veröffentlicht in: Friedensforum 1 / 2019 S. 24 f.
Der Beschluss vom 15. März 2018, die Verfassungsbeschwerde von Dr. Elke Koller nicht zur Entscheidung anzunehmen, ist in den Medien irreführend als Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dargestellt worden. Die Verfassungsbeschwerde ist jedoch mit dem Beschluss gerade nicht zur Entscheidung angenommen worden. Der veröffentlichte Beschluss ist also eine Nicht-Entscheidung, die konsequenterweise auch nicht „Im Namen des Volkes“ verkündet worden ist, wie § 25 Abs. 4 BVerfGG für Entscheidungen vorschreibt.
Außerdem ist der Beschluss bereits aus formalen Gründen rechtswidrig. Die drei Richter der Kammer haben die Beschwerdeführerin dem gesetzlichen Richter entzogen. Sie waren verpflichtet, die Verfassungsbeschwerde dem gesamten Senat vorzulegen, weil darin grundsätzliche Rechtsfragen zu entscheiden waren. Denn zu prüfen war die Frage, ob sich Elke Koller als Anwohnerin des Atomwaffen-Stationierungsortes unmittelbar auf Art. 25 Abs. 2 GG und die "allgemeinen Regeln des Völkerrechts" berufen kann.
Aus einer Pressemitteilung von ICAN am 28.7.18:
Das Ergebnis ist eindeutig: Die Menschen wollen keine Atomwaffen in Europa, sie wollen den Beitritt zum Atomwaffenverbot. Das zeigt unsere repräsentative ICAN-Umfrage in den vier europäischen NATO-Ländern, die US-Atombomben lagern. In Belgien, Deutschland, Italien und den Niederlanden gibt es deutliche Mehrheit für den Abzug und für das internationale Verbot. Aber die Regierungen klammern sich weiter an diese Massenvernichtungswaffen.
Hierzulande sind 70 Prozent der Meinung, dass die Atombomben aus Büchel in Rheinland-Pfalz verschwinden sollten. Eine deutsche Unterschrift unter dem Verbotsvertrag wünschen sich 71 Prozent. Außerdem finden 72 Prozent die Investitionen deutscher Banken in die Atomwaffenindustrie inakzeptabel. Wir wollen diese Zahlen nun nutzen, um weiter Druck aufzubauen – auf die Banken und auf die Politik.
Weiterlesen: https://www.icanw.de/neuigkeiten/umfrage-deutsche-wollen-abzug-der-atomwaffen/
Hier zur vergleichenden Umfrage zur nuklearen Teilhabe: images/pdf/arbeitsfelder/atomwaffen/stationierung brd/YouGov_ICAN_Umfrage_4_NATO_Staaten_2018.pdf
42 Prozent der Deutschen wollen, dass die US-Truppen aus der Bundesrepublik abziehen
Nach einer neuen Umfrage will eine Mehrheit der Deutschen, dass die fast 35.000 US-Soldaten, die sich noch in ihrem Land befinden, umgehend abziehen. Nach einer im Auftrag der Deutschen Presseagentur / dpa von YouGov durchgeführten Umfrage möchten 42 Prozent der Befragten, dass die US-Truppen abziehen, 37 Prozent möchten, dass sie bleiben, und 21 Prozent hatten keine Meinung dazu oder wollten nicht antworten…….
Von John Vandiver in STARS AND STRIPES, 12.07.18
https://www.stripes.com/news/poll-42-of-germans-want-us-troops-out-of-country-1.537230
Genau ein Jahr nach der Unterzeichnung des UN-Atomwaffenverbotsvertrags waren mehr als 500 Menschen in die Eifel an den Bundeswehr-Fliegerhorst Büchel gekommen, um einen Gottesdienst zu feiern, aber auch, um ein Signal an die Bundesregierung zu senden, diesen Vertrag ebenfalls zu unterzeichnen.
„Wir wehren uns gegen ein ,Weiter so´ auf dem Weg der atomaren Abschreckung und Aufrüstung durch Modernisierung dieser schrecklichen, unvorstellbar zerstörerischen Massenvernichtungswaffen“, meinte der Friedensbeauftragte des Rates der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD), Renke Brahms, in seiner Predigt. Er forderte die Bundesregierung nachdrücklich auf, sich dem UN-Atomwaffenverbotsvertrag anzuschließen und alles dafür zu tun, dass die letzten Atomwaffen aus Deutschland abgezogen werden.
