von Dr. Felix W. Zimmermann | 29.03.2021 in LTO

Im Jahre 2014 starben mexikanische Studenten im Bundesstaat Guerrero, mutmaßlich durch deutsche Waffen von Heckler & Koch, die nie dorthin hätten gelangen dürfen. Ein Urteil des LG Stuttgart fiel milde aus, nun
entscheidet der BGH. Was nicht passt, wird passend gemacht. So lautete das Motto beim deutschen Waffenhersteller Heckler & Koch (H&K), als dieser in den Jahren 2006 bis 2009 Waffenexporte unter anderem von Sturmgewehren nach Mexiko vollzog. Das Auswärtige Amt hatte hiergegen zuvor Bedenken angemeldet. Dort hielt man den Export etwa in bestimmte Bundesstaaten von Mexiko für unvertretbar.
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