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Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW)

05.03.2021 - Giampiero Valenza in presssenza vom 5.3.2021

Der Ruf nach einem Verbot von Atomwaffen ergeht von Verantwortlichen der katholischen Kirche weltweit. Nach der klaren Botschaft von Papst Franziskus ist es nun die bischöfliche Behörde, die aktiv wird.

Unter ihnen Pierbattista Pizzaballa, der lateinische Patriarch von Jerusalem; Kardinal Gualtiero Bassetti, Vorsitzender der italienischen Bischofskonferenz; Joseph Mitsuaki Takami, Vorsitzender der japanischen Bischofskonferenz; Jean-Claude Höllerich, Kardinal der Erzdiözese Luxemburg und Präsident von Pax Christi Luxemburg; Malcom McMahon (Erzbischof von Liverpool), Giovanni Ricchiuti (Erzbischof von Altamura und Präsident von Pax Christi Italien), José Domingo Ulloa Mendieta, Erzbischof von Panama; Terry Brady, Bischof der Erzdiözese Sydney und viele andere Würdenträger weltweit.

In diesem offenen Brief begrüßen sie das Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrags vom 22. Januar 2021:

„Wir sind ermutigt, dass die meisten Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen den neuen Vertrag aktiv durch Verabschiedung, Unterschriften und Ratifizierungen unterstützen. Es ist richtig, dass der Heilige Stuhl einer der ersten war, der dem Abkommen im Jahr 2017 beigetreten ist. Darüber hinaus belegen öffentliche Meinungsumfragen weltweit, dass die Bevölkerung die Abschaffung von Atomwaffen befürwortet. Die schlimmste aller Massenvernichtungswaffen wurde lange Zeit als unethisch angesehen. Jetzt ist sie endlich illegal“.

Sie unterstützen damit „die Vorreiterrolle“ von Papst Franziskus „zugunsten der Abrüstung“ und erwähnen auch seine Reise nach Hiroshima und Nagasaki im November 2019, als er sowohl den Einsatz als auch den Besitz von Atomwaffen „durch alle Nationen“ missbilligte. Die katholischen Vertreter betonen:

„Wir schließen uns der Aufforderung an die Regierungen an, den Atomwaffenverbotsvertrag zu unterzeichnen und zu ratifizieren“.

 

Quelle: https://www.pressenza.com/de/2021/03/die-spitze-der-katholischen-kirche-zum-atomwaffenverbotsvertrag-alle-staaten-muessen-unterschreiben/

Zu einigen völkerrechtlichen Fragen, die gegenwärtig in der Diskussion sind

Von Bernd Hahnfeld und Amela Skiljan (IALANA)

 

Verhandlungen zum TPNW

Die irreführende und abwertende Bezeichnung des völkerrechtlichen „Vertrags über das Verbot von Kernwaffen“ (TPNW) in zahlreichen Medien (Tagesschau, FAZ, Die Zeit, The Guardian) als lediglich „symbolisch“ verkennt die politische und rechtliche Bedeutung des Vertrages grundlegend. Das Völkerrecht kennt keine „symbolischen“ Verträge. Jeder Staat ist im gleichen Maße berechtigt, an Verhandlungen für internationale Verträge teilzunehmen, sie mitzugestalten und sie zu verabschieden. Art. 6 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 besagt „Jeder Staat besitzt die Fähigkeit, Verträge zu schließen.“ Somit spielt es für die Gültigkeit eines Vertrages keine Rolle, welche Staaten ihn ausgehandelt und verabschiedet haben.

Genauso auch im Falle des TPNW – für seine Gültigkeit spielt es keine Rolle ob die neun Staaten in Besitz von Atomwaffen und die NATO-Staaten sich an den Verhandlungen beteiligt haben.

