Sehr geehrte Damen und Herren,
der Verteidigungs- und Haushaltsausschuss entscheiden in den nächsten Tagen über einen Leasingvertrag für die Anschaffung von Drohnen, die auch bewaffnet werden können. Zwar ist das noch nicht die Entscheidung über die Bewaffnung der Drohnen. Sie ist aber ein wichtiges Präjudiz. Deswegen muss unseres Erachtens die im Koalitionsvertrag vorgesehene „ausführliche völkerrechtliche, verfassungsrechtliche und ethische Würdigung“ durch den Bundestag stattgefunden haben.
Die Ministerin Ursula von der Leyen täuscht die Öffentlichkeit und das Parlament. Oder deutlicher: Sie sagt die Unwahrheit und handelt gegen ihre eigenen Zusagen. Worte sind für die Ministerin scheinbar nur taktische Manöver zur Beruhigung der Öffentlichkeit und ihres erneut düpierten Koalitionspartners SPD.
Erinnern wir uns: Der Bundestag beschloss das Leasen von 5 bewaffnungsfähigen Heron TP Drohnen aus Israel für 900 Millionen Euro als Überbrückungslösung bis zur Entwicklung einer europäischen Kampfdrohne.
18. September 2018 Matthias Monroy bei telepolis
Der europäische Rüstungskonzern Airbus hat auf einem Truppenübungsplatz der Bundeswehr mit Flugversuchen zum Einsatz von Drohnenschwärmen begonnen. Laut der Tageszeitung Die Welt testet Airbus in Putlos-Todendorf an der Ostsee den Formationsflug im Verbund mit einem bemannten Kampfjet. Dieses sogenannte "Manned Unmanned Teaming" (MUT) soll in dem neuen Kampfflugzeug eingesetzt werden.
weiterlesen: https://www.heise.de/tp/features/Airbus-arbeitet-an-toedlichem-Drohnenschwarm-4167056.html?seite=all
überwiegend anhand von O-Tönen von Frank Sauer von der Bundeswehr-Universität in München, der an der Konferenz in Genf teilgenommen hat. Demnach seien die Verhandlungen ins Stocken geraten: „Also im Lichte der letzten Woche würde ich sagen, wir sind zumindest in die Sackgasse eingebogen. Meine Hoffnung wäre natürlich, dass es da noch eine Abzweigung gibt, die wir zurzeit noch nicht sehen und die die Staatengemeinschaft dann gemeinsam nehmen kann. Die Fronten beginnen sich zu verhärten, obwohl es an sich um noch nichts geht“. Sauer beschreibt auch die internationalen Positionen: „Verbotsgegner sind insbesondere die USA und Russland. Es sind noch einige andere Staaten, Australien z.B. hat sich dahingehend hervorgetan, aber ich denke, am lautesten in dem Raum sind die USA und Russland. Und die Verbotsbefürworter, also diese Gruppe von 26 oder 25 Staaten – China ist ein bisschen ein Wackelkandidat – werden von Österreich angeführt. Dazu gehören auch noch eine Reihe weiterer Staaten. Insbesondere Brasilien und Chile haben sich letzte Woche sehr hervorgetan“.
Es hat deutlich länger gedauert, als das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) eingeplant hatte, doch seit dem 13. Juni 2018 ist klar: die Bundeswehr wird ab 2020 erstmals Drohnen einsetzen können, die grundsätzlich auch bewaffnet werden können.[1] Dieser Entscheidung geht eine mindestens vierjährige Geschichte voraus, die zu diesem Punkt geführt hat. Und eine entscheidende Frage bleibt vorläufig ungeklärt: die der Bewaffnung.
Wie es zu der Entscheidung kam – Ein Rückblick ………
http://www.imi-online.de/2018/07/31/heron-tp-fuer-die-bundeswehr-erstmal-ueberwachen-toeten-spaeter/
Der Friedensbeauftragte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Renke Brahms, steht der Absicht der Bundesregierung, die Bundeswehr mit waffenfähigen Drohnen auszustatten, „sehr kritisch“ gegenüber. „Hier sind völkerrechtliche, aber auch ethische Fragen in Bezug auf Kampfdrohnen noch völlig ungeklärt, um eine solche Entscheidung zu treffen“, warnt der Leitende Geistliche der Bremischen Evangelischen Kirche. Zudem stehe damit längerfristig auch im Raum, dass Deutschland dem Trend zu automatisierten und autonomen Waffensystem Vorschub leiste. Hier seien aber internationale Vereinbarungen über eine Ächtung dieser Waffensysteme nötig, so Renke Brahms…...
hier das Schreiben an die Abgeordneten des Bundestags als pdf
von Werner Sonne | Cicero vom 5. Juni 2018
Bewaffnete, unbemannte Kampfdrohnen galten im Bundestag bisher als unmoralisch. Doch jetzt bestellt Deutschland Drohnen aus Israel. Diese sind kampffähig und dürften deswegen nicht eingekauft werden. Aber mit einem Trick hat die Große Koalition das umgangen
https://www.cicero.de/aussenpolitik/kampfdrohne-israel-deutschland-militaer-bundestag
Nach wie vor gibt es kein Verbot von intelligenten Mordmaschinen. Entsprechende Beratungen der Vereinten Nationen in der vergangenen Woche blieben vorerst ergebnislos. Von Montag bis Freitag hatten in Genf Regierungsvertreter aus 100 Staaten über die Ächtung autonomer Waffensysteme debattiert. Am Ende einigten sie sich nur darauf, im nächsten Jahr weiter verhandeln zu wollen.
https://www.jungewelt.de/artikel/322202.wer-stoppt-die-killerroboter.html
Das Kommando Heer treibt die Debatte über den Einsatz unbemannter, zum Teil autonom operierender Waffensysteme mit einem neuen Thesenpapier voran. Das Papier.... soll den "Auftakt für das zu erstellende 'Operationskonzept für Landstreitkräfte'" bilden und nicht zuletzt im Bundestag um Zustimmung zu kostspieligen Aufrüstungsvorhaben werben. Dazu stellt es mögliche Szenarien künftiger Landkriege dar, die am Beispiel etwaiger Kämpfe russischer Truppen gegen NATO-Einheiten im Baltikum beschrieben werden.
Eine bedeutende Rolle spielen in den Kriegsszenarien des Deutschen Heeres Drohnenschwärme. Deren vielfältiger militärischer Nutzen wird seit geraumer Zeit systematisch erforscht und erprobt.
Die neueste Version "Phantom 2" wurde gerade auf der Waffenmesse AUSA (Association of the US Army) in Washington vorgestellt. Nächstes Jahr, so wird gemunkelt, könnten die Bodenkampfroboter bereits in den Kampf im Donbass ziehen und damit erstmals nach dem schon lange anhaltenden Drohnenkrieg einen Bodenroboterkrieg beginnen.
Das gepanzerte unbemannte Bodenfahrzeug (UGV) mit 8x8 Rädern kann mit verschiedenen Waffen ausgerüstet werden und wird bis zu einer Distanz von 20 km über Funk oder über ein 5 km langes Glasfiberkabel gesteuert. Die Reichweite beträgt 120 km, die Höchstgeschwindigkeit fast 60 km/h. Grundausstattung scheinen ein Maschinengewehr, ein Mehrfachraketenwerfer-Artilleriesystem MLRS RS-80 und zwei Abschussrohre für Panzerabwehrraketen zu sein. Gedacht ist das taktische UGV offenbar für den Einsatz in Städten, um Kampf- oder Aufklärungsmissionen durchzuführen, Munition zu transportieren oder Verletzte aus dem Schlachtfeld zu holen.