Rudolf Schmenger und Frank Wehrheim erhalten den Whistleblower-Preis 2009. Beide waren über viele Jahre Steuerfahnder am Finanzamt Frankfurt V im so genannten „Bankenteam“. Der Finanzplatz Frankfurt/Main mit den Zentralen der Großbanken ist der wichtigste Platz für Kapital- und Bankgeschäfte in Deutschland. Inzwischen ist bekannt: Hier haben Bankbedienstete entsprechend den Vorgaben und Erwartungen ihrer Vorgesetzten viele wichtige Kunden über Jahre hinweg dabei unterstützt, am deutschen Steuerfiskus vorbei Gelder anonymisiert nach Luxemburg, in die Schweiz oder andere Steueroasen (Liechtensteiner „Stiftungen“; „Aktion Zaunkönig“ der hessischen CDU etc.) zu transferieren und anzulegen.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Dezember 2015: Gutachter im Fall Schmenger -Wehrheim zu Schadensersatz verurteilt
Der psychiatrische Gutachter, der seinerzeit die hessischen Finanzbeamten und Whistleblowerpreisträger 2009 Schmenger und Wehrheim zu Unrecht für dienstunfähig erklärt hatte, ist nach einem Strafverfahren nun auch zivilrechtlich zu insgesamt 200.000 EURO Schadensersatz verurteilt worden.
Der Ball liegt nun bei der hessischen Landesregierung: http://www.capital.de/meinungen/gerechtigkeit-fuer-geschasste-steuerfahnder-131.html
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in vier Urteilen entschieden, dass den vier Steuerfahndern Rudolf S., Heiko F., Tina F. und Marco W. Schadensersatzansprüche in Höhe von 54.000, 69.000, 76.000 und 27.000, Euro zustehen. Zahlen muss den Schadensersatz der psychiatrische Gutachter Thomas H., der drei der vier früher bei der Steuerfahndung Frankfurt V tätigen Kläger im Auftrag der Oberfinanzdirektion untersucht und sie fälschlicherweise als "paranoid-querulatorisch" diagnostiziert hatte.
Hier das Urteil des OLG Frankfurt in der Sache Schmenger als pdf
Mit Beschluss vom 25.4.2017 hat der Bundesgerichtshof die beidersetiigen Revisionen zurückgewiesen (Az. 6 ZR 199/16). Das Urteil ist damit rechtskräftig.
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In den Jahren ab 2001 waren vier hessische Steuerfahnder, die in der CDU-Spendenaffäre weiter ermitteln wollten, unter skandalösen Umständen versetzt, schliesslich für dienstunfähig erklärt und zwangspensioniert wurden, nachdem Roland Koch Ministerpräsident geworden war. Darunter auch die Whistleblower-Preisträger 2009, R.Schmenger und F.Wehrheim. Ihr Fall ist Gegenstand eines Theaterstücks, das im Festsaal des Leipziger Finanzamtes aufgeführt werden sollte. Höherenorts wusste man das zu verhindern, obwohl der Finanzamtsvorsteher das zunächst zugesagt hatte. Das Stück wird jetzt in der '"NaTo" (einem Kulturzentrum) gespielt.
Leipziger Volkszeitung vom 11.07.2013
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Neues psychiatrisches Gutachten im Schadensersatzprozess der 2001 aus den Ermittlungen gegen die Großbanken herausgedrängten Steuerfahnder bringt den Skandal erneut in die Schlagzeilen.
Der vom Landgericht als Obergutachter bestellte renommierte psychiatrische Sachverständige Prof. Dr. Norbert Nedopil: die damaligen Diagnosen (der vom Dienstherr angeforderten psychiatrischen Gutachten) waren "teilweise nicht nachvollziehbar und mit derzeitigen Wissen nicht schlüssig vereinbar".
Zwei der betroffenen Fahnder, Rudolf Schmenger und Frank Wehrheim, hatten 2009 den Whistleblowerpreis erhalten (s.dort).
