Interview zum 3. Jahrestag Kundus
http://www.tagesspiegel.de/politik/afghanistan-musterklagen-wegen-luftangriff/7089166.html
Nichts ist gut in Kundus - jw vom 04.09. - pdf
Verschleppte Gerechtigkeit - nd vom 04.09. -pdf
Die zivilrechtliche Verarbeitung des Bombardements von Kundus, bei dem eine Vielzahl afghanischer Zivilpersonen getötet wurde, hat mit der Erhebung der Schadensersatzklage beim Landgericht Bonn am 2. Dezember 2011 begonnen. Nachdem der Generalbundesanwalt das Strafverfahren gegen Oberst i. G. Georg Klein aufgrund mangelnden Tötungsvorsatzes eingestellt hat, stützt sich die Zivilklage auf eine Amtshaftung infolge grober Fahrlässigkeit. Dem deutschen Kommandeur wird der Vorwurf gemacht, dass er die Warnungen der US-amerikanischen Kampfjetpiloten in den Wind geschlagen hat.
1. Zutreffend ist die Generalbundesanwaltschaft davon ausgegangen, dass es sich bei den militärischen Auseinandersetzungen in Afghanistan zwischen den ISAF-Verbänden einerseits sowie den Taliban und den anderen Widerstandsgruppen andererseits um einen „nichtinternationalen bewaffneten Konflikt“ im Sinne des so genannten humanitären Völkerrechts und des Völkerstrafrechts handelt. Die Strafbarkeit der für den Luftangriff und dessen schreckliche Folgen verantwortlichen Soldaten der Bundeswehr hängt deshalb davon ab, ob es sich dabei um eine völkerrechtlich zulässige oder unzulässige Kampfhandlung handelte.