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Kundus - Schadensersatz für Angehörige der Opfer

Mit Urteil vom 30.04.2015 verwarf das Oberlandesgericht erneut die Schadenersatzklage zweier Kläger wegen des Massakers von Kundus

olg koeln kundus

Stelllungnahmen zum Urteil:

Bernd Hahnfeld: Bericht über die Berufungs-Verhandlung am 12. März 2015 im „Kundus-Prozess“ vor dem OLG Köln

Das große öffentliche Interesse an dem Prozess wurde deutlich an der Zahl der anwesenden Medienvertreter. Darüberhinaus nahmen nur wenige Zuhörer an der Verhandlung teil.

Nach der Stellung der Anträge durch die Parteienvertreter erklärte die Senatsvorsitzende, dass der Senat der Berufung gegen das abweisende Urteil des Landgerichts Bonn vom 30. Oktober 2013 nur geringe Erfolgsaussicht einräume.

Durchschnittlich 5000 Dollar zahlte die Bundesregierung für Zivilisten, die versehentlich im Afghanistan-Krieg getötet wurden. Für zerstörte Fahrzeuge zahlte sie laut einer neuen Auswertung teils das Doppelte.

SPIEGEL ONLINE vom 25.1.2015

http://www.spiegel.de/politik/ausland/afghanistan-bund-zahlt-5000-dollar-fuer-getoeteten-zivilisten-a-1014868.html

Presseerklärung von Rechtsanwalt Popal vom 04.09.2014 zum Stand der Schadensersatzprozesse

pre ra popal vom 4.9.14

Auszug aus der Sendung "Streitkräfte und Strategien " Nr. 486   vom 24.08.2014

streitkräfte und strategien 486 zu kundus

Am 11.Dezember 2013 verkündete das Landgericht Bonn das Urteil 1. Instanz über die Entschädigung der Opfer des Bombardements am Kundus-Fluss im September 2009: Oberst Klein habe rechtmäßig nach dem Völkerrecht gehandelt; daher wurden die geltend gemachten Schadenersatzansprüche abgelehnt.

Das Urteil kam für die Öffentlichkeit überraschend. Allgemein war mit einer Fortsetzung der Beweisaufnahme gerechnet worden. Voraussichtlich wird das Verfahren in die Berufung gehen.  - Nachstehend das Urteil im Wortlaut und die Presseerklärung der Anwälte der Opfer vom 11.12.2013.

Urteil des LG Bonn vom 11.12.2013

Presseerklärung RA Popal und  Prof. Derleder vom 11.12.2013

Am 30.10.2013 um 12:00 h verhandelte das Landgericht Bonn in öffentlicher Sitzung zur Hauptsache im Schadensersatzprozess der Kundus-Opfer gegen die Bundesregierung.

Das Gericht hat sich das Bildmaterial angesehen, welches die amerikanischen Bomberpiloten vom Geschehen auf der Sandbank Oberst Klein übermittelt hatten und die Funkgespräche diskutiert -  also den tödlichen Einsatz voll daraufhin überprüft, ob völkerrechtliche Normen verletzt worden sind.

Bereits dadurch ist das Verfahren von rechtsgeschichtlicher Bedeutung, wie Prof. Andreas Fischer-Lescano in einem Beitrag vom 24.10.2013 "Transnationales Staatshaftungsrecht? Kundus vor Gericht"  darlegt:

http://www.verfassungsblog.de/de/transnationales-staatshaftungsrecht-kundus-vor-gericht/?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Verfassungsblog+%28Verfassungsblog%29#.UmpB6RCWhtE

Termin zur Verkündung einer Entscheidung, wie es weitergehen soll im Prozess, ist am 11.12.2013. 

Hier eine Pressemitteilung vom 30.10.2013 des Bonn-Kölner-Antikriegsbündnisses zu der parallel vor dem Landgericht Bonn stattgefundenen Kundgebung.

Am 04.09.2009 ließ der Bundeswehr-Oberst Klein eine Sandbank bei Kundus bombardieren, obwohl sich dort ca. 200 Anwohner befanden, die Benzin aus zwei festgefahrenen Tanklastern abzapften. Über 140 Menschen kamen ums Leben.

Wie steht es um die Entschädigung der Opfer?

PE von RA. Popal vom 02.09.2013        (pdf)

Das Gericht legte der Bundesregierung nahe, die Schadensersatzforderungen der Kundus-Opfer dem Grunde nach  anzuerkennen, und schlug einen Vergleich vor.

Doch der Anwalt der Bundesregierung lehnte das rundweg ab. So muss das Gericht in die  - voraussichtlich langwierige - Beweisaufnahme eintreten. Für den 17.04.2013 hat das Gericht einen Beweisbeschluss angekündigt.

Einen guten Einblick- auch mit Videobildern bestückt - findet sich im Spiegel-online - Artikel "Kunduz-Prozess: Was darf ein Offizier im Krieg?":
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-in-afghanistan-prozess-zu-luftangriff-von-kunduz-beginnt-a-890034.html
Inzwischen ist der erwartete Beweisbeschluss ergangen. Hierzu die Presseerklärung der Anwälte der Kläger und der Pressespiegel:

Presseerklärung vom 19.04.13  (pdf)

Pressespiegel                            (pdf)

 

Am 20.03.2013 wird vor dem Landgericht Bonn die Schadensersatzklage der Opfer des Bombardements bei Kundus vom 04.09.2009 gegen die Bundesrepublik Deutschland verhandelt.

Hierzu die Presseerklärung der Anwälte K. Popal und P. Derleder.

PE vom 18.03.2013 zum Prozess   (pdf)

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