We, the signatories, call on the world leaders meeting at the General Assembly of the United Nations*, to dramatically reduce military spending in favor of healthcare and all social and environmental needs.
*Signatures will be brought to the United Nations General Assembly on the 1st day of the next session opening on September 15th 2020
Health Care Stress
Together with the International Peace Bureau, the world’s oldest peace organization and Nobel Prize winner, we are witnessing the consequences of irresponsible political decisions that have led to dramatic under-investment in healthcare. All over the world, health systems are reaching the limits of their strength and heroic front-line staff are under massive pressure.
IMI-Analyse 2020/17 | von: Jürgen Wagner | Veröffentlicht am: 26. März 2020
Involviert sind dabei eine ganze Reihe interessierter Akteure vom Militär über die Industrie und die Gewerkschaften bis hin zur Politik. Zur Auswahl standen dabei lange drei Modelle: die F-35 von Lockheed Martin; die F-18 von Boeing; und dann noch die EU-Hausmarke Eurofighter von Airbus. Da jede Option für eine grundlegende Richtungsentscheidung steht, wurde die Entscheidung immer wieder verschoben, endgültig wird sie wohl auch erst von der nächsten Bundesregierung gefällt werden. Nachdem die F-35 schon länger aus dem Rennen war, wurde Ende März 2020 aber berichtet, nun sei eine Vorentscheidung gefallen, die man auch als faulen – und vor allem auch teuren – Kompromiss bezeichnen könnte: demzufolge soll eine Mischflotte aus bis zu 90 Eurofighter und 45 F-18 angeschafft werden. Damit wird versucht, eine ganze Reihe von Fliegen mit einer riesigen Milliardenklappe zu schlagen.
So kam die unmittelbar kampfstärkste, kostengünstigste und deshalb von vielen Militärs bevorzugte F-35 deshalb nicht zum Zug, weil damit die Realisierungschancen des geplanten deutsch-französischen Kampfflugzeugs („Future Combat Air System“, FCAS), ein Kernprojekt bei der Herausbildung einer von den USA unabhängigeren Militärmacht EUropa, deutlich gesunken wären. Ein US-Produkt muss es aber aus Sicht der Politik schon allein deshalb sein, weil weiter krampfhaft an der Nuklearen Teilhabe der NATO festgehalten wird.
weiterlesen: http://www.imi-online.de/2020/03/26/fauler-tornado-kompromiss/
Von Michael von der Schulenburg | 25.03.2020 | in ipg-journal
Während die Welt im Bann einer dramatischen Corona-Pandemie steht und dies Fragen zur Globalisierung aufwirft, könnte, obwohl kaum beachtet, der bevorstehende Abzug der NATO aus Afghanistan unsere Welt geopolitisch noch tiefgreifender verändern.
Es ist eine Ironie der Geschichte, dass Ereignisse in diesem verarmten, abgelegenen und weithin unbekannten (aber wunderschönen) Land zum zweiten Mal in unserer Zeit eine weltpolitische Zeitenwende einzuläuten scheinen. 1989 musste die mächtige Rote Armee aus Afghanistan abziehen. Nach 10 Jahren Krieg akzeptierte die Sowjetunion, dass sie gescheitert war, mit militärischer Gewalt ihr kommunistisches politisches System durchzusetzen. Diese Niederlage hatte weitreichende Folgen. Im gleichen Jahr fiel die Berliner Mauer, und zwei Jahre später gab es dann keinen Warschauer Pakt, keine Sowjetunion, ja keine kommunistische Welt mehr. Es war das Ende des Kalten Krieges; die Welt war eine andere geworden.
In einer Solidaritätsveranstaltung in Bremen von IALANA u.a. am 13.3.20, die den Corona-Einschränkungen zum Opfer fiel, sollte dieser Beitrag gehalten werden
Zum selben Thema ein Interview mit "weltnetz-tv" vom 16.3.20 (35 min.)
https://www.youtube.com/watch?v=WvTxOOKxpYc&feature=youtu.be
Dazu ein Beitrag von Günter Werner zum Auslieferungsverfahren gegen Assange
ebenfalls vom 13.3.20 als pdf
Außenminister Heiko Maas hat Minister*innen und Regierungsvertreter*innen von 16 Staaten gestern im Rahmen der Stockholm-Initiative im Auswärtigen Amt empfangen. Die von Schweden ins Leben gerufene Initiative möchte mit Blick auf die anstehende Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrags (NVV) die nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung wieder voranbringen. Die Abschlusserklärung des Treffens in Berlin schafft es jedoch nicht, neue Impulse zu setzen.
Die beteiligten Staaten appellieren in ihrer Abschlusserklärung an die Atomwaffenstaaten, sicherzustellen, dass Atomwaffen niemals wieder eingesetzt werden. Diese und die weiteren Forderungen wiederholen dabei den bestehenden Konsens der Staatengemeinschaft, der bereits in den NVV-Überprüfungskonferenzen von 2000 und 2010 formuliert wurde.
Die Staaten der Stockholm-Initiative besitzen keine eigenen Atomwaffen. Einige der beteiligten Staaten, unter anderem Deutschland, stationieren jedoch im Rahmen der nuklearen Teilhabe der NATO Atomwaffen auf ihrem eigenen Territorium.