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Zum Abschlussbericht des hessischen parlamentarischen Untersuchungsaussschusses UNA18/1 zur Steuerfahnderaffäre (Stand 27.06.2012)
[Das Dokumentationszentrum www.ansTageslicht.de stellt in Kürze alle wesentlichen Dokumente des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses UNA 18/1 zur Steuerfahnderaffäre der Hessischen Finanzverwaltung online. In einer ersten Stellungnahme setzen wir uns hier kritisch mit dem Abschlussbericht des am 28.1.2010 auf Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom Hessischen Landtag eingesetzten Ausschusses auseinander.]
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Vorhang auf zum kleinen Vorab-Fernseh-Untersuchungsausschuss, dem Stadtgespräch des Hessischen Rundfunks (HR): Da stehen sie alle im Scheinwerferlicht des Studios: Der Anwalt der Steuerfahnder, Otto Jäckel, der SPD-Landtagsabgeordnete Norbert Schmitt, der Personalrat des Finanzamtes Frankfurt 1, Andreas Just und der Staatssekretär des Finanzministeriums, Thomas Schäfer. Es wird eine überraschend spannende Dreiviertelstunde zu einem sehr sperrigen Thema: Finanzverwaltung, Beamtenrecht, Steuerhinterziehung, Mobbing und Politik.
http://www.fr.de/top_news/2219111_HR-Gespraech-zu-Steuerfahndern-Mobbing-gibt-es-nicht.html
Frankfurter Rundschau vom 18.11.2009: Wer aufmuckt, ist ein Psycho-Fall
Ex-Steuerfahnder Rudolf Schmenger nimmt die Nachricht von der Verurteilung seines Peinigers nicht mit Jubel auf: "Im Vergleich zu dem Schaden, den dieser Arzt angerichtet hat, sind 12.000 Euro Bußgeld ein überschaubarer Betrag", sagt Schmenger. "Es sind Menschen diffamiert und Familien zerstört worden." Auch für den Staat sei der Schaden weitaus höher: "Vier bestens ausgebildete Steuerfahnder stehen nicht mehr zur Verfügung.".......
In der Begründung unserer Jury hieß es:
Rudolf Schmenger und Frank Wehrheite "waren über viele Jahre Steuerfahnder am
Finanzamt Frankfurt V im so genannten „Bankenteam“. Der Finanzplatz
Frankfurt/Main mit den Zentralen der Großbanken ist der wichtigste Platz für
Kapital- und Bankgeschäfte in Deutschland. Inzwischen ist bekannt: Hier haben
Bankbedienstete entsprechend den Vorgaben und Erwartungen ihrer Vorgesetzten
viele wichtige Kunden über Jahre hinweg dabei unterstützt, am deutschen
Steuerfiskus vorbei Gelder anonymisiert nach Luxemburg, in die Schweiz oder
andere Steueroasen (Liech-tensteiner „Stiftungen“; „Aktion Zaunkönig“ der
hessischen CDU etc.) zu transferieren und anzulegen. Nach vorliegenden
Schätzungen (u.a. der Deutschen Steuergewerkschaft) gehen so viele Milliarden
Euro jährlich den öffentlichen Haushalten verloren, Summen, die in etwa der
jährlichen Neuverschuldung entsprechen und durch erhöhte Besteuerung
insbesondere der Lohnsteuerzahler „wettgemacht“ werden müssen bzw. für die
Finanzierung wichtiger öffentlicher Aufgaben etwa im Bildungsbereich nicht zur
Verfügung stehen.
Die Steuerfahndungsabteilung, in der Rudolf Schmenger und Frank Wehrheim mit
steuer-strafrechtlichen Ermittlungsverfahren im Bankenbereich befasst waren,
operierte seit Jahren sehr erfolgreich. Die Oberfinanzdirektion (OFD)
Frankfurt/Main drückte noch Mitte 2000 den Beamten des sogenannten Bankenteams
förmlich ihre Anerkennung aus.