 

Die Wirkung des TPNW

Der Atomwaffenverbotsvertrag ist ein für alle Mitgliedsstaaten völkerrechtlichverbindlicher Vertrag, der wie alle anderen völkerrechtlichen Verträge nach dem Wiener Abkommen über das Recht der Verträge auszulegen und anzuwenden ist. Er verbietet in Art. 1 den Mitgliedsstaaten Atomwaffen zu entwickeln, zu erproben, zu erzeugen, herzustellen, zu besitzen oder zu lagern; Atomwaffen einzusetzen oder ihren Einsatz anzudrohen; sie auf ihrem Hoheitsgebiet zu stationieren. Unterstützung jeglicher Art für die benannte Tätigkeit ist auch untersagt….

weiter als pdf: https://www.ialana.info/wp-content/uploads/2021/02/Erkl%C3%A4rung-zum-Inkrafttreten-des-Atomwaffenverbotsvertrages_lv.pdf

 

Lesen sie hier die englische Fassung des Textes:
images/pdf/arbeitsfelder/atomwaffen/atomare abruestung/Declaration_on_the_entry_into_force_of_the_Treaty_on_the_Prohibition_of_Nuclear_Weapons_on_January_22.pdf

Antwort der Bundesregierung vom 19.1.2021 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE  BT-Drs.19-25562 vom 22.12.2020

Gegenstand der Anfrage war u.a. die Behauptung der Bundesregierung, der Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) sei nicht kompatibel mit dem Nichtverbreitungsvertrag und könne daher nicht unterzeichnet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
Durch welche konkreten Regelungen des Atomwaffenverbotsvertrages (AVV) sieht die Bundesregierung den Nichtverbreitungsvertrag (NVV) als zentrales Element nuklearer Ordnung bedroht (Bundestagsdrucksache 19/1779, Frage 7)?

Hier die Antworten der Bundesregierung als  pdf

Vgl. dazu das völlig abweichende

Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags vom selben Tage - WD-2-3000-111/20,

welches u.a. zum Ergebnis kommt:  "Der AVV unterminiert den NVV nicht, sondern ist Bestandteil einer gemeinsamen nuklearen
Abrüstungsarchitektur. Der AVV ist daher auch kein Hemmnis für die nukleare Abrüstung, hätten die NVV-Staaten nur den politischen Willen dazu."

mehr dazu als pdf

hier finden sie die offizielle englische Übersetzung des Gutachtens

Pressemittteilung vom 20.Januar 2021

Am 20.01.2021 stellte die IALANA Deutschland e.V. den an Kanzlerin Merkel, die Bundesregierung Deutschlands sowie die Abgeordneten des deutschen Bundestages gerichteten Appell vor.

Ein breiter Kreis von 319 Erstunterzeichner*innen fordert die Adressaten auf:

  • Unterzeichnen und ratifizieren Sie den Atomwaffenverbotsvertrag!

  • Stoppen Sie die Stationierung der neuen US amerikanischen B 61-12 Atombomben auf dem Fliegerhorst der Bundesluftwaffe in Büchel und die damit verbundene neue gefährliche atomare Aufrüstung auf deutschem Boden!

  • Unterlassen Sie die geplante Anschaffung von 45 US amerikanischen F 18 Jagdflugzeugen als Kernwaffenträger für das taktische Luftwaffengeschwader 33 der Bundeswehr!

 

Der Appell „Dem Atomwaffenverbotsvertrag beitreten – nukleare Aufrüstung Deutschlands stoppen!“ samt Erstunterzeichner*innen kann eingesehen, heruntergeladen und unterzeichnet werden auf: https://appell.ialana.de.

Unter dem Titel "Nuclear Weapons Ban-Monitor 2020   Tracking progress towards a world without nuclear weapons" erschien diese nützliche Darstellung in neuer Fassung zum Inkrafttreten des TPNW am 22.Januar 2021

Herausgegeben von einem internationalen Team unter Federführung von Grethe Langlo Ostern (Norwegian People Aid)  werden auf 302 Seiten zunächst der Status der Diskussion in den Staatengruppen dargestellt, wie sie zur Frage des Beitritts  zum TPNW stehen. Dann folgen Materialien zu den einzelnen Bestimmungen des TPNW und  für alle Einzelstaaten der UN deren Position zur nuklearen Abrüstung.

