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Stationierung in Deutschland -nukleare Teilhabe

Sehr geehrte Damen und Herren,

Liebe Freundinnen und Freunde der IALANA,

bitte finden Sie unterhalb der Bilder die Links zur Broschüre „Richter-Blockade 1987 in Mutlangen“ sowie zur Broschüre "Die Richter-Blockade - Mutlangen 12. Januar 1987"  von Helmut Kramer herausgegebenen im Jahre 1987.

Richterblockade lv cover pictureCover Broschüre 1987

Link Broschüre Richter-Blockade von IALANA aus dem Jahre 2023

Link Broschüre Richter-Blockade - aus dem Jahre 1987 von Helmut Kramer herausgegeben

Von Bernd Hahnfeld

Zusammenfassung: Entsprechend einer jahrzehntelangen Tradition hält Deutschland weiterhin Trägersysteme für die im Land stationierten US-amerikanischen Atombomben bereit. Im Einsatzfall werden die Atombomben mittels Tornado-Jagdbomber von Bundeswehrsoldaten transportiert und abgeworfen. Diese nukleare Teilhabe ist ein Teil des strategischen Konzeptes der NATO, das ohne Rechtsgrundlage von den Mitgliedsländern abgesprochen worden ist. Der Einsatz der Atombomben und seine Androhung sind durch das humanitäre Völkerrecht und das Menschenrecht auf Leben verboten. Zudem verstößt der Einsatz gegen den Nichtverbreitungsvertrag (NPT), der dem Nicht-Atomwaffenstaat Deutschland jede Mitverfügung über Atomwaffen verbietet. Durch die Entwicklung atomarer Trident-Raketen mit kleiner Sprengkraft für die Ohio-Klasse US-amerikanischer Atom-U-Boote haben die in Deutschland stationierten taktischen Atombomben ihre militärische Bedeutung ohnehin verloren.

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Nukleare Teilhabe

 

Bernd Hahnfeld - Vorstandsmitglied IALANA Deutschland e.V.- vom 23.11.2021

 

Summary:

 

Entsprechend einer jahrzehntelangen Tradition hält Deutschland weiterhin Trägersysteme für die im Land stationierten US-amerikanischen Atombomben bereit. Im Einsatzfall werden die Atombomben mittels Tornado-Jagdbomber von Bundeswehrsoldaten transportiert und abgeworfen. Diese nukleare Teilhabe ist ein Teil des strategischen Konzeptes der NATO, das ohne Rechtsgrundlage von den Mitgliedsländern abgesprochen worden ist. Der Einsatz der Atombomben und seine Androhung sind durch das humanitäre Völkerrecht und das Menschenrecht auf Leben verboten. Zudem verstößt der Einsatz gegen den Nichtverbreitungsvertrag (NPT), der dem Nicht-Atomwaffenstaat Deutschland jede Mitverfügung über Atomwaffen verbietet. Durch die Entwicklung atomarer Trident-Raketen mit kleiner Sprengkraft für die Ohio-Klasse US-amerikanischer Atom-U-Boote haben die in Deutschland stationierten taktischen Atombomben ihre militärische Bedeutung ohnehin verloren.

 

 

1) Was bedeutet nukleare Teilhabe?

 

Die nukleare Teilhabe wurde von den teilnehmenden Staaten im Rahmen des Strategischen Konzeptes der NATO vereinbart. Dabei werden US-amerikanische Atomwaffen in den betreffenden Staaten gelagert, bewacht, gewartet und im Einsatzfall freigegeben. Die derzeit teilnehmenden Staaten Belgien, Deutschland, Italien, Niederlande und die Türkei1 stellen die Trägersysteme zur Verfügung und führen den Einsatz durch. Die Bundeswehr hat der NATO die Bereitstellung von 46 nuklearfähigen Trägerflugzeugen zugesagt. Sie hat in Büchel (Eifel) 44 Tornados des Jagdfliegergeschwaders 33 stationiert. Deutsche Soldaten werden dort im Einsatz von Atomwaffen ausgebildet.2

 

Die Atomwaffen in Europa sind vorrangig für Aufgaben der NATO vorgesehen, die auch den Einsatzbefehl erteilt. Eingesetzt werden dürfen und können sie nur, wenn der US-Präsident sie freigegeben hat und der Freigabecode auf einem besonderen US-Befehlsweg eingegangen ist. Die USA behalten sich zudem das Recht vor, in Europa gelagerte Atomwaffen auch zur Unterstützung des für den Nahen und Mittleren Osten zuständigen, regionalen Oberkommandos CENTCOM einzuplanen.3