Vor 50 Jahren trat der Atomwaffensperrvertrag in Kraft. Die in ihn gesetzten Erwartungen einer weltweiten nuklearen Abrüstung wurden bis heute jedoch nicht erfüllt. Dennoch ist er ein Grundpfeiler der multilateralen Abrüstungs- und Nichtverbreitungsdiplomatie. Denn dieser umfasst sowohl die vertragliche Säule der Abrüstung als auch die im Vertrag geregelte Nichtweiterverbreitung von Kernwaffenmaterial und Atomwaffen.
Gemeinsam mit 7 weiteren Bundestagsabgeordneten habe ich heute Strafanzeige gegen mehrere Mitglieder der Bundesregierung wegen Beihilfe zum Mord gestellt. Wir können es nicht länger hinnehmen, dass die Bundesregierung den völkerrechtswidrigen US-Drohnenkrieg ermöglicht und unterstützt und damit auch selbst das Völkerrecht bricht. Die Mitglieder der Bundesregierung müssen dafür auch persönlich zur Verantwortung gezogen werden“, erklärt Dr. Alexander S. Neu, Obmann im Verteidigungsausschuss für die Fraktion DIE LINKE zur Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Merkel, Außenminister Maas, Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer, Innenminister Seehofer sowie weitere Angehörige der Bundesregierung, wegen Beihilfe zum Mord an Qassem Soleimani und weiteren Personen. Neu weiter:
„Am 3. Januar 2020 wurde Qassem Soleimani auf Befehl von US-Präsident Donald Trump durch einen Drohnenangriff des US-Militärs in Bagdad getötet. Bei dem Beschuss seines Fahrzeugkonvois kamen außerdem der irakische Milizenführer Abu Mahdi al-Muhandis sowie ein Flughafenmitarbeiter und vier weitere Personen im Fahrzeugkonvoi ums Leben. Der Drohnenangriff, bei dem auch mindestens ein Zivilist getötet wurde, war völkerrechtswidrig.
Die Entscheidung betrifft den Antrag der Fraktion DIE LINKE festzustellen, dass die Bundesregierung und der Bundestag durch die Beteiligung der Bundeswehr an dem Einsatz gegen den IS in Irak und in Syrien die Rechte des Bundestags verletzt haben. Das BVerfG hat den Antrag verworfen. Es hat damit leider erneut in der unseligen Tradition entschieden, in Fragen der Sicherheit und Verteidigung der Bundesregierung keine rechtlichen Grenzen aufzuerlegen.
Für die politische Praxis bedeutsam ist die Feststellung des BVerfGs, dass sich aus dem Grundgesetz kein eigenes Recht des Deutschen Bundestags auf Unterlassen verfassungswidrigen Handelns der Bundesregierung ergibt. Das Organstreitverfahren dient nicht der abstrakten Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit des Verhaltens der Exekutive. Jedoch ist ein rechtserhebliches Handeln der Bundesregierung ohne vorgeschriebene gesetzliche Ermächtigung laut BVerfG im Organstreit rügefähig.
In Berlin sind heute Vertreterinnen und Vertreter aus 16 Ländern, darunter viele Außenministerinnen und Außenminister, zusammengekommen, um im Rahmen der Stockholm-Initiative , bekannt auch als "stepping stones" , konkrete Vorschläge zur nuklearen Abrüstung zu erarbeiten.
Wie kann der Nichtverbreitungsvertrag gestärkt werden, wie kann die nukleare Ordnung gesichert werden? Darüber beraten heute Vertreterinnen und Vertreter aus 16 Staaten, darunter viele Außenministerinnen und Außenminister, im Rahmen der Stockholm-Initiative in Berlin. Im vergangenen Jahr hatte Schweden die Stockholm-Initiative ins Leben gerufen. Sie zielt darauf ab, der nuklearen Abrüstung neue praktische Impulse zu geben und Brücken zwischen Nuklearwaffenstaaten und Nicht-Nuklearwaffenstaaten zu schlagen…...
Nukleare Abrüstung vorantreiben – unsere Zukunft sichern.
Im Vorfeld des 50. Jahrestags des Inkrafttretens des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) und der Überprüfungskonferenz 2020
bekräftigen wir, die Minister Argentiniens, Deutschlands, Finnlands, Indonesiens, Japans, Jordaniens, Kanadas, Kasachstans, der Republik Korea, Neuseelands, der Niederlande, Norwegens, Schwedens, der Schweiz und Spaniens,
unsere uneingeschränkte Unterstützung für den NVV und seine drei sich gegenseitig verstärkenden Pfeiler: nukleare Abrüstung, Nichtverbreitung und die friedliche Nutzung der Kernenergie. Wir unterstreichen, dass die NVV-Verpflichtungen aus der Vergangenheit weiterhin gelten und dass sie die Grundlage für weitere Fortschritte bei der vollständigen Umsetzung des Vertrags und der Schaffung einer kernwaffenfreien Welt darstellen.
Wir sind geeint in unserer Entschlossenheit angesichts besorgniserregender Entwicklungen den NVV zu stärken: Die Rüstungskontrollarchitektur, die der internationalen Sicherheit gute Dienste geleistet hat und weiterhin leisten muss, bricht auseinander, Beziehungen zwischen Staaten sind von immer größeren Spannungen geprägt, und neue und in der Entstehung begriffene Waffentechnologien bergen Gefahren.
Im Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen. Artikel von Meike Laaff, veröffentlicht am 25. Februar 2020, in Golem
https://www.golem.de/news/wikileaks-worum-es-im-fall-assange-nun-geht-2002-146852-7.html