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Humanitäres Völkerrecht

  • Erklärung: Krieg zwischen Hamas und Israel 2023

    Der bewaffnete Konflikt zwischen der Hamas und Israel wurde angesichts der von der Hamas am 7. Oktober verübten Massaker zunächst vor allem emotional beurteilt. Sehr schnell kam es zu unausgewogenen Parteinahmen für eine der beiden Konfliktparteien. Das Verlangen nach Vergeltung und Rache fand viel Verständnis. Die notwendig völkerrechtliche Sicht auf das Geschehen trat in den Hintergrund. Mit der folgenden völkerrechtlichen Bewertung möchte die Juristenorganisation IALANA Deutschland einen Beitrag zur Versachlichung der Auseinandersetzung leisten. Beide Konfliktparteien verstoßen in eklatanter Weise gegen das humanitäre Völkerrecht. Geboten sind daher nicht einseitige Parteinahmen und Waffenlieferungen, sondern eine sofortige Beendigung des bewaffneten Konflikts und die Freilassung aller Geiseln. Ein Einsatz für diese Ziele entspricht der völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Verpflichtung der Bundesregierung und bietet den einzigen Schutz vor weiteren Opfern der israelischen und palästinensischen Zivilbevölkerung.  

  • IALANA Schreiben betreffend der Abstimmung über die UN-Resolution "Nuclear War Effects"

    Sehr geehrte Frau Ministerin Baerbock,

    sehr geehrte Frau Staatsministerin Keul,

    in wenigen Tagen wird im First Committee (Disarmament and International Security Committee) der Vereinten Nationen über die Resolution »Nuclear War Effects and Scientific Research« abgestimmt, die die Durchführung einer wissenschaftlichen Studie zu den Auswirkungen eines Atomkrieges fordert.

    Wir hoffen, dass die Bundesregierung die entworfene Resolution (Entwurf vom 14.10.2024 A/C.1/79/L.) unterstützt und Deutschland sich nicht der Stimme enthalten wird.

    Die in dem Entwurf dargelegten Erwägungen sind zutreffend und die daraus abgeleiteten Forderungen sind zu begrüßen. Sowohl der Einsatz von Atomwaffen, als auch die Androhung eines solchen verletzen – wie in dem Gutachten des IGH vom 8.7.1996 sowie in der Allgemeinen Bemerkung des UN-Menschenrechtsausschusses Nr. 36 vom 30.10.2018 festgestellt wurde - Humanitäres Völkerrecht und das Menschenrecht auf Leben.

    Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat in den vergangenen Jahren die Atomwaffenstaaten immer wieder an ihre im Nichtverbreitungsvertrag eingegangene Verpflichtung, in redlicher Absicht Abrüstungsverhandlungen zu führen (Art. VI NVV), erinnert. Statt dieser Verpflichtung nachzukommen, modernisieren die Atomwaffenstaaten ihre Arsenale und rüsten weiter auf. Die Generalversammlung hat in den letzten Jahren in Bezug auf die gegenwärtigen Kriege auch auf die ständig wachsenden Gefahren des Einsatzes von Atomwaffen sowie auf dessen katastrophalen Folgen hingewiesen und gemahnt, dem Beispiel von 73 Mitgliedstaaten folgend dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten (Resolutionen vom 6.12.2021 A/RES/76/30, vom 7.12.2022 A/RES/77/53 und A/RES/77/54, vom 4.12.2023 A/RES/78/34 und A/RES/78/35).

