Im April 2022 legte der Bundesjustizminister der neuen Bundesregierung den "Entwurf  eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" vor

Das Gesetz ist seit 17.12.21 überfällig. In der alten Regierung hatten sich CDU und SPD nicht einigen können, so dass die Umsetzungsfrist ergebnislos ablief.   In der jetzigen Koalition ist das Vorhaben Teil des Regierungsprogramms. Bis 8.5.2022 können sich die Verbände und NGOs  dazu äußern.

Hier der Entwurf (80 Seiten):

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019L1937&from=DE