Zur Zeit läuft die Unterschriftensammlung für jedermann: https://assange-helfen.de/
Wir sind in großer Sorge um das Leben des Journalisten und Wikileaks-Gründers Julian Assange, der in kritischem Gesundheitszustand seit über einem halben Jahr im britischen Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Auslieferungshaft sitzt. Wir unterstützen die Forderung des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen zum Thema Folter, Nils Melzer, nach einer umgehenden Freilassung von Julian Assange, aus medizinischen sowie aus rechtsstaatlichen Gründen.
International wird eine breite Debatte darüber geführt, ob die gezielte Tötung des iranischen Generals Qasem Soleimani durch eine US-Drohne völkerrechtlich zulässig war. Dabei hat die Trump-Administration bislang kaum Anstrengungen unternommen, diese Operation juristisch plausibel zu begründen.Daran zeigt sich einmal mehr, dass völkerrechtliche Erwägungen für Präsident Donald Trump selbst bei derart wichtigen Entscheidungen keine Rolle spielen. Staaten, die wie Deutschland für eine starke regel-basierte internationale Ordnung eintreten, sollten sich daher umso mehr darum bemühen, dem Völkerrecht Geltung zu verschaffen. Dazu gehört auch, Zweifel an der Rechtmäßigkeit solcher Aktionen gegenüber den Verantwortlichen klar zu benennen, auch wenn es dadurch zu politischen Unstimmigkeiten kommt …
weiterlesen: https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/aktuell/2020A03_slr_tmm.pdf
Man werde den im vergangenen Jahr gestürzten Ex-Präsidenten nach Den Haag überstellen, teilte Informationsminister Saleh mit. Auch mehrere weitere von dem Gericht gesuchte Verdächtige würden ausgeliefert. Bashir werden Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord in der sudanesischen Krisenregion Darfur vorgeworfen. Dort waren nach UNO-Angaben zwischen 2003 und 2008 beim Vorgehen der Armee und verbündeter Milizen gegen Rebellengruppen über 300.000 Menschen getötet worden.
Im Sudan gibt es seit dem Sturz Bashirs eine Übergangsregierung aus Soldaten und Zivilisten, die demokratische Wahlen vorbereiten soll.
Das EU-Parlament
„betont, dass der Zweite Weltkrieg, der verheerendste Krieg in der Geschichte Europas, als unmittelbare Folge des auch als ‚Hitler-Stalin-Pakt‘ bezeichneten berüchtigten Nichtangriffsvertrags zwischen dem nationalsozialistischen Deutschen Reich und der Sowjetunion vom 23. August 1939 und seiner geheimen Zusatzprotokolle ausbrach, in deren Rahmen die beiden gleichermaßen das Ziel der Welteroberung verfolgenden totalitären Regime Europa in zwei Einflussbereiche aufteilten (...).“
Diese Resolution, eingebracht von 19 Parlamentsmitgliedern — 18 aus Polen und eines aus Lettland — entlastet Hitlerdeutschland zur Hälfte der Kriegsschuld zulasten Russlands, angenommen mit 535 Ja- und 66 Nein-Stimmen bei 52 Enthaltungen.
Hier die Resolution des EU-Parlaments
zitiert nach B.Trautvetter in rubikon vom 24.1.20 https://www.rubikon.news/artikel/der-fruchtbare-schoss
Die Ermordung des iranischen Generals Kassem Soleimani und hochrangiger irakischer Milizenführer bei Bagdad waren illegale völkerrechtswidrige Hinrichtungen. Der Drohnenangriff war zugleich eine kriegerische Aktion sowohl gegen den Iran als auch gegen den Irak, dessen Souveränität durch den Angriff verletzt wurde.
Die Bundesregierung hat bisher ebenso wie die Weltöffentlichkeit keine konkreten Informationen von der US-Regierung erhalten über eine angebliche Notwehr- oder Selbstverteidigungssituation, welche diesen Angriff rechtfertigen könnte. Das wurde den Medienvertretern auf der Bundespressekonferenz am 6. Januar 2020 bestätigt. Die vom US-Präsidenten und seinem Außenminister vorgebrachte Behauptung, von General Soleimani sei eine akute Bedrohung ausgegangen, kann daher nur als fadenscheinige Schutzbehauptung gewertet werden.
