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Geltung des Völkerrechts

Christian Schaller /Johannes Timm    in:  Stiftung Wissenschaft und Politik-aktuell   Nr.3 Januar 2020

International wird eine breite Debatte darüber geführt, ob die gezielte Tötung des iranischen Generals Qasem Soleimani durch eine US-Drohne völkerrechtlich zulässig war. Dabei hat die Trump-Administration bislang kaum Anstrengungen unternommen, diese Operation juristisch plausibel zu begründen.Daran zeigt sich einmal mehr, dass völkerrechtliche Erwägungen für Präsident Donald Trump selbst bei derart wichtigen Entscheidungen keine Rolle spielen. Staaten, die wie Deutschland für eine starke regel-basierte internationale Ordnung eintreten, sollten sich daher umso mehr darum bemühen, dem Völkerrecht Geltung zu verschaffen. Dazu gehört auch, Zweifel an der Rechtmäßigkeit solcher Aktionen gegenüber den Verantwortlichen klar zu benennen, auch wenn es dadurch zu politischen Unstimmigkeiten kommt …

weiterlesen: https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/aktuell/2020A03_slr_tmm.pdf

SWP-Studie 2019/S 27, Dezember 2019, 36 Seiten, von Christian Schaller

Dr. iur. Christian Schaller ist stellvertretender Leiter der Forschungsgruppe Globale Fragen bei "Stiftung Wissenschaft und Politik"

■ Unter Präsident Donald J. Trump und seiner »America First«-Politik ist die Haltung der USA gegenüber multilateralen Institutionen und Prozessen ablehnender und aggressiver geworden. Dies erschwert die Bemühungen Deutschlands um eine starke regelbasierte internationale Ordnung.

■ Völkerrechtliche Erwägungen spielen für Präsident Trump bei vielen wichtigen außenpolitischen Entscheidungen keine Rolle. Das aktuelle Vorgehen der USA im Hinblick auf den Nahostkonflikt offenbart dies besonders deutlich.

■ Auch in anderen Zusammenhängen zeigt sich, dass die USA unter Präsident Trump keinen besonderen Wert darauf legen, sich zu völker­rechtlichen Aspekten ihrer Politik zu äußern. Wo die Legitimität außen­politischen Handelns in Frage steht und idealerweise mit dem Verweis auf völkerrechtliche Normen und Prinzipien untermauert werden sollte, be­ruft sich die Trump-Administration meist allein auf nationale Inte­ressen.

■ Vor diesem Hintergrund fällt es Rivalen wie China und Russland leichter, das Verhalten der USA gerade in Fragen von Souveränität, Intervention und militärischer Gewaltanwendung juristisch substantiiert zu kritisieren. Umgekehrt werden es die USA künftig schwerer haben, ebendiese Staaten für illegale Handlungen in die Schranken zu weisen und dabei als glaubwürdiger Verfechter des Völkerrechts aufzutreten.

Zum Volltext (PDF)
 

von Prof. Dr. Stefan Talmon, Direktor am Institut für Völkerrecht der Universität Bonn

27 Mrz 2019 in „verfassungsblog on matters constitutional“

Der 25. März 2019 wird als ein schwarzer Tag in die Geschichte des Völkerrechts eingehen. Mit der Anerkennung der israelischen Souveränität über die seit 1967 von Israel besetzten syrischen Golanhöhen hat US-Präsident Donald Trump einen Tabubruch begangen, der das Völkerrecht um 100 Jahre zurückwirft, die Herrschaft des Rechts unterminiert und die internationale Rechtsordnung massiv beschädigt. Die völkerrechtswidrige Anerkennung gibt Anlass dazu, das Verhältnis der USA unter Präsident Trump zum Völkerrecht generell zu beleuchten.

Weiterlesen: https://verfassungsblog.de/die-usa-unter-praesident-trump-totengraeber-des-voelkerrechts/

aus: Ossietzky 20, v. 13. Oktober 2018, S. 709f.

Ende des Jahres 1979 marschierten die sowjetischen Truppen in Afghanistan ein, Präsident Babrak Karmal habe sie gerufen, hieß es damals. Dies wurde im Westen heftig bestritten, man sprach von russischem Imperialismus, der an die warmen Ufer des indischen Ozeans vorstoßen wolle. Kurze Zeit später bekam ich von der Internationalen Vereinigung demokratischer Juristen (IVdJ) die Bitte, mich mit einer internationalen Untersuchungskommission nach Kabul zu begeben, um die Vorwürfe zu überprüfen...

weiterlesen:       Russland und das Völkerrecht-10-2018.pdf

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