Zum Konflikt kam es, als die Steuerfahnder erfahren mussten, dass vorgesetzte
Dienststellen der hessischen Finanzverwaltung ihre Ermittlungsarbeit aus nicht
nachvollziehbaren Gründen mittels einer so genannten „Amtsverfügung“ vom
30.8.2001 zu beeinträchtigen suchten. Der Inhalt dieser Amtsverfügung sah u.a. vor,
• dass ein steuerstrafrechtlicher Anfangsverdacht bei Geldtransfers ins
Ausland künftig in der Regel nur noch dann angenommen werden sollte, wenn es
sich um Summen von über 300.000 (Einzeltransfers) bzw. 500.000 D-Mark insgesamt
handelte. Alle niedrigeren Beträge seien durch die Steuerfahndung grundsätzlich
nicht mehr zu bearbeiten;
• dass noch während der laufenden Ermittlungen Verfahren von der
spezialisierten und im Bankensektor besonders erfahrenen Fahndungsabteilung des
Finanzamt Ffm. V an damit weniger erfahrene Veranlagungs-Ämter in ganz Hessen
verlagert werden sollten.
Rudolf Schmenger, Frank Wehrheim und ihre Kollegen wussten aus langjähriger
Erfahrung, dass Gelder häufig in kleineren Tranchen von unter 300.000 DM ins
Ausland verschoben werden. Die Puzzlestücke, die einen Anfangsverdacht
ausmachen, ergeben oft erst spät ein vollständiges Bild. Nun wurde von ihnen
gleichsam verlangt, erst in Kenntnis des fertigen Bildes nach Beweisen zu suchen.
Sie standen mit ihren Vorbehalten nicht allein. Auch die Hessische
Generalstaatsanwaltschaft hielt „die Anknüpfung eines Tatverdachts im Sinne des
§ 152 Abs. 2 StPO an bestimmte, zum Teil mehr oder weniger willkürliche
Kriterien – für bedenklich. Mit diesen Kriterien lässt sich ein Anfangsverdacht
weder nachvollziehbar begründen noch ablehnen“ (LT-Drs.16/5360, S. 39 f). Ferner
sprach ihre Erfahrung dafür, dass Banken, die über Jahre Beihilfe zur
Steuerhinterziehung geleistet haben, auch in den Folgejahren strafbare
Finanzpraktiken betreiben könnten.
Rudolf Schmenger, Frank Wehrheim und viele ihrer Kollegen sahen deshalb die
Gefahr, dass
• so erhebliche Steueransprüche der öffentlichen Haushalte gegen hoch potente
Steuersünder nicht durchgesetzt wurden und verloren gingen,
• dadurch der „Gleichheitsgrundsatz“ der Besteuerung verletzt und
• ihnen letztlich die „Strafvereitelung im Amt“ angesonnen wurde.
Der Konflikt eskalierte, nachdem sie ihre Bedenken und ihre Kritik offen
vorgetragen und teilweise förmlich von ihrem Recht und ihrer Pflicht zur
Remonstration Gebrauch gemacht hatten. Die amtsinterne Kritik wurde von der
Leitung des Finanzamtes nicht etwa in einem konstruktiven Kommunikationsprozess
aufgegriffen, sondern führte zu Repressalien, Mobbing und
Einschüchterungsversuchen gegenüber den Steuerfahndern. Urplötzlich
verschlechterten sich ihre bis dahin guten dienstlichen Beurteilungen
dramatisch. Gegen Rudolf Schmenger wurden unbegründete disziplinarische Vorwürfe
erhoben, die – wie die nachfolgende gerichtliche Überprüfung ergab – haltlos
waren. Mehr als ein Dutzend kritischer Steuerfahnder wurde versetzt, 11 davon in
den Innendienst in andere Steuerabteilungen, 2 Steuerfahnder und zwei
Sachgebietsleiter mussten die Steuerfahndung ganz verlassen, darunter Rudolf
Schmenger und Frank Wehrheim. Damit nicht genug: Ihre seit Jahren in die
Bankenverfahren eingearbeitete Abteilung wurde aufgelöst. Begründet wurde dies
nunmehr mit einer angeblichen Überbesetzung der Steuerfahndung beim Finanzamt
Ffm. V, obwohl die Amtsleitung kurz vor dem Konflikt noch zusätzliche Stellen
wegen Personalknappheit beantragt hatte. Für die Wegversetzten gab es auf ihren
neuen Dienstposten kaum Beschäftigung. Als vom Finanzamt Ffm. V erneut Stellen
ausgeschrieben wurden und sich einige der ehemaligen Bediensteten darauf
bewarben, wurde der Ausschreibungstext zurückgezogen und verändert. Drei
Bewerbungen verschwanden im Laufe des Verfahrens spurlos. Auch bei der dann
folgenden Neuausschreibung fanden die Wegversetzten keine Berücksichtigung,
angeblich deshalb, weil diese nur auf Nicht-Frankfurter Beamte beschränkt werden
sollte.
