kriegswaffen.
Stepanakert – Sie können bis zu 30 Stunden in der Luft bleiben, fliegen rund neun Kilometer hoch und kosten verhältnismäßig wenig: Drohnen verändern die Kriegsführung. Das zeigt auch der aktuelle Konflikt um Bergkarabach zwischen Aserbaidschan und Armenien.
Pressemitteilung des BVerwG vom 6.10.20 Nr. 56/2020
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am 25.11.2020 über ein Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen verhandeln, durch das die beklagte Bundesrepublik Deutschland verurteilt worden ist, sich durch geeignete Maßnahmen zu vergewissern, dass eine Nutzung der Air Base Ramstein durch die USA für Einsätze bewaffneter Drohnen im Jemen nur im Einklang mit dem Völkerrecht stattfindet, sowie erforderlichenfalls auf dessen Einhaltung gegenüber den USA hinzuwirken. Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts haben die Kläger, bei denen es sich um jemenitische Staatsangehörige handelt, einen aus ihren Grundrechten folgenden Anspruch darauf, dass die Beklagte sie vor drohenden Beeinträchtigungen ihres Lebens und ihrer körperlichen Unversehrtheit durch die Drohneneinsätze schützt. Dieser Schutzpflicht sei die Beklagte aufgrund der unzutreffenden Einschätzung, die Vereinbarkeit der Einsätze mit dem Völkerrecht unterliege keinen Zweifeln, bislang nur unzureichend nachgekommen“ (BVerwG 6 C 7.19).
Am 5. Oktober fand eine Anhörung im Verteidigungsausschuss statt. Dabei kamen Sachverständige und Politiker der einzelnen Parteien zusammen und tauschten Argumente für und wider der Bewaffnung der Bundeswehrdrohne aus. MdB Dr. Alexander S. Neu (Obmann im Verteidigungsausschuss für DIE LINKE) hat die Anhörung zusammengefasst.
"Stoppt den Drohnenkrieg. Warum die Bundeswehr keine bewaffneten Drohnen erhalten darf"
ed. Fraktion DIE LINKE im Bundestag, Oktober 2020
Die vom Bundesverteidigungsministerium im Mai begonnene Debatte
über die Bewaffnung der geleasten Drohnen war überwiegend von Menschen aus dem
Umfeld der Bundeswehr geprägt und hatte dadurch eine erhebliche Schlagseite.
Angesichts weiterhin ungeklärter ethischer Fragen und völkerrechtlicher Bedenken
brauchen wir als Gesellschaft aber eine breite Auseinandersetzung darüber, ob
wir diesen Aufrüstungsschritt und seine weitreichenden Folgen wirklich wollen.
In der Debatte fehlen Stimmen von vielen Organisationen der Zivilgesellschaft,
die sich schon seit Jahren mit dem Thema auseinandersetzen.
Aus diesen Gründen lädt ein breites Bündnis der Zivilgesellschaft zu
militärischen Drohnen am *16. September 2020 um 17 Uhr* zu einer öffentlichen
Online-Debatte über die Bewaffnung der Bundeswehr-Drohnen ein.
Wer am 16.9.20 nicht dabei sein konnte, kann sich die Beiträge auf Youtube
anschauen unter https://youtu.be/crT3SDYA1TA
Programm
17 Uhr
Begrüßung: Reiner Braun (International Peace Bureau)
Moderation: Angelika Wilmen (IPPNW)
*Beiträge der Zivilgesellschaft*
* Susanne Grabenhorst (Internationale Ärzte für die Verhütung des
Atomkrieges)
* Claudia Haydt (Informationsstelle Militarisierung)
* Hans-Jörg Kreowski (Forum InformatikerInnen für Frieden)
* Elsa Rassbach (Drohnenkampagne)
* Andreas Schüller (European Center for Constitutional and Human Rights)
* anschließend Fragerunde
18 Uhr *Politiker*innenrunde*
Karl-Heinz Brunner, MdB (SPD)
Andrej Hunko, MdB (Die Linke)
Katja Keul, MdB (Grüne)
anschließend Diskussion
*/Anmeldung:/*
/Eine Anmeldung zu dem Online-Hearing ist erforderlich. Bitte melden Sich sich
hier verbindlich an. Die Einwahldaten werden Ihnen dann rechtzeitig vorab
zugesendet./
/Veranstalter: Arbeitskreis gegen bewaffnete Drohnen
<http://drohnen.frieden-und-zukunft.de/>/
Für das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) ist es eigentlich schon entschieden: Nach der Farce einer breiten gesellschaftlichen Debatte, soll die Bundeswehrdrohne nun bewaffnet werden. Wer nicht gefragt wurde, sind die Opfer der Drohnenangriffe, ehemalige Drohnenpiloten, die Zivilgesellschaft und vor allem nicht die Bürger*innen dieses Landes. Nicht einmal die Bundestagsabgeordneten sollen namentlich über eine so wichtige Entscheidung abstimmen. Stattdessen soll diese wichtige militär-politische Weichenstellung nach der Sommerpause durch die Hintertür mittels Finanzierungsbeschluss über den Bundeshaushalt beschlossen werden.
Am 05. Oktober findet die von der SPD-Bundestagsfraktion geforderte Anhörung im Verteidigungsausschuss über die Einsatzregeln für bewaffnete Bundeswehr-Drohnen. Im Format wird diese Anhörung vermutlich ähnlich wie die Anhörung am 30. Juni 2014 ablaufen, wobei jede Bundestagsfraktion eine Expertin oder einen Experten nennen darf, die/der in etwa die Postion der Fraktion vertritt. Siehe: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/kw27_pa_verteidigung-283434 <https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/kw27_pa_verteidigung-283434>
Die Anhörung soll öffentlich sein. Sie wird wahrscheinlich “Live" auf der Bundestag-Webseite zu sehen sein.
Die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker unserer Fraktion aus den Bereichen Außen, Sicherheit und Verteidigung, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie Menschenrechte und humanitäre Hilfe haben den Prozess von Beginn an kritisch und konstruktiv begleitet. Wir haben uns intern sehr intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt und uns auch in den Veranstaltungen des Bundesverteidigungsministeriums eingebracht. Im Ergebnis haben wir einen strikten Forderungskatalog erstellt, den wir im Rahmen einer Entscheidung über die Bewaffnung von Drohnen umgesetzt wissen wollen. Unsere klaren Forderungen gegenüber dem Bundesverteidigungsministerium sind:
• Ausdrückliches Verbot von extralegalen Tötungen, um die strikte Einhaltung des Völkerrechts zu gewährleisten und uns ausdrücklich von der Praxis einzelner anderer Staaten abzugrenzen.
• Kategorische Ablehnung von vollautomatisierten Drohnen und anderen Waffensystemen, um die finale Entscheidung über den Einsatz von Waffengewalt stets auf einem menschlichen Urteil begründen zu können.
• Erstellung und Offenlegung eines verbindlichen Einsatzkonzeptes für Drohnen, um ein Höchstmaß an Transparenz beim Einsatz von Drohnen gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit zu erzeugen. Ebenfalls muss sichergestellt werden, dass das Parlament bei Veränderungen der allgemeinen Einsatzregeln informiert wird.