von Norman Paech 08. Februar 2020 bei rubikon
Seit Jahrzehnten lautet das Mantra deutscher Politik: Sicherheit für den Staat Israel und Gründung eines palästinensischen Staates. Doch nur das erstere haben die Regierungen der Bundesrepublik ernst genommen. Ein palästinensischer Staat ist so fern wie nie zuvor. Wo liegen die Gründe für diesen Widerspruch? Verhindert die Hypothek der faschistischen Vergangenheit immer noch eine Politik nach den Maßstäben der Menschenrechte und des Völkerrechts? Rede des Autors auf der Konferenz des Deutschen Koordinationskreises Palästina Israel (KOPI) in Berlin im Januar 2020.
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Am 20. Januar 2018 machte der türkische Präsident Ernst mit dem, was er seit langem angekündigt hatte, er schickte seine Armee unter der zynischen Bezeichnung „Operation Olivenzweig“ über die Grenze nach Syrien, um den kurdischen Kanton Afrin zu erobern.Es folgte ein Krieg gegen die sich wehrenden Kurden mit vielen Toten und Verletzten unter der Zivilbevölkerung, mit Vertreibungen, Flüchtlingen und wahllosen Zerstörungen. Die Besatzung hält bis heute an und wird begleitet von der Ansiedlung anderer Flüchtlinge aus dem vom Krieg schwer heimgesuchten Syrien, vornehmlich aus der Provinz Idlib, der letzten umkämpften Hochburg der sog. Rebellen.
Knapp zwei Jahre später machte Erdogan eine weitere Ankündigung wahr und startete am 9. Oktober 2019 eine neue Militäroffensive „Friedensquelle“ in den Norden Syriens östlich des Euphrats, nachdem die USA ihre dort stationierten Truppen abgezogen hatte. Mit dieser Aggression zielte er auf eine 30 km breite „Sicherheitszone“ entlang der syrischen Grenze bis zum Tigris in einer Länge von ca. 450 km. Aus dieser Zone sollten sich die kurdischen Truppen der YPG zurückziehen und durch türkisches Militär ersetzt werden. Nach einer Übereinkunft mit Präsident Putin wurden die Patrouillen um russische Soldaten ergänzt. Zugleich kündigte Erdogan ein massives Ansiedlungsprogramm von Flüchtlingen aus der Türkei an, die zuvor aus Syrien gekommen waren.
Beide Invasionen waren offensichtlich ein flagranter Verstoß gegen das Gewaltverbot des Art. 2 Z. 4 UN-Charta und die durch Art. 2 Z. 7 UN-Charta geschützte territoriale Integrität Syriens und eindeutig völkerrechtswidrig.
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Die Ermordung des iranischen Generals Kassem Soleimani und des irakischen Milizenführers Jamal Jaafar Ibrahimi, sowie von vermutlich acht weiteren Personen waren illegale, völkerrechtswidrige Hinrichtungen. Der Drohnenangriff war zugleich eine kriegerische Aktion sowohl gegen den Iran - als auch gegen Irak, dessen Souveränität durch den Angriff verletzt wurde.
Die Bundesregierung hat bisher ebenso wenig wie die Weltöffentlichkeit konkrete Informationen von der US-Regierung erhalten über eine angebliche Notwehr- oder Selbstverteidigungssituation, welche diesen Angriff rechtfertigen könnte. Das wurde den Medienvertretern von den Regierungssprechern auf einer Bundespressekonferenz am 6.1. bestätigt. Die vom US-Präsidenten und seinem Außenminister vorgebrachte Behauptung, es sei von General Soleimani eine akute bedeutende Bedrohung ausgegangen, muss daher als fadenscheinige Schutzbehauptung gewertet werden.
Die deutsche Regierung nimmt dagegen in der Weltöffentlichkeit in Anspruch, überall und vehement für die Einhaltung des Völkerrechts einzutreten. Sie hat sich zwar in der Vergangenheit an vorderster Front für das Rom-Statut und den Aufbau des Internationalen Strafgerichtshofes (ICC) eingesetzt. Sobald jedoch wirtschaftliche Interessen oder die Solidarität mit dem USAgeführten NATO-Bündnis in Rede stehen, ist davon nichts zu spüren……
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IALANA besteht auf der zugesagten vorhergehenden umfassenden Debatte der völkerrechtlichen und ethischen Fragen einschließlich einer Auswertung des bisherigen Drohnenkriegs, den die USA über Ramstein führen.
als mp3 zum Nachhören: JäckelEdit99_A8DDD231C11F4B42810E6D717702587B.mp3
Die türkische Regierung führt mit der „Operation Olivenzweig“ einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Syrien, dessen Regierung gegen den Militäreinsatz der Türkei auf seinem Staatsgebiet protestiert hat. Nachdem das türkische Militär die Kurdenenklave Afrin zunächst tagelang mit Artilleriefeuer beschossen hatte, greift es seit dem 20. Januar 2018 mit Kampfflugzeugen und Panzern Stellungen der kurdischen Volkschutzeinheiten in Nordsyrien an und hat inzwischen große Gebiete und die Stadt Afrin erobert. Medien berichten von zahlreichen Toten und Verwundeten.
Die Türkei verstößt damit gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot nach Art. 2 Abs. 4 UN-Charta, das alle Staaten verpflichtet, in ihren internationalen Beziehungen auf jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit gerichtete Gewalt zu verzichten....
Den Angriff des IS auf Kobanî mit der materiellen und logistischen Unterstützung der Türken 2014 konnten sie unter unsäglichen Opfern noch abwehren. Bis heute ist die Stadt von den enormen Zerstörungen gezeichnet. Ein Angriff der Türken aus der Luft und zu Lande auf Afrîn ist jedoch angesichts ihrer NATO-Ausrüstungen von ganz anderer Qualität.
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Der ehemalige Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Peter Vonnahme ist diesen Fragen für die NachDenkSeiten einmal nachgegangen und kommt zu einem interessanten Ergebnis – die Zwei-Prozent-Forderung basiert keinesfalls auf verbindlichen Verträgen oder Absprachen, sondern ist vielmehr eine bloße Absichtserklärung.
Das Völkerrecht und seine Grundlage, die UN-Charta, werden ausgehöhlt, nicht erst durch die Kriege der letzten Jahrzehnte wie gegen Jugoslawien, den Irak, Libyen und Syrien. Das sagt der Völkerrechtler Norman Paech. In einem Vortrag am Mittwoch hat er auch die deutsche Beteiligung am Anti-IS-Einsatz als völkerrechtswidrig bezeichnet.
https://de.sputniknews.com/politik/20170615316180003-uno-charta-wird-missachtet/