Redebeitrag von Bernd Hahnfeld auf den Bonner Friedenstagen am 2. September 2021
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1)  Ein kurzer Ausflug in die Geschichte - Archäologisches Museum Istanbul: eine Ton-Tafel aus dem Jahre 1.270 v. Chr. – in Keilschrift ein Friedensvertrag zwischen dem ägyptischen Pharao Ramses II und dem Großkönig der Hethiter Hattusili III. Dieser beendet Krieg, regelt Angriffsverbot, ist paritätisch zwischen beiden Herrschern, regelt friedliches Zusammenleben. Schlussformel: Bei Vertragserfüllung Wohlergehen für alle im Schutze der Götter; bei Vertragsverletzung Vernichtung des Rechtsbrechers und seines Landes. Vor 3.290 Jahren ein völkerrechtlicher Vertrag!

Vertragliche Beziehungen von Herrschaftsverbänden durchziehen die Geschichte, die griechische Polis, die römischen, karthagischen und mazedonischen Reiche, chinesische Herrschaftsverbände.

Im europäischen Mittelalter waren Fürsten nicht fähig zu vertraglichen Beziehungen.

Auch in der Neuzeit hatten nur Herrscher vertragliche Beziehungen, nicht die Völker. Ein humanitäres Völkerrecht (VR) entstand erst ab Ende des 19. Jh. mit der Haager Landkriegsordnung von 1899 und 1907. Diese betonte die Unterscheidung von Kombattanten und Nicht-Kombattanten und deren Schutz. Gleichzeitig wurden die Genfer Rot-Kreuz-Abkommen zum Schutze der Verwundeten und Kriegsgefangenen vereinbart.

Eine große zivilisatorische Errungenschaft war 1945 in Nachfolge des Völkerbundes die Gründung der Vereinten Nationen mit der UN-Charta. Waffengewalt durfte ein Staat nur noch in Notwehr anwenden. Streitigkeiten sollten durch Verhandlungen oder vor Gericht geklärt werden.

1977 entstanden die Zusatzprotokolle zum Rot-Kreuz-Abkommen. Diese regelten – teils gegen den Widerstand der Atommächte - umfangreiche Waffenverbote.

In der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts entwickelte sich das allgemeine, d.h. universelle Völkerrecht. Das Völkergewohnheitsrecht gehört dazu. Es gilt für alle Staaten, unabhängig von Verträgen. Manches Vertragsrecht ist inzwischen Gewohnheitsrecht geworden, z. B. Vorschriften der UN-Charta und der Rot-Kreuz-Abkommen.

Redebeitrag von Bernd Hahnfeld auf den Bonner Friedenstagen am 2. September 2021
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1)  Ein kurzer Ausflug in die Geschichte - Archäologisches Museum Istanbul: eine Ton-Tafel aus dem Jahre 1.270 v. Chr. – in Keilschrift ein Friedensvertrag zwischen dem ägyptischen Pharao Ramses II und dem Großkönig der Hethiter Hattusili III. Dieser beendet Krieg, regelt Angriffsverbot, ist paritätisch zwischen beiden Herrschern, regelt friedliches Zusammenleben. Schlussformel: Bei Vertragserfüllung Wohlergehen für alle im Schutze der Götter; bei Vertragsverletzung Vernichtung des Rechtsbrechers und seines Landes. Vor 3.290 Jahren ein völkerrechtlicher Vertrag!

Vertragliche Beziehungen von Herrschaftsverbänden durchziehen die Geschichte, die griechische Polis, die römischen, karthagischen und mazedonischen Reiche, chinesische Herrschaftsverbände.

Im europäischen Mittelalter waren Fürsten nicht fähig zu vertraglichen Beziehungen.

Auch in der Neuzeit hatten nur Herrscher vertragliche Beziehungen, nicht die Völker. Ein humanitäres Völkerrecht (VR) entstand erst ab Ende des 19. Jh. mit der Haager Landkriegsordnung von 1899 und 1907. Diese betonte die Unterscheidung von Kombattanten und Nicht-Kombattanten und deren Schutz. Gleichzeitig wurden die Genfer Rot-Kreuz-Abkommen zum Schutze der Verwundeten und Kriegsgefangenen vereinbart.

Eine große zivilisatorische Errungenschaft war 1945 in Nachfolge des Völkerbundes die Gründung der Vereinten Nationen mit der UN-Charta. Waffengewalt durfte ein Staat nur noch in Notwehr anwenden. Streitigkeiten sollten durch Verhandlungen oder vor Gericht geklärt werden.