Aktenzeichen:WD 2-3000 -001/20 - Abschluss der Arbeit:13. Januar 2020 (zugleich letzter Zugriff auf Internetquellen)
Inhaltsverzeichnis
1.Einführung | 2.Vorliegen eines internationalen bewaffneten Konflikts 2.1.Vorausgegangene Spannungen zwischen den USA und dem Iran 2.2.Militärische Konfrontation im Januar 2020 2.3.Schlachtfeld Irak 2.4.Eskalationspotentiall | 3.Gezielte Tötungen durch Drohnen 3.1.Bewaffnete Konflikte 3.2.Außerhalb bewaffneter Konflikte 3.2.1.Verletzung des Rechts auf Leben 3.2.2.Extraterritoriale Anwendung der Menschenrechtsverträge 3.2.3.Drohneneinsätze und die Problematik der effektiven Kontrolle | 4.Gezielte Tötungen im Lichte des Selbstverteidigungsrechts 4.1.Rechtfertigung durch die USA 4.2.Selbstverteidigungslage 4.3.Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verteidigungshandlung | 5.Der iranische Raketenbeschuss im Lichte des Selbstverteidigungsrechts | 6.NATO-Bündnisfall | 7.Kulturgüterschutz in bewaffneten Konflikten | 8.Ergebnis
Die Ermordung des iranischen Generals Kassem Soleimani und des irakischen Milizenführers Jamal Jaafar Ibrahimi, sowie von vermutlich acht weiteren Personen waren illegale, völkerrechtswidrige Hinrichtungen. Der Drohnenangriff war zugleich eine kriegerische Aktion sowohl gegen den Iran - als auch gegen Irak, dessen Souveränität durch den Angriff verletzt wurde.
Die Bundesregierung hat bisher ebenso wenig wie die Weltöffentlichkeit konkrete Informationen von der US-Regierung erhalten über eine angebliche Notwehr- oder Selbstverteidigungssituation, welche diesen Angriff rechtfertigen könnte. Das wurde den Medienvertretern von den Regierungssprechern auf einer Bundespressekonferenz am 6.1. bestätigt. Die vom US-Präsidenten und seinem Außenminister vorgebrachte Behauptung, es sei von General Soleimani eine akute bedeutende Bedrohung ausgegangen, muss daher als fadenscheinige Schutzbehauptung gewertet werden.
By John Dugard | December 11, 2019 "Information Clearing House"
I have a short and easy answer to the question posed. No, there is no prospect of such an investigation under the watch of the present Prosecutor of the ICC, Fatou Bensouda, whose term of office expires in 2021.
Why do I say this?
It has become abundantly clear that the Office of the Prosecutor (OTP) is determined not to open an investigation into crimes committed by Israel in Palestine and against the Palestinian people.
weiterlesen: http://www.informationclearinghouse.info/52687.htm
Andreas Zumach: Ende der Straflosigkeit für Kriegsverbrechen in Palästina in Sicht
Der Internationale Strafgerichtshof hat Ermittlungen zur Lage in den Palästinensergebieten angekündigt. Die Untersuchung soll sich auf mögliche Kriegsverbrechen erstrecken und könnte bereits 2020 beginnen.
Nachdruck taz vom 24.12.19 | Von Andreas Zumach | aus lebenshaus-alb https://www.lebenshaus-alb.de/magazin/012698.html
Pressemitteilung vom 9. Dezember 2019
Tag der Menschenrechte
Drohung mit und Einsatz von Atomwaffen verstößt gegen das Recht auf Leben
Die Organisationen IALANA, IPPNW und ICAN weisen anlässlich des Tages der Menschenrechte auf den öffentlich wenig bekannten Beschluss des UN-Menschenrechtsausschusses hin, wonach die Bedrohung und der Einsatz von Atomwaffen gegen das Recht auf Leben verstoßen. Dieser Beschluss ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Völkergewohnheitsrechts und ein Grund mehr für die Bundesregierung, dem UN-Vertrag für ein Verbot von Atomwaffen beizutreten.
Am 30. Oktober 2018 verabschiedete der UN-Menschenrechtsausschuss die „Allgemeine Bemerkung Nr. 36“ zu dem Recht auf Leben. In dem Text konstatiert der Ausschuss die Unvereinbarkeit von Atomwaffen mit dem Recht auf Leben. Die Bedrohung und der Einsatz von Atomwaffen könne sogar eine völkerrechtliche Straftat darstellen.
Der im Dezember 1966 verabschiedete UN-Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) ist eines der wichtigsten internationalen Abkommen nach den Erfahrungen mit Faschismus und Krieg.
Präsident Trump hat jedoch laut Presseberichten nun in einem Schreiben mitgeteilt, aus dem Vertrag aussteigen zu wollen.“ Ein möglicher Ausstieg der USA hätte gravierende Folgen.
Alexander Graef am 28.11.2019 in der NZZ