Im Gegenteil, die Zahl der Kriege in der Welt ist gestiegen und die NATO-Staaten haben immer stärker die Kriege selbst begonnen. Sie haben zerstörte Staaten hinterlassen, die einen ständigen Herd immer neuer Kriege und internationalen Terrors bilden. Der Zustand, in dem die Menschen versuchen, ihre Ruinen aufzuräumen, die Infrastruktur wiederaufzubauen und eine gesellschaftliche Ordnung wiederherzustellen versuchen – ob in Afghanistan, Irak, Libyen, Syrien aber auch in zahlreichen afrikanischen Ländern -, kann nicht als Frieden bezeichnet werden. Es ist ein latenter Zustand fortdauernden Krieges........
weiterlesen (aus rubikon vom 1.9.18) : das-neue-volkerrecht.pdf
In den 1990er Jahren wurde der Begriff der "humanitären Intervention" geprägt; in der ersten Dekade des neuen Jahrtausends wurde auf der Ebene der Vereinten Nationen das Konzept der Schutzverantwortung eingeführt, das militärische Interventionen als letztes Mittel vorsieht. Aber ist es nicht absurd, Menschen zu schützen, indem man ihre Städte und Dörfer bombardiert, nur weil sich dort auch diejenigen aufhalten, die diese Verbrechen begehen? Und was ist mit all den Ländern und Konflikten, wo kein internationales Militär hin entsandt wird, weil sie als nicht wichtig genug (für die Politik oder Wirtschaft der Interventen) eingeschätzt werden? Müssen die Menschen dann schutzlos bleiben?
Ausgangspunkt ist die UN-Charta. In erkennbarem Blick auf die massenhafte und systematische Verletzung der Menschenrechte durch den deutschen Faschismus spricht sie in ihrer Präambel vom "Glauben an die fundamentalen Menschenrechte, an Würde und Wert der menschlichen Person". Und in Art. 1 Ziffer 3 formuliert sie als eine ihrer Zielsetzungen: "eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme ...humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, der Geschlechter, der Sprache und der Religion zu fördern und zu festigen".
Beitrag aus "luxemburg" 3-2014:
Eine Veröffentlichung der Stiftung Wissenschaft und Politik (swp) von April 2014
Originaltext: The Good Intentions That Pave the Road to War. In: Counter-punch, 1 February 2013; http://www.counterpunch.org
Überall in den Universitäten tauchen Genozid-Forschungen auf. Vor fünf Jahren wurde eine wenig überzeugende „Genozid-Präventions-Einsatzgruppe“ von der früheren Außenministerin Madeleine Albright und dem früheren Verteidigungsminister William Cohen eingerichtet, beide altgediente Mitglieder der Clinton-Regierung.
Die Bibel dieser Kampagne ist Samantha Powers Buch „Ein Problem aus der Hölle“ (A Problem from Hell). Frau Powers These ist, dass die US-Regierung, wenn auch, wie wir alle, mit guten Absichten, gleichwohl zu langsam ist für Interventionen zum Stoppen von Völkermord. Das ist eine Idee, der sich die US-Regierung gerne anschließt, bis hin zur Frau Powers Anstellung als Beraterin des Weißen Hauses.
veröffentlicht in "Wissenschaft und Frieden" 4/2012 (erschienen im November 2012)
hier der link:
http://www.wissenschaft-und-frieden.de/seite.php?artikelID=1824
Die BRD gehört zu den Staaten, die zu dem Konzept der R2P grundsätzlich positiv stehen. 2004 beschloss die Regierung den Aktionsplan "Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung" und erhob die Stärkung umfassender Gewaltprävention zum Programm. Der aktuelle Stand ergibt sich aus dem 3. Bericht zur Umsetzung des Aktionsplans vom 25.06.2010.
Im Weißbuch des Verteidigungsministeriums von 2006 wird sie erwähnt als völkerrechtliches Prinzip, welches sich die Mehrheit der Staaten noch nicht zu eigen gemacht hat, das aber dennoch das Denken westlicher Länder präge, weswegen es langfristig als Grundlage für die Mandatierung von Friedensmissionen durch den Sicherheitsrat gesehen werden müsse.
Auf Anregung des UN-Generalsekretärs Kofi Annan berief die kanadische Regierung die "International Commission on Intervention and State Sovereignity - ICISS" ein, die Ende 2001 ihren Bericht vorlegte.
Eine Übersicht und erste Würdigung dieses Berichts geben 2004 Helge von Horn und Christoph Krämer: Der ICISS-Report: "The Responsibility to Protect"
In veränderter (abgeschwächter) Form nimmt der Milleniumsgipfel von 2005 die R2P in die Abschlusserklärung auf.
Einen guten Überblick über die völkerrechtliche Diskussion bis ins letzte Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts gibt Dieter Deiseroth, "Humanitäre Intervention" und Völkerrecht, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1999, 3084-3088
Zur Würdigung der Ergebnisse des Weltgipfels 2005 im Blick auf die weitergehenden Ziele von ICISS und der völkerrechtlichen Qualifizierung vgl. Christian Schaller (von Stiftung Wissenschaft und Politik) in SWP-Aktuell 46 von Juni 2008.
http://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/aktuell/2008A46_slr_ks.pdf
Kritisch zur Entwicklung der R2P nach dem Mandatsmissbrauch im Fall Libyen: Reinhard Merkel in DIE ZEIT Nr. 37 vom 08.09.2011
http://www.zeit.de/2011/37/Libyen/komplettansicht
Kritisch zum Konzept der R2P und der Gefahr, das gesamte Kriegsvölkerrecht durch den neuen "gerechten Krieg" auszuhebeln: Michael Haid (IMI-Analyse 2011/032- vom 08.08.2011