1977 entstanden die Zusatzprotokolle zum Rot-Kreuz-Abkommen. Diese regelten – teils gegen den Widerstand der Atommächte - umfangreiche Waffenverbote.

In der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts entwickelte sich das allgemeine, d.h. universelle Völkerrecht. Das Völkergewohnheitsrecht gehört dazu. Es gilt für alle Staaten, unabhängig von Verträgen. Manches Vertragsrecht ist inzwischen Gewohnheitsrecht geworden, z. B. Vorschriften der UN-Charta und der Rot-Kreuz-Abkommen.

Die USA haben ein Drittel aller Atombomben aus Europa abgezogen – und niemand hat es bemerkt. Das zeigt: Nuklearwaffen zur Abschreckung Russlands werden weit überschätzt.

von Oliver Meier in ZEIT-online vom 13. März 2021

 

weiter: https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-03/atomwaffen-usa-europa-abruestung-militaer-nato/komplettansicht

Die Modernisierung der für die nukleare Teilhabe eingesetzten Atombomben geht voran

Christian Müller / 15. Dez 2020/ bei infosperber

Die «Sandia National Laboratories», die in den USA für die Entwicklung neuer Atombomben im Einsatz sind, haben Ende November ein Video veröffentlicht, in dem der Abwurf einer künftigen GPS-gesteuerten Atombombe aus einem mit Überschall-Geschwindigkeit fliegenden Kampfjet des Typs F-35A Lightning II gezeigt wird. Der Test erfolgte in der Wüste in Nevada und noch ohne Nuklear-Sprengkopf.

Das Video dauert 51 Sekunden und kann hier angeschaut werden: einfach hier anklicken.

Der italienische Politikwissenschafter und Journalist Manlio Dinucci schreibt dazu in der Zeitschrift «Il Manifesto»:

«Die Bombe fällt nicht einfach senkrecht, sondern gleitet scheinbar zufällig dahin, bis im Heckteil Raketen gezündet werden, die ihr eine Drehbewegung verleihen und die neue Atombombe B61-12 (ferngesteuert von einem Satellitensystem) auf das Ziel zufliegt, das 42 Sekunden nach dem Abschuss auch tatsächlich getroffen wird.

Der Test wurde am 25. August auf der Testanlage Tonopah in der Wüste von Nevada durchgeführt. Ein offizielles Communiqué bestätigte den vollen Erfolg: Es ist der Beweis für einen jetzt möglichen nuklearen Angriff, den der Kampfjet mit Überschallgeschwindigkeit und im Stealth-Modus (mit den im inneren Laderaum platzierten Atombomben) ausführt, um durch die feindliche Abwehr zu dringen.

weiter: https://www.infosperber.ch/Artikel/Politik/Gesteuerte-Atombomben-Test-Italien

Atomwaffen und US-Präsidenten: Absolut unkontrolliert

Der Wissenschaftsjournalist Fred Kaplan schildert, warum die US-Präsidenten seit Jahrzehnten allein über den Einsatz des nuklearen Arsenals entscheiden. Das könnte sehr gefährlich werden.

Rezension des Buches: Fred Kaplan: The Bomb. Presidents, Generals, and the Secret History of Nuclear War. Simon & Schuster, New York 2020. 384 Seiten, 30 Dollar.

SZ vom 12.12.20 von Bernd Greiner

weiter: https://www.sueddeutsche.de/politik/atombombe-usa-praesident-1.5131309

Die Fälle Kanada, Griechenland, Dänemark und Norwegen

Prof. Dr. Hartwig Hummel, Institut für Sozialwissenschaften | Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf  Oktober 2020

(gekürzte und überarbeitete Fassung eines Beitrags für die Tagung der Sektion Internationale Beziehungen der DVPW

Oktober 2020)

hier als Volltext in pdf

24.10.2020 von T.Wiegold in augengeradeaus

Die regelmäßige Nuklearübung Steadfast Noon ist eines der nicht ganz so geheimen Geheimnisse der NATO: Dass europäische Mitglieder der Allianz den Einsatz von US-Atomwaffen trainieren, lässt sich schon angesichts der Vielzahl von beteiligten Flugzeugen nicht wirklich der Öffentlichkeit entziehen. Das Auffällige an der diesjährigen Übung in Deutschland und den Niederlanden ist deshalb nicht, dass sie stattfand und dass sie bekannt wurde – sondern wie die NATO und Russland diesmal damit öffentlich umgegangen sind.

https://augengeradeaus.net/2020/10/nato-nuklearuebung-ungewoehnlicher-oeffentlicher-schlagabtausch/

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