aus Kurdistan-Report Nr. 207, Jan/Febr 2020, S.10-12

Am 20. Januar 2018 machte der türkische Präsident Ernst mit dem, was er seit langem angekündigt hatte, er schickte seine Armee unter der zynischen Bezeichnung „Operation Olivenzweig“ über die Grenze nach Syrien, um den kurdischen Kanton Afrin zu erobern.Es folgte ein Krieg gegen die sich wehrenden Kurden mit vielen Toten und Verletzten unter der Zivilbevölkerung, mit Vertreibungen, Flüchtlingen und wahllosen Zerstörungen. Die Besatzung hält bis heute an und wird begleitet von der Ansiedlung anderer Flüchtlinge aus dem vom Krieg schwer heimgesuchten Syrien, vornehmlich aus der Provinz Idlib, der letzten umkämpften Hochburg der sog. Rebellen.

Knapp zwei Jahre später machte Erdogan eine weitere Ankündigung wahr und startete am 9. Oktober 2019 eine neue Militäroffensive „Friedensquelle“ in den Norden Syriens östlich des Euphrats, nachdem die USA ihre dort stationierten Truppen abgezogen hatte. Mit dieser Aggression zielte er auf eine 30 km breite „Sicherheitszone“ entlang der syrischen Grenze bis zum Tigris in einer Länge von ca. 450 km. Aus dieser Zone sollten sich die kurdischen Truppen der YPG zurückziehen und durch türkisches Militär ersetzt werden. Nach einer Übereinkunft mit Präsident Putin wurden die Patrouillen um russische Soldaten ergänzt. Zugleich kündigte Erdogan ein massives Ansiedlungsprogramm von Flüchtlingen aus der Türkei an, die zuvor aus Syrien gekommen waren.

Beide Invasionen waren offensichtlich ein flagranter Verstoß gegen das Gewaltverbot des Art. 2 Z. 4 UN-Charta und die durch Art. 2 Z. 7 UN-Charta geschützte territoriale Integrität Syriens und eindeutig völkerrechtswidrig.

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