Der SPD-Entwurf ist gegenwärtig (März 2012) noch im Stadium der Beratung in den zuständigen Ausschüssen des Bundestags.
Die Deutsche Sektion der internationalen Juristenvereinigung IALANA, die zusammen mit der u.a. von Prof. Otto Hahn und Prof. Carl Friedrich von Weizsäcker 1959 gegründeten „Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW)“ vor kurzem zum siebten Mal den „Whistleblower-Preis“ verliehen hat (vgl. dazu: www.ialana.de; www.vdw-ev.de), erklärt zu dem Whistleblower-Urteil des EGMR vom 21. Juli 2011:
Kommentar von Heribert Prantl aus der Süddeutschen Zeitung vom 21.07.2011 zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg:
"Das Schlechteste an einem Whistleblower ist sein Name. Die Leute, die man neuerdings auch in Deutschland so englisch bezeichnet, sind keine Pfeifen, sondern verantwortungsbewußte Leute. ...
Es besteht eine große Kluft zwischen der Interpretation der Grundrechte durch die deutschen Fachgerichte bis zum Bundesverfassungsgericht und dem Grundrechtsverständnis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg" kommentiert Otto Jäckel, Vorsitzender der deutschen IALANA das Heinisch-Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs vom 21.07.2011.
Die Deutsche Sektion der internationalen Juristenvereinigung IALANA und die Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW), die u.a. von Prof. Otto Hahn und Prof. Carl Friedrich von Weizsäcker 1959 gegründet wurde, haben zusammen am vergangenen Wochenende in Berlin zum 7. Mal den „Whistleblower-Preis“ verliehen (vgl. dazu: www.ialana.de, www.vdw-ev.de) und erklären:
In Deutschland sind Whistleblower bisher schlechter geschützt als in den USA, in Großbritannien und anderen Staaten. Das muss sich dringend ändern. Selbst derG20-Gipfel in Seoul hat mit Zustimmung von Bundeskanzlerin Angela Merkel am 11./12.11.2010 u.a. Deutschland aufgefordert, „bis Ende 2012 Regeln zum Whistleblower-Schutz zu erlassen und umzusetzen, …um Hinweisgeber, die gutgläubig einen Verdacht auf Korruption melden, vor Diskriminierung und Vergeltungsmaßnahmen zu schützen“.
Es ist sehr zu begrüßen, dass mehrere Fraktionen des Deutschen Bundestages in dieser Woche entsprechende Gesetzesinitiativen für überfällige Fortschritte beim Whistleblowerschutz angekündigt haben. Ein verbesserter Whistleblower-Schutz darf sich jedoch nicht auf den Bereich der Korruption beschränken.
Der Begriff des »whistleblowing« (dt. »Alarmschlagen«) kommt aus den USA, wo diese Form der Bürgerbeteiligung zum festen Bestandteil der politischen Kultur geworden ist. Whistleblower wenden sich aufgrund interner Kenntnisse gegen ungesetzliche, unlautere oder ethisch zweifelhafte Praktiken in ihrem Betrieb oder ihrer Dienststelle. Ihre Kritik erfolgt häufig zunächst betriebsintern. Sie dringen auf Abhilfe und verweigern u.U. auch ihre weitere Mitwirkung an der kritisierten Praxis. Haben sie damit keinen Erfolg, tragen sie gegebenenfalls ihre Kritik nach außen.
Damit gehen Whistleblower ein hohes Risiko ein.