    Wir halten es vor diesem Hintergrund für dringend notwendig, dass sich die Regierungen aller Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen von neuem mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen über sämtliche Wirkungen und Konsequenzen eines Einsatzes der modernisierten Atomwaffen befassen und sich Rechenschaft ablegen über die dadurch auf ihnen lastende Verantwortung für die gesamte Menschheit und die Zukunft des Planeten Erde. Es geht ja nicht nur um die Gesundheit und das Leben der heutigen Menschheit, sondern auch um das Schicksal künftiger Generationen von Menschen sowie das Schicksal aller Lebewesen. In großer Gefahr ist nicht nur der Schutz des Menschenrechtes auf Leben, sondern auch der Schutz der von der Staatengemeinschaft anerkannten Menschenrechte auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt und auf Entwicklung.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Amela Skiljan und Dr. Heiner Fechner

    Ko-Vorsitzende der IALANA

     

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  • Menschenrecht und humanitäres Völkerrecht gegen Atomwaffen

    von Bernd Hahnfeld, IALANA

    7. Juni 2023
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    Die Existenz von Atomwaffen lässt sich ebenso wie chemische und bakteriologische Waffen völkerrechtlich nicht rechtfertigen. Diese Waffen erfüllen keinen anderen Zweck als unvorstellbare Zerstörung herbeizuführen oder anzudrohen. Zivilen Nutzen haben sie nicht.

    Ihre Entwicklung, Produktion oder Stationierung werden von den Staaten geheim gehalten.

  • Offener Brief an Bundeskanzler Scholz zum Krieg in der Ukraine

    Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Scholz,

    dieser Krieg in Europa hätte verhindert werden können und hätte verhindert werden müssen!

    Mit der fehlenden ernsthaften Bemühung, über die von Russland am 17. Dezember 2021 vorgelegten Vertragsentwürfe über Sicherheitsgarantien substanzielle Verhandlungen zu führen, haben Sie es gemeinsam mit den USA und den NATO-Partnern versäumt, einen wirksamen Versuch zu unternehmen, den Frieden für die Ukraine und für Europa zu bewahren.

    Nun ist die „militärische Spezialoperation“ im Gang – welch ein zynischer Begriff für den von Russland entfesselten Angriffskrieg gegen die Ukraine - und ein Ende von Tod, Zerstörung und Flucht ist nicht abzusehen. Russland hat mit der großrussisch nationalistischen Haltung seines Präsidenten, wonach es sich bei der Ukraine nicht um einen souveränen Staat, sondern um „Kleinrussland“, mithin einen Teil Russlands handele, den Grundsatz der souveränen Gleichheit aller Mitglieder der Vereinten Nationen in Art. 2 Abs. 1 der Charta der Vereinten Nationen verletzt.

    Der militärische Angriff auf die Ukraine stellt einen Verstoß gegen das absolute Gewaltverbot nach Art. 2 Abs. 4 der Charta der VN dar. Russland hat auch keine Beweise dafür vorzulegen, dass der Angriff zur Abwendung eines Völkermords der Ukraine an der russischen Minderheit in den ostukrainischen Verwaltungs-bezirken von Donezk und Lugansk gerechtfertigt ist.

    Es spricht für sich, dass Russland am 07. März 2022 der mündlichen Verhandlung vor dem Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen in Den Haag ferngeblieben ist, wo die Gelegenheit bestanden hätte, hierzu vorzutragen. Der einstweiligen Anordnung, die der IGH am 16.03.2022 auf Antrag der Ukraine gegen Russland erlassen hat, wonach alle Kampfhandlungen sofort einzustellen sind, wird von Russland missachtet.

    Der russische Präsident trägt für die Entfesselung des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs ebenso die persönliche Verantwortung wie für die Vielzahl von unterschiedslosen Angriffen auf die Zivilbevölkerung durch den Beschuss von Wohngebieten, die Verletzungen des humanitären Völkerrechts darstellen. Hinzu kommt die Androhung der Anwendung von Atomwaffen durch den russischen Präsidenten und den Vorsitzenden des russischen Sicherheitsrats, die nach dem Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 08.07.1996 gegen das Völkerrecht verstößt.

