Pressemitteilung des BVerwG Nr. 68/2020 vom 25.11.2020 - BVerwG 6 C 7.19
Im Jemen lebende jemenitische Staatsangehörige können von der Bundesrepublik Deutschland nicht unter Berufung auf eine aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht verlangen, dass die Bundesregierung über die bisher schon durchgeführten diplomatischen und politischen Konsultationen sowie die Einholung rechtlicher Zusicherungen hinaus Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass die Nutzung der Air Base Ramstein durch die USA für Einsätze bewaffneter Drohnen im Jemen im Einklang mit dem Völkerrecht erfolgt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
weiter: https://www.bverwg.de/de/pm/2020/68
Die gestern verkündete Entscheidung des BVerwG schraubt nach der Presseerklärung des Gerichts die von dem OVG Münster erkannten Handlungspflichten der Bundesregierung in Bezug auf die völkerrechtliche Kontrolle der Tätigkeit der US-Regierung auf deutschem Boden bei der Nutzung der Satellitenrelaisstation auf der Air Base Ramstein für bewaffnete Drohneneinsätze wieder auf wenig über Null zurück.
Die Middle East Treaty Organization (METO) hat laut ihrer glänzenden neuen Website die Vision eines friedlichen, integrierten und blühenden Nahen Ostens, der auf menschlicher und ökologischer Sicherheit und einer Mission zur Beseitigung von Massenvernichtungswaffen, zur Vermittlung von Frieden und zum Aufbau von Sicherheit im Nahen Osten beruht.
Nach Jahren der Teilnahme an Konferenzen als Kampagne unter den Fittichen verschiedener Partnerorganisationen, nutzte METO unter der Leitung der Israelin, Sharon Dolev, des Iraners, Emad Kiyaei und des Briten, Paul Imgram, den Corona-Lockdown, um sich selbst als Organisation zu registrieren.
Hier der link zur website vom METO: https://www.wmd-free.me/
Am 24. Oktober 2020 hat der fünfzigste Staat den „Vertrag über das Verbot von Kernwaffen“ (TPNW) ratifiziert. Neunzig Tage nach Hinterlegung der entsprechenden Urkunde bei der UN, am 22. Januar 2021, tritt der Vertrag in Kraft und wird dann für alle Staaten rechtsverbindlich, die dem Vertrag beigetreten sind.
Der Atomwaffenverbotsvertrag wurde unter dem Dach der UN verhandelt und am 7. Juli 2017 in New York von den Vertretern der teilnehmenden Staaten mit 122 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung angenommen. Die Atomwaffenstaaten haben sich daran nicht beteiligt. Die große Mehrheit der Staaten handelte in der Verantwortung für die Abschaffung der Atomwaffen, weil die Atomwaffenstaaten und ihre Verbündeten ihrer Verpflichtung nach Artikel 6 des Atomwaffensperrvertrages zu ernsthaften und erfolgreichen Verhandlungen zwecks Abschaffung aller Atomwaffen seit 1968 nicht nachkommen.....
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The United States is urging countries that have ratified a U.N. treaty to ban nuclear weapons to withdraw their support as the pact nears the 50 ratifications needed to trigger its entry into force, which supporters say could happen this week.
The U.S. letter to signatories, obtained by The Associated Press, says the five original nuclear powers -- the U.S., Russia, China, Britain and France -- and America’s NATO allies “stand unified in our opposition to the potential repercussions” of the treaty.
Die regelmäßige Nuklearübung Steadfast Noon ist eines der nicht ganz so geheimen Geheimnisse der NATO: Dass europäische Mitglieder der Allianz den Einsatz von US-Atomwaffen trainieren, lässt sich schon angesichts der Vielzahl von beteiligten Flugzeugen nicht wirklich der Öffentlichkeit entziehen. Das Auffällige an der diesjährigen Übung in Deutschland und den Niederlanden ist deshalb nicht, dass sie stattfand und dass sie bekannt wurde – sondern wie die NATO und Russland diesmal damit öffentlich umgegangen sind.
https://augengeradeaus.net/2020/10/nato-nuklearuebung-ungewoehnlicher-oeffentlicher-schlagabtausch/
Am 5. Oktober fand eine Anhörung im Verteidigungsausschuss statt. Dabei kamen Sachverständige und Politiker der einzelnen Parteien zusammen und tauschten Argumente für und wider der Bewaffnung der Bundeswehrdrohne aus. MdB Dr. Alexander S. Neu (Obmann im Verteidigungsausschuss für DIE LINKE) hat die Anhörung zusammengefasst.
"Stoppt den Drohnenkrieg. Warum die Bundeswehr keine bewaffneten Drohnen erhalten darf"
ed. Fraktion DIE LINKE im Bundestag, Oktober 2020
BOFAX Nr. 567 E vom 30.9.20
http://www.ruhr-uni-bochum.de/ifhv/
Vom selben Autor – vor Ausbruch des aktuellen Konflikts:
Interview Alumniportal Aserbaidschan mit Prof. Dr. Hans Joachim Heintze, Professor an der Universität Bochum im Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht vom 26.7.2020
Frage: Als einer der angesehensten Völkerrechtler Deutschlands würde uns in erster Linie interessieren, wie sie die gegenwärtige Lage des internationalen Völkerrechts beurteilen? Welche positive bzw. negative Tendenzen beobachten sie seit 1991?
