Von Jürgen Heiser aus „junge Welt“ vom 21. Januar 2013

 

Im Fall des »Whistleblowers« Bradley Manning wurde vergangene Woche am 964. Tag seiner Untersuchungshaft vor dem US-Militärgericht in Fort Meade, Maryland, weiterverhandelt und die elfte Sitzungsperiode der vorgerichtlichen Anhörungen beendet. Wegen der seit fast zwei Jahren durch die Anklagebehörde des Pentagon zu verantwortenden Verschiebung der Hauptverhandlung auf Sommer 2013 hatte die Verteidigung schon vor Wochen die Einstellung des Verfahrens beantragt. Der dazu erwartete Beschluß der Vorsitzenden US-Militärrichterin Denise Lind wurde jedoch auf die nächsten Sitzungen vertagt, die am 26. Februar beginnen sollen.


Am Dienstag räumte Lind der Verteidigung zwar das Recht ein, die Motive des 25jährigen Manning im künftigen Hauptverfahren durch Beweisanträge herauszustellen, um Strafmilderung zu erreichen. Dem Gegenantrag der Staatsanwälte folgte sie jedoch insofern, daß sie den Handlungsrahmen für die Verteidigung einschränkte. Diese dürfe Mannings Motive bei der Weitergabe von militärischen Dokumenten an Wikileaks nämlich nur dann strafmildernd berücksichtigen, wenn sie dem Gericht Anhaltspunkte dafür liefere, daß ihr Mandant sich nicht bewußt war, »dem Feind in die Hände zu arbeiten«, so Lind. Darüber hinaus seien Beweisanträge unzulässig, in denen es darum gehe, daß der Obergefreite Manning die US-amerikanische Bevölkerung über die Kriegsführung ihrer Regierung in Afghanistan und Irak informieren wollte, somit als »Whistleblower« aus hehren Motiven handelte.

Auf der Basis von Linds Argumentation könnte sich die Anklage im Prozeß mit ihrem zentralen Vorwurf durchsetzen, Manning habe »indirekt den Feind unterstützt«, da Al-Qaida sich aus den von Wikileaks 2010 veröffentlichten US-Dokumenten bedienen konnte. Den Staatsanwälten reicht das als Begründung für die angestrebte lebenslange Haft.

Genau zu diesem Punkt regt sich in den US-Medien nun Widerspruch. Die Los Angeles Times rief die US-Regierung in einem Leitartikel auf, den Anklagepunkt »Unterstützung des Feindes« gegen Manning fallenzulassen. »Dieser Vorwurf erscheint uns mangels Beweisen für das bewußte Konspirieren Mannings mit feindlichen Nationen oder Terroristen als exzessiv«, heißt es in der größten kalifornischen Tageszeitung. Margaret Sullivan von der New York Times schloß sich dem in einer persönlich gehaltenen Äußerung an. Die »von der Anklage gegen Bradley Manning betroffene Pressefreiheit« erfülle sie, Sullivan, ebenso mit Sorge wie »die beispiellose Verfolgung von Whistleblowern und Informanten der Presse durch die Regierung«. Wenn die Öffentlichkeit von der Presse erwarte, »ihren wichtigen Job in unserer Demokratie zu machen«, so Sullivan, dann müßte sie »weit mehr besorgt sein, als sie es offensichtlich ist«.

Kolumnist Bill Keller erklärte in der New York Times, die Behandlung Mannings sei »unverhältnismäßig angesichts des tatsächlich angerichteten Schadens«. Für Keller »war es von Beginn an klar, daß die Regierung ein Exempel an Manning statuieren wollte«, und »die extremen Bedingungen seiner ersten Haftzeit und die Anklage wegen ›Unterstützung des Feindes‹« ließen eine tiefgehende Feindseligkeit« gegen den Angeklagten vermuten. Damit sollen »künftige Quellen entmutigt werden«, während die Regierung gleichzeitig »täglich exponentiell mehr Dokumente als geheim klassifiziert«. Dies schade einzig jenen, »die Bradley Manning informieren wollte: den amerikanischen Bürgern«.