    Sollte am Ende dieses Krieges im Rahmen einer Verhandlungslösung ein neutraler Status der Ukraine herauskommen, werden die Menschen in der Ukraine zu recht die Frage stellen, warum sie unbeschreibliches Leid und die Zerstörung ihrer Städte und ihrer Heimat ertragen mussten für ein Ergebnis, das man auch schon zuvor auf dem Verhandlungsweg hätte erzielen können, ohne bewaffneten Konflikt.

    Warum sollte denn der Einwand, den die Bundesregierung gemeinsam mit der französischen Regierung im April 2008 auf der NATO-Ratstagung in Bukarest gegen den Beitritt der Ukraine erhoben hat, im Dezember 2021 nicht mehr zutreffend sein? Ein Verstoß gegen russische Sicherheitsinteressen hieß es damals, auf deren Berücksichtigung die NATO sich bei aller grundsätzlichen Anerkennung der souveränen Rechte jedes Staates, sich frei für ein Bündnissystem zu entscheiden, gegenüber Russland verpflichtet hatte. Hatte Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung vom 18.12.2013 mit Blick auf den sich zuspitzenden Konflikt in der Ukraine nicht gesagt: „Wir müssen aus dem Entweder – Oder herauskommen“, wonach sich die Ukraine zwischen der Europäischen Union und Russland entscheiden müsse. „Hieran werden wir sicherlich weiter intensiv arbeiten.“ Warum haben Sie als Bundeskanzler diesen Faden nicht aufgenommen?
     
    Wieso haben Sie darüber hinaus den Rat erfahrener deutscher Diplomaten, Militärs und Friedensforscher in den Wind geschlagen, die in ihrem Appell „Raus aus der Eskalationsspirale“ vom 05.12.2021 dazu aufgerufen haben, ein Moratorium für alle Truppenverlegungen, Aufrüstungsmaßnahmen und militärischen Manöver vorzuschlagen, um in einem Zeitraum von zwei Jahren gemeinsam mit Russland eine neue Sicherheitsarchitektur für Europa auszuhandeln? Das hätte bedeutet, Gorbatschows Vorschlag für ein gemeinsames Haus Europa und Putins Vorschlag für einen gemeinsamen Wirtschafts- und Sicherheitsraum von Lissabon bis Wladiwostok beim Wort zu nehmen.

    In seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag am 25.09.2001 hatte er gesagt: „Niemand bezweifelt den großen Wert der Beziehungen Europas zu den Vereinigten Staaten. Aber ich bin der Meinung, dass Europa seinen Ruf als mächtiger und selbstständiger Mittelpunkt der Weltpolitik langfristig nur festigen wird, wenn es seine eigenen Möglichkeiten mit den russischen menschlichen, territorialen und Naturressourcen sowie mit den Wirtschafts-, Kultur- und Verteidigungspotenzialen Russlands vereinigen wird.“ Dafür war er mit stehenden Ovationen aller Fraktionen bedacht worden.

    Was folgte, war weitere Politik des politischen und militärischen Containments Russlands durch die Osterweiterung der NATO, die Stationierung von Truppen an der russischen Grenze im Baltikum und den Bau von Raketenabschussrampen in Polen und Rumänien.

    Neben dem Status der Ukraine hätte es in den von Russland vorgeschlagenen Verhandlungen auch um atomare Abrüstung gehen sollen. Vorgeschlagen war unter anderem, dass sowohl Russland als auch Amerika Kurz- und Mittelstreckenraketen in einer solchen Entfernung voneinander stationieren, dass sie von den Stationierungsorten aus den anderen nicht erreichen können.
    In diesem Zusammenhang erinnern wir daran, dass die Beendigung der Stationierung US-amerikanischer Atomwaffen auf deutschem Boden zum Zweck der nuklearen Teilhabe von den vorangegangenen Bundesregierungen und zuletzt auch von Frau Bundesaußenministerin Baerbock von dem Ergebnis von Paketlösungen in atomaren Abrüstungsverhandlungen zwischen den USA und Russland abhängig gemacht wurde.

