Am 17. September 2019 hat das Bundesverfassungsgericht die Klage der Linksfraktion im Bundestag gegen die Beteiligung der Bundeswehr am Krieg in Syrien verworfen

Die Bundesregierung hatte am 1. Dezember 2015 die Entsendung von Tornado-Aufklärungsflugzeugen in den syrischen Luftraum beschlossen. Der Bundestag stimmte dem am 4. Dezember 2015 zu, 1200 bewaffnete Streitkräfte der Bundeswehr im Kampf gegen den IS einzusetzen. Zur Begründung hatte die Bundesregierung im Mandatsentwurf geschrieben: „Der deutsche Beitrag dient dem Kampf gegen den Terrorismus im Rahmen der Allianz gegen IS und zur Unterstützung insbesondere Frankreichs, Iraks und der internationalen Allianz in ihrem Kampf gegen IS durch Bereitstellung von Luftbetankung, Aufklärung (insbesondere luft-, raum- und seegestützt), seegehendem Schutz und Stabspersonal zur Unterstützung."...

Welttrends Nr. 159, Januar 2020, S. 32 - 36

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