Ja, der Beck-Verlag hat sich bewegt. In der jüngsten, der 77. Auflage des „Palandt“ befindet sich unter der Rubrik „Verzeichnis der ausgeschiedenen Bearbeiter“ ein Eintrag zu „Otto Palandt (∗ 1. Mai 1877 – † 3. Dezember 1951)“
Erstmals wird im Kommentar selbst und nicht nur in anderen Verlagspublikationen auf die nationalsozialistischen Verstrickungen des ersten Herausgebers des Beck’schen Kurzkommentars zum BGB hingewiesen. Der Verlag vermerkt zudem, dass Otto Palandt nie auch nur einen einzigen Paragraphen des Palandt kommentiert, dafür aber in Vorwort und Einleitung des Kommentars dessen Interpretation im Sinne des Nationalsozialismus propagiert hatte
in: 2018/3/14 VerfBlog