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Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht

Beschluss vom 13. Oktober 2016: Im besonderen Fall der NSA-Selektorenlisten hat das Vorlageinteresse des Untersuchungsausschusses zurückzutreten - 2 BvE 2/15

Pressemitteilung Nr. 84/2016 vom 15. November 2016

Hier im Volltext: 2 BvE 2/15

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Bundesregierung die NSA-Selektorenlisten nicht an den NSA-Untersuchungsausschuss herausgeben muss. Zwar umfasst das Beweiserhebungsrecht des Untersuchungsausschusses dem Grunde nach auch die NSA-Selektorenlisten. Die Selektorenlisten berühren aber zugleich Geheimhaltungsinteressen der Vereinigten Staaten von Amerika und unterliegen deshalb nicht der ausschließlichen Verfügungsbefugnis der Bundesregierung.

In einer dramatischen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht den vorzeitigen Ausverkauf gesetzgeberischer Zuständigkeiten und des Parlamentsvorbehalts durch die Bundesregierung verhindert. Der aktionistische Neoliberalismus der Bundesregierung und insbesondere des Bundeswirtschaftsministers erfährt erstmals einen wichtigen Dämpfer.

Von Erik Jochem | makroskop vom 18.10.16

https://makroskop.eu/2016/10/menetekel-aus-karlsruhe/

 

Sämtliche bisher zur Frage der Parlamentsbeteiligung des Bundestags an Entscheidungen über Kriegseinsätze ergangenen Urteile des Bundesverfassungsgerichts finden sich in der Rubrik Bundeswehreinsätze - rechtlicher Rahmen (link hier!).

 

 

Dem Soldaten Florian Pfaff, der aus Gewissensgründen sich weigerte, Dienste zu leisten, die in Bezug standen zu dem Irakkrieg von 2003,  gab das Bundesverwaltungsgericht recht.

Die Entscheidung des Gerichts wurde viel beachtet - u.a. druckte die auflagenstärkste deutsche juristische Zeitung, die NJW (Neue Juristische Wochenschrift), das umfängliche Urteil vollständig ab.

BVerwG - 2 WD 12.04 vom 21.06.2005

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