Die meisten der betroffenen Steuerfahnder hielten diesen Schikanen
gesundheitlich nicht stand. Sie erkrankten. Dennoch versuchten sie weiterhin,
sich zu wehren. So wandten sich Rudolf Schmenger und einige seiner Kollegen an
den Finanzminister und an den hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch. Auch
dies vergeblich. Eine Petition an den Petitionsausschuss des Landtages blieb
ebenfalls ohne Erfolg. Eine Aussagegenehmigung zur Erstattung einer Strafanzeige
bei der Staatsanwaltschaft wurde ihnen verweigert. Ein von der Opposition im
Hessischen Landtag durchgesetzter parlamentarischer Untersuchungsausschuss
erwies sich als wirkungslos. Rudolf Schmenger und Frank Wehrheim wurden vom
Ausschuss nicht einmal als Zeugen geladen und befragt.
Nach ihrer Wiedergenesung wurden Rudolf Schmenger und mehrere andere der
betroffenen Steuerfahnder zum Amtsarzt geschickt und auf der Basis schwer
nachvollziehbarer psychiat-rischer Gutachten als angeblich dienstunfähig
„zwangspensioniert“ (vgl. dazu u.a. „Stern“ Nr. 51/2008, S. 33). Unser
Preisträger Rudolf Schmenger war zu diesem Zeitpunkt noch Jahre von seinem
gesetzlichen Pensionsalter entfernt. Einige andere der Zwangspensionierten waren
nicht einmal 40 Jahre alt. Nur wenige Monate später ließ die Hessische
Steuerberaterkammer Rudolf Schmenger jedoch auf seinen Antrag als Steuerberater
zu. Im Gegensatz zu dem von der Finanzverwaltung beauftragten Gutachter ergab
ein von ihr in Auftrag gegebenes Universitäts-Gutachten, er sei als
Steuerberater gesundheitlich voll einsatzfähig. Gegen den Amtsgutachter, der
Rudolf Schmenger für dienstunfähig erklärt hatte, leitete die hessische
Ärztekammer zwischenzeitlich auf die Beschwerde Schmengers hin ein
Untersuchungsverfahren ein.
Unser zweiter Preisträger, Frank Wehrheim, der sich als Schwerbehindertenobmann
intensiv für Rudolf Schmenger eingesetzt hatte und selbst zu den Kritikern der
Vorfälle in der Finanzverwaltung gehörte, ging schließlich mit 57 Jahren in den
vorzeitigen Ruhestand. Von seiner Kritik an den „hessischen Verhältnissen“ und
an der Liquidierung der Frankfurter Steuer-fahndungsabteilung nahm er nichts
zurück. Für Presse, Rundfunk und Fernsehen bleiben er und Rudolf Schmenger
weiterhin wichtige Kronzeugen.
Beide Preisträger haben mit Beharrlichkeit die Folgen der „Amtsverfügung“ und
der anschließenden skandalösen Zermürbung und Zerschlagung der gesamten
kritischen Steuerfahndungsabteilung immer wieder heftig und mit guten Gründen
kritisiert. Sie haben die direkten und indirekten, die dienstrechtlichen und die
politischen Folgen dieser hessischen Vorgänge über Jahre transparent werden
lassen – in einer Abfolge vielfältiger Formen des Whistleblowing. Sie haben als
Insider entscheidend dazu beigetragen, einen wichtigen staatlichen Bereich mit
seinen Missständen dem Einblick der kritischen Öffentlichkeit zu öffnen."
