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Kuba

  • Sanktionen & einseitige Zwangsmaßnahmen Auswirkungen und völkerrechtliche Grenzen

    Innerhalb der IALANA hat sich eine Arbeitsgemeinschaft gebildet, die sich mit Wesen und Wirken von Sanktionen befasst. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Untersuchung der völkerrechtlichen Grenzen. Dies ist – wie die folgenden Artikel zeigen – eine umfangreiche und komplexe Aufgabe, und zwar aus mehreren Gründen:

    1. Sanktionen haben viele Gesichter. Sie wirken in verschiedener Weise, und zwar zumeist auch auf verschiedene Inhaber von Rechten: Staaten, deren Regierungen und Völker, sowie Einzelpersonen, Wirtschaftsunternehmen und Medien.

    2. Sanktionen werden unterschiedlich verhängt: entweder von einzelnen Staaten, die sich ggf. zu einer koordinierten Ausübung verbünden (sogenannte einseitige oder unilaterale Sanktionen – im Folgenden auch als einseitige Zwangsmaßnahmen (EZM) benannt), oder aber von den Vereinten Nationen im Falle „einer Bedrohung oder eines Bruches des Friedens oder einer Angriffshandlung“ (Art. 39 UN-Charta) (sogenannte multilaterale Sanktionen). Die Feststellung, ob der letztgenannte Fall vorliegt, trifft der Sicherheitsrat. Er legt auch fest, welche Maßnahmen zu ergreifen und von den Mitgliedern der UN durchzuführen sind, um die Beendigung des festgestellten völkerrechtswidrigen Verhaltens zu erzwingen (Art. 41 UN-Charta).

    3. Die völkerrechtlichen Regeln, welche die Zulässigkeit von Sanktionen begrenzen, wirken in unterschiedlicher Weise auf unilaterale Sanktionen einerseits und multilaterale Sanktionen andererseits.

    Aufbau des Dossiers

    Wir wollen in diesem Dossier versuchen, die vorstehend skizzierte Komplexität an konkreten Länderbeispielen darzustellen, mit Artikeln über die UN-Sanktionen gegen Irak, sowie über einseitige Zwangsmaßnahmen gegen Syrien, Kuba und Venezuela.

    Zwei weitere Artikel befassen sich mit einer allgemeinen Bewertung von Sanktionen als Mittel der Außenpolitik und mit dem Umgang einzelner Organe der Vereinten Nationen mit einseitigen Zwangsmaßnahmen.

    Zudem werden in zwei Artikeln die beiden zentralen völkerrechtlichen Schranken beschrieben, die grundsätzlich für beide unter Ziff. 2 genannten Sanktionsarten gelten, nämlich:

    - das aus der Souveränität abgeleitete Interventionsverbot und

    - die Internationalen Menschenrechte.

    Prüfungsschema für Völkerrechtskonformität von Sanktionen

    Um darzustellen, ob und wie diese Schranken wirken, haben wir ein Prüfungsschema entworfen, das im Dossier dargestellt ist.

    Wissenschaft und Frieden COVER 2024 2 Dossier 98

  • Tödlicher Boykott

    junge Welt, Ausgabe vom 17.10.2020,

    Tödlicher Boykott

    US-Zahlungsdienstleister verhindert Spendensammlung für deutsch-kubanisches Projekt zu Wasseraufbereitung. Auftakt zu Soliaktion »Unblock Cuba«
    Von Volker Hermsdorf

    Kubas Präsident Miguel Díaz-Canel hat die US-Sanktionen gegen sein Land am Dienstag per Twitter als »völkermörderischen Akt« verurteilt. »Die Blockade ist grausam, sie ist hart, sie ist eine Maßnahme, die gegen das Volk, gegen Männer, Frauen und Kinder verhängt wird«, erinnerte der Staatschef an eine frühere Kritik des 2016 verstorbenen Revolutionsführers Fidel Castro. Darüber, wie aktuell Castros Anklage die Auswirkungen auf die Bevölkerung beschreibt, sowie über Möglichkeiten des Widerstands und der Solidarität geht es beim deutschen Auftakt für die Aktion »Unblock Cuba«, die an diesem Sonnabend ab 18.45 Uhr über einen Livestream auf der Webseite www.jungewelt.de verfolgt werden kann.

    weiterlesen: https://www.jungewelt.de/artikel/388511.unblock-cuba-t%C3%B6dlicher-boykott.html

  • Western Union schließt Büros in Kuba

    Western Union schließt Büros in Kuba
    31.10.2020
    Von Edgar Göll amerika21

    Das in den USA ansässige und weltweit agierende Geldtransferunternehmen Western Union wird seine Büros in Kuba schließen.

    Damit kommt das Unternehmen neuen Verboten nach, welche die Regierung von Präsident Donald Trump jüngst verhängt hat, und mit denen US-Firmen untersagt wird, mit dem kubanischen Finanzunternehmen Fincimex zu verkehren. Der US-amerikanische Anbieter von Auslandsüberweisungen Union wird seine 407 Agenturen, die im ganzen Land verteilt sind, schließen.

    Der Nachrichtenagentur AFP teilte das Unternehmen mit, man hoffe, "weiterhin wesentliche Geldtransferdienste für Kunden anbieten zu können" und arbeite daran, "sich an neue Regeln und Vorschriften bezüglich Kuba anzupassen".

    mehr: https://amerika21.de/2020/10/244862/western-union-schliesst-bueros-kuba

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