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Alena Douhan , UN-Sonderberichtserstatterin über negative Auswirkungen von unilateralen Sanktionen auf Menschenrechte (Nachfolgerin von Idriss Jazairi)
PM über Besuch in Venezuela vom 12.2.21

UN human rights expert urges to lift unilateral sanctions against Venezuela

CARACAS (12 February 2021) – The UN Special Rapporteur on unilateral coercive measures and human rights, Alena Douhan, today urged the United States, European Union and other states to drop sanctions imposed against Venezuela.

At the end of a two-week visit to Venezuela, Douhan said the sanctions have exacerbated pre-existing economic situations and have dramatically affected the whole population of Venezuela, especially but not only those in extreme poverty, women, children, medical workers, people with disabilities or life-threatening or chronic diseases, and the indigenous populations.

“The devastating effect of sanctions imposed is multiplied by extra-territoriality and over-compliance adversely affecting public and private sectors, Venezuela citizens, non-governmental organizations, third country national and companies”, said Douhan, -- “humanitarian exemptions are lengthy, costly, ineffective and inefficient”.

“Lack of necessary machinery, spare parts, electricity, water, fuel, gas, food and medicine, growing insufficiency of qualified workers many of whom have left the country for better economic opportunities, in particular medical personnel, engineers, teachers, professors, judges and policemen, has enormous impact over all categories of human rights, including the rights to life, to food, to health and to development”.

“Due to the complexity of the situation I sought to meet the widest range of people to listen to their experience and insights. I met government officials, diplomats, international agencies, opposition leaders, non-governmental organizations, lawyers, doctors, teachers, academics, victims of human rights violations, representatives of private business and of the church, as well as ordinary people” Douhan said.

First sanctions have been imposed against Venezuela in 2005 and have been severely strengthened since 2015 under numerous allegations, with the most severe ones being imposed by the United States.

Douhan stressed that unilateral measures are only legal if they are authorized by the UN Security Council, or used as countermeasures, or do not breach any obligation of states, and do not violate fundamental human rights. She called on the countries to observe principles and norms of international law and reminds that humanitarian concerns shall always be taken into account with due respect to mutual respect, solidarity, cooperation and multilateralism. She plans to issue a full report on her mission in September 2021.

ENDS

Wegen US-Sanktionen: Venezuela beklagt bei FAO drastischen Rückgang der Lebensmittelimporte

Von Philipp Zimmermann   18.6.21.  in amerika21

Venezuelas Ernährungsminister Carlos Leal Tellería hat eine dramatische Abnahme der Lebensmittelimporte in das südamerikanische Land bekanntgegeben. Die Einfuhren seien um 83,7 Prozent gefallen. Als Grund nannte Leal die Wirtschafts- und Handelssanktionen der USA gegen Venezuela.

Die Sanktionen, die auch ausländischen Privatfirmen drohen, welche mit Venezuela zusammenarbeiten, hätten sowohl die Einfuhr von Rohstoffen, Saatgut und Produktionsmitteln als auch den Import von Lebensmitteln massiv beeinträchtigt. Dies beklagte Leal in seiner Ansprache anläßlich der 42. Sitzungsperiode der Welternährungsorganisation (FAO).

weiter: mehr:   https://amerika21.de/2021/06/251530/sanktionen-lebensmittel-import-venezuela


 

Iran-Sanktionen-Bewertung  3.10.2021  (von Gerhard Baisch - wird weiterbearbeitet)

A. Um welche Maßnahmen geht es im Fall des angeblichen iranischen  Atomwaffenprogramms?

I.        UN-SR

1.  Iran ist NPT-Mitglied und unterliegt daher der Kontrolle durch die IAEO. Als 2002 Gerüchte aufkommen, der Iran arbeite an einem A-Waffenprogramm und besitze unangemeldete Mengen spaltbaren Materials, fordert die IAEO Aufklärung. Das kommt nicht voran. 2005 verschärft der neu gewählte Staatspräsident  Ahmadinedschad den Konflikt mit der Ankündigung , der Iran werde vermehrt anreichern. Er missachtet auch die Forderung der IAEO, die Anreicherung sofort einzustellen und setzt die Zusammenarbeit mit der IAEO aus.  im Juli 2006 greift der SR nach  cap VII und Art. 40 der Charta ein und droht Maßnahmen nach Art. 41 an, wenn keine Änderung erfolgen sollte (Res. 1696)

