Pressemitteilung der Gewaltfreien Aktion Atomwaffen abschaffen (GAAA) vom 1.4.21

Am 1. April 2021 reichen Stefanie Augustin und Marion Küpker gemeinsam ihre Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Durch alle Vorinstanzen ließen die Gerichte die Anwendung des Internationalen Rechtes (Völkerrecht) vermissen und verweigerten die Zeugenanhörung der Rechtsexperten, z.B. Anabel Dwyer, eine US-Expertin für Internationales Recht (Adjunct Professor of Human Rights and
Humanitarian Law). Und das, obwohl das internationale Recht dem deutschen Recht übergeordnet ist (Artikel 25 GG).
Im Jahr 2018 drang eine internationale Gruppe (Menschen aus den USA, den Niederlanden, Großbritannien und Deutschland) gewaltfrei in einer Aktion des zivilen Ungehorsams in den Atomwaffen-Stützpunkt Büchel ein, um gegen die illegale Atomwaffen-Stationierung zu demonstrieren. In Büchel in Rheinland Pfalz sind ca. 20 US- Atombomben stationiert, deren Einsatz regelmäßig im NATO-Bündnis mit Bundeswehr- Piloten geübt wird. Stefanie Augustin saß bei der Aktion mit der US-Amerikanerin Susan Crane und dem Niederländer Frits ter Kuile auf einem der möglichen Atomwaffen-Hangars (siehe Bild im Anhang). Sie wollen zudem die anstehende Atomwaffen-Aufrüstung (ab 2024) verhindern: Der Atomwaffen-Standort soll bis zum Jahr 2026 für die neuen US-Atombomben für 259 Mill. Euro umgebaut werden. Mit dem neuen militärischen Sicherheitszaun wurde bereits begonnen. Die Baumaßnahmen beinhaltenden Ausbau der Startbahn, die Modernisierung der Atomwaffen-Infrastruktur, sowie die Erneuerung der Atombomben-Spezialbehälter in den Flugzeug-Hangar. Auch stehen neue US- Trägerkampfjets für 12 Mrd. Euro zur Debatte.
Marion Küpker, die im Jahr 2019 den Aachener Friedenspreis für die Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ erhielt, sagt dazu:

“Ich habe nach geltendem Völkerrecht nicht nur ein Recht, sondern eine
Verpflichtung, mit angemessenen Mitteln wie dem zivilen Ungehorsam,gegen
die völkerrechtswidrigen Verletzungen unserer Regierung bezüglich der
Atomwaffen-Stationierung in Büchel zu protestieren (Nürnberger Prinzipien).
Das deutsche Strafrecht gibt uns Bürgern keine andere Möglichkeit als den
zivilen Ungehorsam, um diesen Unrechtszustand gerichtlich
einzuklagen. Sollte es – wie vorher schon mehrfach - wieder zu einer
Nichtannahme durch das Bundesverfassungsgericht kommen, kündigen wir
hiermit erstmalig an, an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
weiterzugehen. Jetzt kann die neue nukleare Aufrüstung noch gestoppt
werden.”


Dieses ist nun die 13 und 14. Verfassungsbeschwerde in den knapp 50 Gerichtsverfahren wegen Aktionen des Zivilen Ungehorsams, die seit 1997 in Büchel stattfanden. Bisher hat sich das Verfassungsgericht geweigert, auch nur eine der Beschwerden anzunehmen, u.a. mit der Begründung, dass kein öffentliches Interesse bestehen.
Demgegenüber ist aus Umfragen bekannt, dass die Mehrheit unserer Bevölkerung den Abzug der Atomwaffen und ein atomwaffenfreies Deutschland wünscht. Das Bundesverfassungsgerichthandelt damit permanent gegen den mehrheitlichen Willen der Menschen in Deutschland.
Und obwohl inzwischen mehr als 115 Städte, vier Bundesländer und mehr als 600 Landtags-, Bundestags- und Europa-Abgeordnete an unsere Bundesregierung appellieren, denAtomwaffen-Verbotsvertrag zu unterzeichnen, weigert diese sich,diesem Vertrag beizutreten. Er würde Deutschland in absehbarer Zeit atomwaffenfrei machen.