    Warum hat die Bundesregierung im Rahmen der NATO im Dezember nicht darauf gedrängt, in solche Abrüstungs-verhandlungen einzutreten? Dies versäumt zu haben, stellt einen Verstoß gegen Artikel VI des Nichtverbreitungsvertrags dar, wonach die Signatarstaaten dazu verpflichtet sind, mit dem ernsthaften Willen über Schritte zu einer vollständigen nuklearen Abrüstung zu verhandeln.
     
    Stattdessen haben Sie sich dazu entschieden, im Rahmen Ihres 100 Milliarden Euro Aufrüstungsprogramms für die nukleare Teilhabe Deutschlands nun in den USA die modernsten verfügbaren atomaren Trägerwaffen, F 35 Tarnkappenbomber, zu kaufen.

    Sie wissen sehr gut, dass sowohl die USA als auch Deutschland in dem Augenblick, in dem die Piloten des Jagdgeschwaders 33 in Büchel die dort stationierten US-amerikanischen Atomwaffen übernehmen, den Nichtverbreitungsvertrag verletzen würden. Denn den USA ist es nach dem Nichtverbreitungsvertrag verboten, Atomwaffen an einen Nichtatomwaffenstaat zu übergeben. Ebenso ist es Deutschland als Nichtatomwaffenstaat verboten, Atomwaffen von einem Atomwaffenstaat anzunehmen.

    Die von Ihnen geplante Anschaffung der F 35 Tarnkappenbomber für den Einsatz von Atomwaffen dient somit nicht einer regelbasierten Außen- und Sicherheitspolitik. Vielmehr wird damit ein Bruch des Völkerrechts vorbereitet.
     
    Schließlich sind die von Ihnen veranlassten Lieferungen von Waffen an die Ukraine und die Finanzierung ukrainischer Waffenkäufe mit dem akuten Risiko einer Ausweitung des Krieges verbunden. Sie bringen unser Land damit in Gefahr, in den Krieg verwickelt zu werden.
     
    Zwar ist es gemäß Artikel 51 der UN-Charta völkerrechtlich zulässig, einem angegriffenen Land im Rahmen kollektiver Verteidigung zu Hilfe zu kommen. Hierzu bedarf es keiner speziellen Bündnisverpflichtung wie etwa durch den NATO-Vertrag. Man muss sich aber entscheiden, ob man im Rahmen einer solchen kollektiven Verteidigung den angegriffenen Staat mit Waffen beliefern und damit selbst zur Kriegspartei werden will  oder ob man neutral bleiben möchte. Mit dem Status eines neutralen an einem bewaffneten Konflikt unbeteiligten Staat ist aber die Lieferung von Waffen wie die von Deutschland an die Ukraine übergebenen  1.000 Panzerabwehrwaffen, die 500 Boden-Luft-Raketen vom Typ „Stinger“ sowie 2.700 Flugabwehrraketen vom Typ „Strela“ und die Finanzierung von Waffenkäufen in Milliardenhöhe unvereinbar. Trotz aller Bekenntnisse dazu, dass die NATO keine Kriegspartei werden will, kommt es darauf an, ob Russland ein Land in völkerrechtlich vertretbarer Weise als am Krieg beteiligt einstuft. Dies kann spä-testens dann virulent werden, wenn die Gasimporte aus Russland eingestellt werden sollten.