2. Das geschieht dann mit Res. 1737 vom 23.12.2006.  Unter dem Thema Absicherung des Proliferationsverbots nach dem NPT werden die Staaten der UNO verpflichtet, alle Tätigkeiten des Irans zu verhindern, die auf Einfuhr oder Ausfuhr von Gütern bzw. Technologien zielen, die für die Anreichung oder zur Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen beitragen könnten, auch hins. Dual-Use-Gütern.

 

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Die wichtigsten Neuigkeiten finden Sie hier, sämtliche vor kurzem eingestellten Beiträge hier, Beiträge von IALANA- und Beiratsmitgliedern hier . Für den direkten Zugriff auf Infos nutzen Sie bitte neben dem Hauptmenü die Suchfunktion.


Buchvorstellung

20 Jahre Whistleblower-Preis. Was wurde aus den Preisträger:innen und ihren Enthüllungen?

19. August 2023 in Bremen mit Prof. Wolfgang Däubler


Einreichung

vom 05.04.2023


von Bernd Hahnfeld


 

Pressemitteilung vom 29.03.2023:

Stationierung von Atomwaffen in Belarus: Nukleare Teilhabe verstößt gegen den Atomwaffensperrvertrag und das Menschenrecht auf Leben


Einladung zur öffentlichen Veranstaltung am 25.1.2023 in Berlin:

Muss Deutschland an Griechenland Reparationen zahlen? Alles erledigt oder Neustart für eine faire Regelung?

Veranstaltungsvideo auf youtube

 


Bernd Hahnfeld: Nukleare Teilhabe

Lesen Sie den Artikel als pdf

Schauen Sie das youtube-Video Bernd Hahnfeld auf der Protestveranstaltung in Nörvenich am 22.10.2022


Sind Atomwaffen illegal? Video des IALANA Webinars online

Die IALANA Vorstandsmitglieder Bernd Hahnfeld, Manfred Mohr, Volkert Ohm, Amela Skiljan diskutierten den Rechtsrahmen von Besitz, Einsatz und Drohung mit dem Einsatz von Atomwaffen sowie Nukleare Teilhabe. Dieser wird insbesondere durch das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs von 1996, durch die Allgemeinen Bemerkung des UN-Menschenrechtskomitees zum Recht auf Leben, den Atomwaffenverbotsvertrag sowie den Atomwaffensperrvertrag gestaltet.

Sehen Sie das Video hier: https://youtu.be/7Nec-Dez0Ys

Finden Sie die ppt zu den Vorträgen hier (eine Überarbeitung der ppt ist in Arbeit)


 

Meilenstein für die nukleare Abrüstung erreicht! Der Atomwaffenverbotsvertrag tritt am 22.Januar 2021 in Kraft!

Deutschland ist leider noch nicht dabei. IALANA fordert das zu ändern.

Am 20.01.2021 stellte die IALANA Deutschland e.V. den an Kanzlerin Merkel, die Bundesregierung Deutschlands sowie die Abgeordneten des deutschen Bundestages gerichteten Appell vor.

Ein breiter Kreis von 319 Erstunterzeichner*innen fordert die Adressaten auf:

  • Unterzeichnen und ratifizieren Sie den Atomwaffenverbotsvertrag!

  • Stoppen Sie die Stationierung der neuen US amerikanischen B 61-12 Atombomben auf dem Fliegerhorst der Bundesluftwaffe in Büchel und die damit verbundene neue gefährliche atomare Aufrüstung auf deutschem Boden!

  • Unterlassen Sie die geplante Anschaffung von 45 US amerikanischen F 18 Jagdflugzeugen als Kernwaffenträger für das taktische Luftwaffengeschwader 33 der Bundeswehr!

 

Der Appell „Dem Atomwaffenverbotsvertrag beitreten – nukleare Aufrüstung Deutschlands stoppen!“ samt Erstunterzeichner*innen kann eingesehen, heruntergeladen und unterzeichnet werden auf: https://appell.ialana.de.

 


 


 


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