Pressemitteilung Nr. 84/2016 vom 15. November 2016
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Bundesregierung die NSA-Selektorenlisten nicht an den NSA-Untersuchungsausschuss herausgeben muss. Zwar umfasst das Beweiserhebungsrecht des Untersuchungsausschusses dem Grunde nach auch die NSA-Selektorenlisten. Die Selektorenlisten berühren aber zugleich Geheimhaltungsinteressen der Vereinigten Staaten von Amerika und unterliegen deshalb nicht der ausschließlichen Verfügungsbefugnis der Bundesregierung.
Von Erik Jochem | makroskop vom 18.10.16
https://makroskop.eu/2016/10/menetekel-aus-karlsruhe/
Die Entscheidung des Gerichts wurde viel beachtet - u.a. druckte die auflagenstärkste deutsche juristische Zeitung, die NJW (Neue Juristische Wochenschrift), das umfängliche Urteil vollständig ab.