    Herr Bundeskanzler Scholz, wir appellieren an Sie:

     

    1. Stoppen Sie die Waffenlieferungen an die Ukraine! Verhindern Sie, dass aus dem Krieg Russlands gegen die Ukraine ein unkontrollierbarer Flächenbrand und am Ende ein III. Weltkrieg wird! Unsere ganze Unterstützung der Ukraine muss der humanitären Hilfe für die vom Krieg betroffenen Menschen und den diplomatischen Bemühungen zur Beendigung des Krieges gehören!
    2. Setzen Sie sich gegenüber der Regierung der Ukraine dafür ein, dass die ukrainischen Städte zu „offenen Städten“ im Sinne des Art. 59 Abs. 1  des 1. Zusatzprotokolls zu den Rotkreuzabkommen erklärt werden, die vom Krieg zu verschonen sind. Es muss verhindert werden, dass die Kampfhandlungen in die Städte getragen und die zivile Bevölkerung noch mehr in Mitleidenschaft gezogen wird. Nur so kann eine noch schlimmere humanitäre Katastrophe und eine weitere Massenflucht vermieden werden!
    3. Setzen Sie sich bei beiden Kriegsparteien ein für einen Waffenstillstand ohne Vorbedingungen. Einen militärischen Sieg kann es für keine der beiden Seiten geben. Eine Lösung des Konflikts und einen Interessenausgleich gibt es nur am Verhandlungstisch. Deutschland kann zu einer Verhandlungslösung einen wichtigen Beitrag leisten - allerdings nur als ehrlicher Makler bei Wahrung militärischer Neutralität.
    4. Treten Sie einer um sich greifenden Russenfeindlichkeit entgegen! Die Menschen in Russland können ebenso wenig etwas für die Entscheidung des russischen Präsidenten wie die russischen Familien, die als nationale Minderheit in der Ukraine leben. Dies gilt auch für alle Sanktionsmaßnahmen. Ebenso wie vom Krieg sind auch von Sanktionen überwiegend diejenigen betroffen, die nichts mit den getroffenen Entscheidungen zu tun haben! Erst Recht gilt dies für Künstler, Wissenschaftler und Sportler und den Austausch auf dem Gebiet der Wissenschaften, der Kultur und des Sports. Dies muss bei jeder Sanktionsentscheidung bedacht werden. Ein totaler Sanktions- und Wirtschaftskrieg schadet den Energieinteressen Deutschlands und den auf russische Getreidelieferungen angewiesenen Menschen in aller Welt. Er erschwert den friedlichen Neuanfang der Beziehungen, der am Ende jedes Krieges stehen muss.
    5. Kehren Sie um von Ihrem Weg der Aufrüstung und der Anschaffung von F 35 Atombombern. Die von Ihnen gewählte Politik des militärischen Containment, des Wirtschaftskriegs und der Isolierung Russlands wird die Konfrontation in gefährlicher Weise weiter eskalieren. Das Friedensgebot des Grundgesetzes und der Charta der Vereinten Nationen fordert friedliche Streitbeilegung!

     

    Mit freundlichen Grüßen
    Otto Jäckel
    Im Namen des Vorstands von IALANA Deutschland e.V.

     

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  • Pressemitteilung: Sofortiger Stopp deutscher Waffenlieferungen an Israel

    Sofortiger Stopp deutscher Waffenlieferungen an Israel

    Freiburg/Berlin. Im Lichte der gerade ergangenen Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes im Verfahren Nicaragua gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen möglicher Beihilfe zum Völkermord und anderer Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht fordern das RüstungsInformationsBüro (RIB) und die International Association of Lawyers against Nuclear Arms (IALANA) die Bundesregierung auf, mit sofortiger Wirkung alle Waffenlieferungen an Israel zu stoppen.

  • Schutz der Zivilbevölkerung vor den Wirkungen von Explosivwaffen (EWIPA)Eine Staatenerklärung soll dem Humanitären Völkerrecht Geltung verschaffen

    von Wolfgang Richter/Lena Strauß | in SWP-aktuell Nr. 24  von Mai 2021

    Der rücksichtslose Einsatz von Explosivwaffen in Städten hat in vergangenen und gegenwärtigen bewaffneten Konflikten zahlreiche Opfer unter der Zivilbevölkerung gefordert. Eine internationale Erklärung soll helfen, die Gebote des Humanitären Völkerrechts zum Schutz der Zivilbevölkerung durchzusetzen. Dazu sollen die Staaten restriktive Einsatzregeln für die Streitkräfte festlegen. Auch sollen Langzeitfolgen derZerstörung urbaner Infrastruktur, die oft in humanitäre Katastrophen münden, vermieden werden. Ein völliges Einsatzverbot für Explosivwaffen in Stadtgebieten wäre indes nicht konsensfähig.     