Es sei wichtig, die alten Denkmuster der atomaren Abschreckung zu verlassen und zu überwinden. „Es ist nicht Sache einer Predigt, den politisch Verantwortlichen vorzuschreiben und vorzuschlagen, wie sie es genau machen sollten. Aber Mut zu machen, alte Wege zu verlassen, das können wir wohl“, unterstrich der EKD-Friedensbeauftragte. Zweifel daran, dass es gelingen könne, Atomwaffen zu ächten, zu verbieten und weitgehend abzuschaffen, wollte Renke Brahms nicht gelten lassen. „Was mit den B- und C-Waffen gelungen ist, muss auch mit den Atomwaffen durchgesetzt werden. Wer sie besitzt, mit ihnen droht oder gar einsetzt, begeht ein Verbrechen gegen die Menschheit“, betonte der Theologe in Büchel……..
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht Nr. 28/2018 vom 27. April 2018 :
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die die Stationierung US-amerikanischer Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büchel zum Gegenstand hatte. Die Verfassungsbeschwerde ist bereits unzulässig, weil die Beschwerdeführerin einen Eingriff in Grundrechte ebensowenig dargelegt hat wie eine Verletzung grundrechtlicher Schutzpflichten.
Hier die Entscheidung des Gerichts im Wortlaut - 2 BvR 1371/13 als pdf
Die Prozessbevollmächtigten der Klägerin kritisierten das Urteil in einer Pressemitteilung vom 27.04.2018 (hier als pdf)
Dies hat der Verband bei seinem Parteitag am Samstag in Emmelshausen mit großer Zustimmung auf Vorschlag des Kreisverbandes Rhein-Hunsrück beschlossen.
Wie verlautet hat die NATO unbemerkt von der Öffentlichkeit ihr jährlich in Europa durchgeführtes Manöver Steadfast Noon (http://augengeradeaus.net/2017/10/exercise-watch-steadfast-noon-atomkriegsuebung-auch-in-deutschland/ ) gestartet, bei dem der Atomkrieg in Europa geübt wird. Dabei probt die NATO Atomangriffe mit Dual Capable Aircraft / DCA (für Luftangriffe mit konventionellen und atomaren Waffen geeigneten Flugzeugen) und den auf verschiedenen Flugplätzen in Europa eingelagerten taktischen US-Atombomben des Typs B-61. (Dieses Jahr u.a. in Büchel)
Weiterlesen:
dt. übersetzt bei „Luftpost“: http://www.luftpost-kl.de/lp-16.html
original: https://fas.org/blogs/security/2017/10/steadfast-noon-exercise/
Am 5.9.2017 trat der Bundestag zu seiner letzten Sitzung in der Wahlperiode 18 zusammen. Noch gab es die rechnerische Mehrheit für eher linke Positionen. Die Fraktion DIE LINKE forderte in einem Antrag (BT-Drs. 18-13481) vom 4.9.2017 die Bundesregierung auf,
1. ihre Zustimmung zum Beschluss der NATO, die Rüstungsausgaben auf 2 Prozent des BIP zu erhöhen, öffentlich und gegenüber den NATO-Partnern zurückzuziehen; 2. umgehend mit den USA Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, die in Büchel stationierten US-Atomwaffen schnellstmöglich aus der Bundesrepublik Deutschland abzuziehen.
Die Koalitionsfraktionen verweigerten geschlossen, darüber auch nur zu diskutieren. Hier der Auszug aus dem BT-Protokoll vom 5.9.2017 dazu
Interview von Lutz Herden in „der Freitag“ vom 29.3.2017
Im Jahr 2017 ist plötzlich eine Vorstellung zurück, die viele nur noch aus Filmen und Büchern der 80er Jahre kennen: die Drohung vollständiger gegenseitiger Auslöschung durch Atomwaffen. Während in der NATO um die angemessene finanzielle Beteiligung der einzelnen Staaten gestritten wird, kehrt im Windschatten dieser Debatte die Logik der nuklearen Abschreckung zurück.
http://www.lebenshaus-alb.de/magazin/010469.html
Näheres dazu aus der Antwort der Bundesregierung vom 29.12.2016 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE - BT-Drs. 18/ 10742
Dear colleagues,
thank you very much for informing us on the comment in a letter from your Canadian Minister of Foreign Affairs, M. Stephane Dion, to Dr. Chirgwin, one of your colleagues.
According to us the quoted comment of your Minister of Foreign Affairs
"With respect to nuclear non proliferation obligations under the NPT, you mplied that the United States was in violation of its obligations under the NPT in transferring its nuclear weapons to German territory. In fact, this is not the case, because these weapons remain under strict control of the United States; Germany has no authority or control whatsoever over their use."
is wrong.