Prof. Dr. Heintze: Ich würde sagen sowohl als auch. Auf der positiven Seite zeichnet sich das Völkerrecht durch eine immer größer werdende Regelungsdichte aus.
Bei den negativen Tendenzen ist vor allem und nach wie vor die schwache Entwicklung von Durchsetzungsmechanismen zu erwähnen. Es sind viele neue Akteure aufgetaucht, die sich nur schwer in die bestehende Regelung einpassen lassen.
The Bundeswehr Fighter-Bomber Wing 33 is stationed in Büchel. It has the task, within the framework of NATO's nuclear cooperation, of practicing with its Tornado aircraft the transport and dropping of the atomic bombs stationed there. In the event of war, Fighter-Bomber Wing 33 would deliver nuclear bombs to their targets following their release by the US President and operational authorization through the U.S. chain of command. In the event of war, the German soldiers thus acquire the “power of disposal” over nuclear weapons under the auspices of NATO. This is so despite the fact that the release of the weapons is only effective for dropping them on targets chosen by the U.S. There are no indications that peacetime nuclear exercises have involved actual nuclear weapons rather than practice bombs.
As a party to the NPT, the Federal Republic of Germany as a non-nuclear weapons state is obliged under Art. 2 NPT not to "accept nuclear weapons or other nuclear explosive devices or the power of disposal thereof from anyone, directly or indirectly".
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Die vom Bundesverteidigungsministerium im Mai begonnene Debatte
über die Bewaffnung der geleasten Drohnen war überwiegend von Menschen aus dem
Umfeld der Bundeswehr geprägt und hatte dadurch eine erhebliche Schlagseite.
Angesichts weiterhin ungeklärter ethischer Fragen und völkerrechtlicher Bedenken
brauchen wir als Gesellschaft aber eine breite Auseinandersetzung darüber, ob
wir diesen Aufrüstungsschritt und seine weitreichenden Folgen wirklich wollen.
In der Debatte fehlen Stimmen von vielen Organisationen der Zivilgesellschaft,
die sich schon seit Jahren mit dem Thema auseinandersetzen.
Aus diesen Gründen lädt ein breites Bündnis der Zivilgesellschaft zu
militärischen Drohnen am *16. September 2020 um 17 Uhr* zu einer öffentlichen
Online-Debatte über die Bewaffnung der Bundeswehr-Drohnen ein.
Wer am 16.9.20 nicht dabei sein konnte, kann sich die Beiträge auf Youtube
anschauen unter https://youtu.be/crT3SDYA1TA
Programm
17 Uhr
Begrüßung: Reiner Braun (International Peace Bureau)
Moderation: Angelika Wilmen (IPPNW)
*Beiträge der Zivilgesellschaft*
* Susanne Grabenhorst (Internationale Ärzte für die Verhütung des
Atomkrieges)
* Claudia Haydt (Informationsstelle Militarisierung)
* Hans-Jörg Kreowski (Forum InformatikerInnen für Frieden)
* Elsa Rassbach (Drohnenkampagne)
* Andreas Schüller (European Center for Constitutional and Human Rights)
* anschließend Fragerunde
18 Uhr *Politiker*innenrunde*
Karl-Heinz Brunner, MdB (SPD)
Andrej Hunko, MdB (Die Linke)
Katja Keul, MdB (Grüne)
anschließend Diskussion
*/Anmeldung:/*
/Eine Anmeldung zu dem Online-Hearing ist erforderlich. Bitte melden Sich sich
hier verbindlich an. Die Einwahldaten werden Ihnen dann rechtzeitig vorab
zugesendet./
/Veranstalter: Arbeitskreis gegen bewaffnete Drohnen
<http://drohnen.frieden-und-zukunft.de/>/
Für das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) ist es eigentlich schon entschieden: Nach der Farce einer breiten gesellschaftlichen Debatte, soll die Bundeswehrdrohne nun bewaffnet werden. Wer nicht gefragt wurde, sind die Opfer der Drohnenangriffe, ehemalige Drohnenpiloten, die Zivilgesellschaft und vor allem nicht die Bürger*innen dieses Landes. Nicht einmal die Bundestagsabgeordneten sollen namentlich über eine so wichtige Entscheidung abstimmen. Stattdessen soll diese wichtige militär-politische Weichenstellung nach der Sommerpause durch die Hintertür mittels Finanzierungsbeschluss über den Bundeshaushalt beschlossen werden.
Am 05. Oktober findet die von der SPD-Bundestagsfraktion geforderte Anhörung im Verteidigungsausschuss über die Einsatzregeln für bewaffnete Bundeswehr-Drohnen. Im Format wird diese Anhörung vermutlich ähnlich wie die Anhörung am 30. Juni 2014 ablaufen, wobei jede Bundestagsfraktion eine Expertin oder einen Experten nennen darf, die/der in etwa die Postion der Fraktion vertritt. Siehe: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/kw27_pa_verteidigung-283434 <https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/kw27_pa_verteidigung-283434>
Die Anhörung soll öffentlich sein. Sie wird wahrscheinlich “Live" auf der Bundestag-Webseite zu sehen sein.