    weiter:

    https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/aktuell/2021A42_schutz_vor_explosivwaffen.pdf


     

  • Sind Atomwaffen illegal? Beitrag in der Friedens-Warte

    By Amela Skiljan, LL.M.Eur
    Vice-Chair IALANA Deutschland e.V. - Vereinigung für Friedensrecht - Deutsche Sektion der International Association of Lawyers Against Nuclear Arms, Marienstr. 19-20, 10117 Berlin, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    This article was first published in "Die Friedens-Warte Journal of International Peace and Organization", December 2021, Issue 3-4, pp 418-444
    DOI 10.35998/fw-2021-0020
    ISBN 2009460321D
    The Issue may be bought as print version or E-Book here:
    https://www.bwv-verlag.de/detailview?no=2009460321D

     

    Abstract

    Humanity has been developing legal responses to the threat of nuclear weapons since 1945. These responses are not only reflected in international treaties like the NPT or the TPNW, but also in the many norms derived from international humanitarian law, human rights law, environmental law and international criminal law. Many of them are of a customary nature, which makes them binding for all states, such as the general prohibition on the use and threat of use of nuclear weapons. This paper shows that many norms from different fields of international law reinforce each other in confirming the illegality of nuclear weapons in various aspects. In this regard, the TPNW is a landmark in nuclear disarmament, which not only confirms existing law, but develops it further.

    Seit 1945 ist die Menschheit mit der Bedrohung durch Atomwaffen konfrontiert, und seither gab es rechtliche Antworten auf diese Bedrohung. Diese spiegeln sich nicht nur in internationalen Verträgen wie dem NVV oder dem AVV wieder, sondern auch in vielen Normen, die sich aus dem humanitären Völkerrecht, den Menschenrechten, dem Umweltrecht oder dem internationalen Strafrecht ergeben. Viele dieser Normen haben Gewohnheitscharakter, was sie für alle Staaten verbindlich macht, wie das generelle Verbot des Einsatzes und der Androhung des Einsatzes von Kernwaffen. Dieser Beitrag zeigt, dass viele Normen aus verschiedenen Bereichen des Völkerrechts sich gegenseitig in der Bestätigung der Illegalität von Atomwaffen in verschiedenen Aspekten bekräftigen. In dieser Hinsicht ist der AVV ein Meilenstein der nuklearen Abrüstung, der nicht nur bestehendes Recht bestätigt, sondern es auch weiterentwickelt.

    Keywords: nuclear weapons, international law, customary law, disarmament, NPT, TPNW

     

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    Download the overview (table) Are Nuclear Weapons illegal? below or here

     

  • Stellungnahme der IALANA zur Lieferung von Streumunition an die Ukraine

    Der nationale Sicherheitsberater der USA, Jake Sullivan, hat am 8. Juli 2023 der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass US-Präsident Joe Biden trotz Bedenken und nach langem Zögern entschieden habe, die Ukraine durch Lieferung von Streumunition zu unterstützen. Die US-Regierung sei sich des Risikos bewusst, dass Zivilisten durch nicht explodierende Munition zu Schaden kommen. Es bestehe jedoch auch ein großes Risiko, wenn russisches Militär weiteres ukrainisches Staatsgebiet erobere und ukrainische Zivilisten unterwerfe. Zur Verteidigung brauche die Ukraine dringend weitere Artilleriemunition. Biden selbst betonte, der Schritt sei mit dem US-Kongress und den Verbündeten abgesprochen.

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