Hierüber ist der download als pdf möglich:  https://banmonitor.org/about/our-publications

Am 24. Oktober 2020 hat der fünfzigste Staat den „Vertrag über das Verbot von Kernwaffen“ (TPNW) ratifiziert. Neunzig Tage nach Hinterlegung der entsprechenden Urkunde bei der UN, am 22. Januar 2021, tritt der Vertrag in Kraft und wird dann für alle Staaten rechtsverbindlich, die dem Vertrag beigetreten sind.

Der Atomwaffenverbotsvertrag wurde unter dem Dach der UN verhandelt und am 7. Juli 2017 in New York von den Vertretern der teilnehmenden Staaten mit 122 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung angenommen. Die Atomwaffenstaaten haben sich daran nicht beteiligt. Die große Mehrheit der Staaten handelte in der Verantwortung für die Abschaffung der Atomwaffen, weil die Atomwaffenstaaten und ihre Verbündeten ihrer Verpflichtung nach Artikel 6 des Atomwaffensperrvertrages zu ernsthaften und erfolgreichen Verhandlungen zwecks Abschaffung aller Atomwaffen seit 1968 nicht nachkommen.....

weiter als pdf

Widerspruch gegen die Behauptung der Bundesregierung, die von Deutschland im Rahmen der NATO praktizierte nukleare Teilhabe verstoße nicht gegen den Nichtverbreitungsvertrag (NPT – BGBl. 1974 II S.786)

Bernd Hahnfeld

 

Das in Büchel stationierte Jagdbombergeschwader 33 der Bundeswehr hat im Rahmen der nuklearen Beihilfe der NATO die Aufgabe, mit den Tornado-Flugzeugen die Beförderung und den Abwurf der dort stationierten Atombomben zu üben und diese im Kriegsfall zu den Zielgebieten zu fliegen und sie dort abzuwerfen, nachdem der US-Präsident sie freigegeben und das US-Militär sie einsatzbereit geschaltet hat. Damit erlangen die Bundeswehrsoldaten im Kriegsfall unter dem Schutz der NATO die Verfügungsgewalt über Atomwaffen – unabhängig davon, dass im Rahmen der Modernisierung die Freischaltung der Waffen lediglich für den Abwurf an den von den USA vorgesehenen Zielen wirksam ist. Hinweise dafür, dass in Friedenszeiten Atombombenabwürfe nicht nur mit Übungsbomben sondern mit realen Atombomben stattgefunden haben, gibt es nicht.

 

Als Vertragspartei des NPT ist der Nichtatomwaffenstaat Bundesrepublik nach Art. 2 NPT verpflichtet, „Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemanden unmittelbar oder mittelbar anzunehmen“. Entsprechend ist die USA nach Art. 1 NPT verpflichtet, „Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber an niemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben“. Die Bundesregierung behauptet, dass diese Verpflichtungen nicht uneingeschränkt gelten, weil die nukleare Teilhabe bereits vor Unterzeichnung des NPT am 1. 7.1968 (durch die Bundesrepublik erst im November 1969) bestanden habe.

Im Berliner Wissenschaftsverlag ist unlängst in der Zeitschrift "Humanitäres Völkerrecht" Bd. 1 | 2018 | S. 125 - 134 der o.a. Beitrag von Manfred Mohr erschienen. Hier nur die Zusammenfassung.  Aus lizenzrechtlichen Gründen kann der Beitrag erst in einem Jahr vollständig auf unsere website gestellt werden.

International Association Of Lawyers Against Nuclear Arms 20.4.2018

Brochure by Daniel Rietiker and Manfred Mohr

The events of July 7, 2017 at the United Nations in New York deserve our attention. The Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons......

https://www.ialana.info/2018/04/article-by-article-treaty-on-the-prohibition-of-nuclear-weapons/

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