Auf Anregung des UN-Generalsekretärs Kofi Annan berief die kanadische Regierung die "International Commission on Intervention and State Sovereignity - ICISS" ein, die Ende 2001 ihren Bericht vorlegte.

ICISS-Report download (pdf)

Eine Übersicht und erste Würdigung dieses Berichts geben 2004 Helge von Horn und Christoph Krämer:  Der ICISS-Report:  "The Responsibility to Protect"

Horn u.a. zu ICISS

In veränderter (abgeschwächter) Form nimmt  der Milleniumsgipfel von 2005 die R2P in die Abschlusserklärung auf.

Weitergehende Vorschläge für den Fall eines Veto-Patts im Sicherheitsrat (Koalition der Willigen ohne Mandat des SR oder Mandat durch die UN-Generalversammlung) und die Erstreckung der R2P auf die Verhinderung weiterer Tatbestände (Staatszerfall, AIDS, Hungersnöte, etc.) wurden abgelehnt.

Nr. 138 f. Milleniumsgipfel (pdf)

Kurz danach nimmt auch der Sicherheitsrat in der Res.1674 vom 28.04.2206 Bezug auf die R2P.

SR-Res 1674  (pdf)

Zwar erreicht danach der Generalsekretär eine institutionelle Verstetigung  durch die Schaffung eines R2P-Sonderberaters im Februar 2008; die Finanzierung erfolgte aber nur zögerlich. Weiter scheitert Frankreich im SR mit dem Versuch, 2008 in Myanmar Zugang für Hilfsmaßnahmen zu erzwingen. Insbesondere China vertritt die Position, durch Naturkatastrophen könne der Weltfrieden /die internationale Sicherheit nicht gefährdet werden. Ähnlich im Fall Haiti.

Überraschend daher 2011 die Resolutionen des SR im Fall Libyen (Nr. 1973) und Elfenbeinküste (Nr. 1975).

SR-Res 1973 (pdf)

SR-Res 1975 (pdf)

Nachdem im Fall Libyen das vom SR  beschränkte Mandat überschritten und zur Unterstützung des Regimesturzes von Gaddafi benutzt wurde, ist die Völkergemeinschaft gegen R2P-Aktionen zunehmend skeptisch geworden. Insbesondere Brasilien setzte sich im November 2011 im Sicherheitsrat dafür ein, dass künftig klare rechtliche, operative und zeitliche Grenzen bei der Mandatierung für den Einsatz militärischer Gewalt gezogen werden.