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Schutz der Whistleblower

Dieter Deiseroth: „Moderne Gesellschaften brauchen Whistleblower“Im Interview mit den NachDenkSeiten schildert er, wie schwer sich deutsche Politiker mit einem umfassenden Schutzgesetz für Whistleblower tun.

NachDenkSeiten vom 25.11.2017

http://www.nachdenkseiten.de/?p=41256

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Dieter Deiseroth in Neue Gesellschaft/Frankfurter Hefte 1/2|2014 "Whistleblowing und ziviler Ungehorsam im demokratischen Verfassungsstaat" – Schlussfolgerungen aus der NSA-Spähaffäre

www.frankfurter-hefte.de/upload/Archiv/2014/Heft_01-02/PDF/2014-01-02_deiseroth.pdf

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Deiseroth im Interview mit "Hintergrund" vom 2.4.2012:   Experte fordert besseren Schutz für Whistleblower

ttp://www.hintergrund.de/201204022001/kurzmeldungen/aktuell/experte-fordert-besseren-schutz-fuer-whistleblower.html

 

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"Selbst prominente Politiker im Bundestag halten Whistleblowing für eine Art von Denunziation"

telepolis (Marcus Klöckner)  vom  19.03.2012 -  Bundesrichter Dieter Deiseroth über die Notwendigkeit eines wirksamen Gesetzes zum Schutz von Whistleblowern

http://www.heise.de/tp/artikel/36/36607/1.html

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Dieter Deiseroth in: "Zivilcourage lernen"

ed. Gerd Meyer, Ulrich Dovermann et.al. Bundeszentrale für politische Bildung, 2004 , S. 127-135

zivilcourage lernen

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faz.net vom 15.12.2003:"Ein Ventil für Überdruck im Unternehmen – Whistleblowing als neue unternehmensethische Kategorie"

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/wirtschaft/ein-ventil-fuer-ueberdruck-im-unternehmen-1135316.html

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Die Parlamentarische Versammlung des Europarates meint, auch Mitarbeiter von Geheimdiensten seien zu schützen, wenn sie illegale Aktivitäten aufdecken.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates in Straßburg hat am 19.05.2015 mit übergroßer Mehrheit zwei Dokumente zu Verbesserungen des Whistleblowerschutzes in ihren 47 Mitgliedsstaaten verabschiedet. Der Schwerpunkt der Empfehlung liegt auf dem bislang vernachlässigten Schutz von Whistleblowern  in den Geheimdiensten.

Bundestag lehnt mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen die Anträge der Fraktionen B90/GRÜNE und LINKE  für einen besseren Schutz der Whistleblower ab.

Nachdem in der 17. Wahlperiode die Debatten um ein längst überfälliges Schutzgesetz für Whistleblower nicht zu einem Ergebnis gekommen waren und die Bundesregierung entgegen dem Koalitionsvertrag bis dahin in der 18. Wahlperiode keinen Gesetzentwurf eingebracht hatte, eröffnete die Fraktion B 90/DIE GRÜNEN  - mit dem  Entwurf vom 4.11.14 - BT-Drs. 18-3039 -erneut die Debatte. DIE LINKE zog nach mit einem Entschließungsantrag  - BT-Drs. 18/3043. 

Der SPD-Entwurf ist gegenwärtig (März 2012) noch im Stadium der Beratung in den zuständigen Ausschüssen des Bundestags.

BT-Drs.17/8567 (pdf)

 

Als einer von 5 Sachverständigen wurde Dr. Dieter Deiseroth am 05.03.2012 vom Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zum Gesetzesvorhaben angehört.

stellungnahme vom 5.3.12

IALANA und VDW fordern Konsequenzen aus dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall der Whistleblowerin Brigitte Heinisch

Die Deutsche Sektion der internationalen Juristenvereinigung IALANA, die zusammen mit der u.a. von Prof. Otto Hahn und Prof. Carl Friedrich von Weizsäcker 1959 gegründeten „Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW)“ vor kurzem zum siebten Mal den „Whistleblower-Preis“ verliehen hat (vgl. dazu: www.ialana.de; www.vdw-ev.de), erklärt zu dem Whistleblower-Urteil des EGMR vom 21. Juli 2011:

Download (.pdf)

Brigitte HeinischKommentar von Heribert Prantl aus der Süddeutschen Zeitung vom 21.07.2011 zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg:

"Das Schlechteste an einem Whistleblower ist sein Name. Die Leute, die man neuerdings auch in Deutschland so englisch bezeichnet, sind keine Pfeifen, sondern verantwortungsbewußte Leute. ...

weiterlesen....

Deutschland braucht Schutzregeln für Whistleblower

Es besteht eine große Kluft zwischen der Interpretation der Grundrechte durch die deutschen Fachgerichte bis zum Bundesverfassungsgericht und dem Grundrechtsverständnis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg" kommentiert Otto Jäckel, Vorsitzender der deutschen IALANA das Heinisch-Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs vom 21.07.2011.

mehr aus der PM (.pdf)

IALANA und VDW fordern einen besseren Schutz von Whistleblowern in Deutschland

Die Deutsche Sektion der internationalen Juristenvereinigung IALANA und die Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW), die u.a. von Prof. Otto Hahn und Prof. Carl Friedrich von Weizsäcker 1959 gegründet wurde, haben zusammen am vergangenen Wochenende in Berlin zum 7. Mal den „Whistleblower-Preis“ verliehen (vgl. dazu: www.ialana.de, www.vdw-ev.de) und erklären:

In Deutschland sind Whistleblower bisher schlechter geschützt als in den USA, in Großbritannien und anderen Staaten. Das muss sich dringend ändern. Selbst derG20-Gipfel in Seoul hat mit Zustimmung von Bundeskanzlerin Angela Merkel am 11./12.11.2010 u.a. Deutschland aufgefordert, „bis Ende 2012 Regeln zum Whistleblower-Schutz zu erlassen und umzusetzen, …um Hinweisgeber, die gutgläubig einen Verdacht auf Korruption melden, vor Diskriminierung und Vergeltungsmaßnahmen zu schützen“.

Es ist sehr zu begrüßen, dass mehrere Fraktionen des Deutschen Bundestages in dieser Woche entsprechende Gesetzesinitiativen für überfällige Fortschritte beim Whistleblowerschutz angekündigt haben. Ein verbesserter Whistleblower-Schutz darf sich jedoch nicht auf den Bereich der Korruption beschränken.

Wer ist ein »Whistleblower« und was tut er oder sie?

Der Begriff des »whistleblowing« (dt. »Alarmschlagen«) kommt aus den USA, wo diese Form der Bürgerbeteiligung zum festen Bestandteil der politischen Kultur geworden ist. Whistleblower wenden sich aufgrund interner Kenntnisse gegen ungesetzliche, unlautere oder ethisch zweifelhafte Praktiken in ihrem Betrieb oder ihrer Dienststelle. Ihre Kritik erfolgt häufig zunächst betriebsintern. Sie dringen auf Abhilfe und verweigern u.U. auch ihre weitere Mitwirkung an der kritisierten Praxis. Haben sie damit keinen Erfolg, tragen sie gegebenenfalls ihre Kritik nach außen.

Damit gehen Whistleblower ein hohes Risiko ein.

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