Auf Antrag der Landesärztekammer Hessen hin hatte dann ein berufsgerichtliches
Verfahren gegen den Gutachter Dr. med. Thomas Holzmann beim Landesberufsgericht
für Heilberufe eingeleitet. Mit Urteil vom 16. November 2009 (Az: 21 K 1220/09
GI.B) befand dieses den Gutachter Dr. med. Thomas Holzmann eines vorsätzlichen
Verstoßes gegen seine Berufspflichten für schuldig und verurteilte ihn zu einer
Geldbuße von 12.000 € verbunden mit einem Verweis. Dieses Urteil wurde
rechtskräftig.
Weder die damalige hessische Landesregierung (unter der Ägide des damaligen
Ministerpräsidenten Roland Koch und des damaligen Innenministers Volker
Bouffier, beide CDU) noch die heutige hessische Landesregierung von CDU und
Bündnis 90/Die Grünen unter Führung des Ministerpräsidenten Volker Vouffier
(CDU) haben bis heute die betroffenen Steuerfahnder rehabilitiert.
Vier von ihnen, darunter unser Preisträger Rudolf Schmenger, erhoben daraufhin
eine zivilrechtliche Klage beim Landgericht Frankfurt/Main gegen den von den
hessischen Behörden seinerzeit mit der Prüfung der Dienstfähigkeit der
Steuerfahnder beauftragten Gutachter, den Nervenfacharzt Dr. Thomas Holzmann.
Sie beanspruchten mit ihren Klagen Ersatz des Schadens, der ihnen durch die
"Zwangspensionierung" auf der Grundlage des unter vorsätzlicher Verletzung der
fachlichen Standards von Dr. Thomas Holzmann erstellten nervenfachärztlichen
Gutachtens entstanden war.
In dem Schadensersatz-Rechtsstreit zwischen unserem Whistleblower-Preisträger
(2009) Rudolf Schmenger und dem nervenfachärztlichen Sachverständigen Dr. med.
Thomas Holzmann hat das Landgericht Frankfurt im erstinstanzlichen Urteil vom
26.9.2014 (Az.: 2/24 O 204/10) auf die Klage unseres Preisträgers Rudolf
Schmenger hin den beklagten Sachverständigen Dr. Holzmann zu einem
Schadensersatz in Höhe von 54.294,59 € nebst Erstatttung der vorprozessualen
Anwaltskosten verurteilt.
Die dagegen eingelegte(n) Berufung(en) hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main
mit Berufungsurteil vom 3.12.2015 (Az: 6 U 204/14) zurückgewiesen und damit die
Verurteilung von Dr. Holzmann zu einem Schadensersatz von 54.294,59 € zuzüglich
der vorprozessualen Anwaltskosten zugunsten von Rudolf Schmenger bestätigt.
Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht kamen dabei zu dem
Ergebnis, dass das von Dr. Holzmann auf Veranlassung des Landes Hessen unter der
Ägide des damaligen Ministerpräsidenten Roland Koch und des Innenministers
Volker Bouffier (beide CDU) nervenfachärztliche Gutachten "den Tatbestand einer
vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung im Sinne von § 826 BGB" erfüllte. Der
beklagte Gutachter Dr. Holzmann habe Herrn Schmenger einen ersatzpflichtigen
Schaden zugefügt, indem er ein objektiv unrichtiges Gutachten fertigte, welches
dazu führte, dass der damals 45jährige Steuerfahnder Rudolf Schmenger vorzeitig
von seinem Dienstherrn (Land Hessen) in den Ruhestand versetzt wurde und
infolgedessen an Stelle seines Gehalts nur noch eine Pension bezog.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die dagegen eingelegte(n) Revision(en) mit
Beschluss vom 25. April 2017 (Az: 199/16) zurückgewiesen.