Unter dem 5.2.2015 veröffentlichten die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags eine Ausarbeitung zur Frage, ob die EU als kollektives Sicherheitssystem angesehen werden kann

Die Frage stellt sich insbesondere insbesondere bei der Rechtsgrundlage für Einsätze der Bundeswehr, wenn diese nicht im Rahmen eines UN-Mandates oder der NATO , sondern der EU  erfolgen sollen. Kommt hier Art. 26 Abs. 2 Grundgesetz in Betracht? 

WD 2-3000 -022/15 (pdf)