Das große öffentliche Interesse an dem Prozess wurde deutlich an der Zahl der anwesenden Medienvertreter. Darüberhinaus nahmen nur wenige Zuhörer an der Verhandlung teil.
Nach der Stellung der Anträge durch die Parteienvertreter erklärte die Senatsvorsitzende, dass der Senat der Berufung gegen das abweisende Urteil des Landgerichts Bonn vom 30. Oktober 2013 nur geringe Erfolgsaussicht einräume.
SPIEGEL ONLINE vom 25.1.2015
Das Urteil kam für die Öffentlichkeit überraschend. Allgemein war mit einer Fortsetzung der Beweisaufnahme gerechnet worden. Voraussichtlich wird das Verfahren in die Berufung gehen. - Nachstehend das Urteil im Wortlaut und die Presseerklärung der Anwälte der Opfer vom 11.12.2013.
Urteil des LG Bonn vom 11.12.2013
Presseerklärung RA Popal und Prof. Derleder vom 11.12.2013
Das Gericht hat sich das Bildmaterial angesehen, welches die amerikanischen Bomberpiloten vom Geschehen auf der Sandbank Oberst Klein übermittelt hatten und die Funkgespräche diskutiert - also den tödlichen Einsatz voll daraufhin überprüft, ob völkerrechtliche Normen verletzt worden sind.
Bereits dadurch ist das Verfahren von rechtsgeschichtlicher Bedeutung, wie Prof. Andreas Fischer-Lescano in einem Beitrag vom 24.10.2013 "Transnationales Staatshaftungsrecht? Kundus vor Gericht" darlegt:
http://www.verfassungsblog.de/de/transnationales-staatshaftungsrecht-kundus-vor-gericht/?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Verfassungsblog+%28Verfassungsblog%29#.UmpB6RCWhtE
Termin zur Verkündung einer Entscheidung, wie es weitergehen soll im Prozess, ist am 11.12.2013.
Hier eine Pressemitteilung vom 30.10.2013 des Bonn-Kölner-Antikriegsbündnisses zu der parallel vor dem Landgericht Bonn stattgefundenen Kundgebung.
Wie steht es um die Entschädigung der Opfer?
Doch der Anwalt der Bundesregierung lehnte das rundweg ab. So muss das Gericht in die - voraussichtlich langwierige - Beweisaufnahme eintreten. Für den 17.04.2013 hat das Gericht einen Beweisbeschluss angekündigt.
Einen guten Einblick- auch mit Videobildern bestückt - findet sich im Spiegel-online - Artikel "Kunduz-Prozess: Was darf ein Offizier im Krieg?":
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-in-afghanistan-prozess-zu-luftangriff-von-kunduz-beginnt-a-890034.html
Inzwischen ist der erwartete Beweisbeschluss ergangen. Hierzu die Presseerklärung der Anwälte der Kläger und der Pressespiegel:
Presseerklärung vom 19.04.13 (pdf)
Hierzu die Presseerklärung der Anwälte K. Popal und P. Derleder.