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Stationierung in Deutschland -nukleare Teilhabe

Aus einem Kommentar der IPPNW vom 28.11.2013:

IPPNW-Stellungnahme vom 28.11.2013

Was sagt der Koalitionsvertrag von CDU/CSU/SPD zu den Fragen von Krieg und Frieden ?

(nach einer Zusammenstellung der Arbeitsstelle Frieden und Abrüstung e.V. vom 28.11.2013  - Zwischenüberschriften im Original):

Am 11.10.2013 beantwortete die Bundesregierung mit der BT-Drucksache 17/14822 eine Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

bt-drs. 17/14822 humanitäre auswirkungen von atomwaffen...

 

Xanthe Hall:  "Wir werden unseren gewaltfreien Protest fortsetzen, bis die letzten Atomwaffen aus Büchel verschwunden sind."

Auszüge aus der Berichterstattung:

RZ Mayen vom 14.08.2013       (jpg)

junge Welt vom 13.08.2013       (pdf)

      Fotos von Lucas Wirl:  http://www.flickr.com/photos/lucaswirl/sets/72157635040369886/

 

In Büchel lagern die ca. 20 US-Atombomben, die ggf.  von Piloten der Bundeswehr ins Ziel gebracht werden sollen.  Elke Koller hält das für völkerrechtswidrig. Mit Beschluss vom 07.05.2013 lehnten die Richter des 4. Senats beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das (ablehnende) Urteil des VG Köln ab  (Az:   4 A 1913/11).

Elke Koller hat inzwischen Verfassungsbeschwerde erheben lassen. Das Verfahren ist zZt (Nov 2014) auf Eis gelegt, bis der Rechtsstreit Jung (völkerrechtswidrige Aktivitäten der USA in Ramstein) rechtskräftig entschieden ist.

Beschluss des OVG im Wortlaut

rhein-zeitung vom 13.05.2013

PE des OVG vom 10.05.2013

PE der Anwälte von Elke Koller vom 13.05.2013   (pdf)

 

Leserbrief  von Bernd Hahnfeld an die Redaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung betr.: "Diplomatisches Minenfeld" von Nikolaus Busse in der FAZ vom 23.3.2013:

Der Bericht von Nikolaus Busse baut auf der unzutreffenden Behauptung auf, "dass die Bundesregierung über den Abzug der in Deutschland stationierten Atomwaffen nicht alleine entscheiden kann, sondern dazu die Zustimmung Washingtons braucht und im Bündnis mit seinen 28 Mitgliedern einen Konsens herstellen muss."

Kann oder muss die Bundesregierung den Stationierungsstaaten die Nutzung des deutschen Staatsgebiets oder Luftraumes verbieten, wenn deren Militäreinsätze völkerrechtswidrig sind?

Redebeitrag von  Bernd Hahnfeld (IALANA) auf dem Friedensratschlag vom 01./02.12.2012 in Kassel.

download  (pdf)

Neues aus Büchel zur B 61-12 . Ein Beitrag von Jochen Müter in ntv vom 01.10.2012

http://www.n-tv.de/politik/USA-bauen-Praezisions-Atombombe-article7335591.html

Video von der Aktion am 24. März 2012 vor dem Fliegerhorst, wo die letzten 20 Atombomben auf deutschem Boden lagern: 

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Ansprache von Bernd Hahnfeld:

Ich freue mich, dass Sie mir zuhören wollen – so kann ich Ihnen Fragen stellen, die mich sehr beschäftigen:   Sind Sie sicher, dass Ihr Dienst an diesem Ort rechtmäßig ist? Könnte es nicht sein, dass Sie hier in Büchel zu einer Schreckgestalt der Weltgeschichte werden könnten und dabei auch noch mit einem Fuß im Gefängnis stehen?Ist Ihnen klar, dass Ihnen sofort nach der Rückkehr von einem Atombombeneinsatz Handschellen angelegt werden und Sie in das nächste Hochsicherheitsgefängnis transportiert werden müssen – mit einem Haftbefehl wegen Völkerrechtsverbrechen? Von wegen: „Handeln auf Befehl!“
Sie wissen, dass das nicht zieht. Denn Ihr eigener Dienstherr hat Ihnen mit der Zentralen Dienstvorschrift 15/2 den Einsatz von Atomwaffen verboten. Also versuchen Sie erst gar nicht sich herauszureden.


Sie wissen, dass Sie nach einem solchen Atombombenabwurf reif für die Klapsmühle sind. Wie wollen Sie damit weiter leben, wie es Ihren Kindern erklären, dass Sie mit einem Schlag tausende unschuldiger Zivilisten umgebracht oder lebenslang geschädigt und ganze Landstriche nachhaltig verwüstet haben?

Der Bericht steht unter dem Thema: "Abzug der taktischen US-amerikanischen und russischen Nuklearwaffen von den europäischen Atomwaffenstützpunkten"; auf S. 3 f. enthält er Argumente für den Abzug, insbesondere "fehlender militärischer Nutzen".

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