Am 30.10.2013  verhandelte das Landgericht Bonn im Schadensersatzprozess der Kundus-Opfer gegen die Bundesregierung. Das Gericht hat sich das Bildmaterial angesehen, welches die amerikanischen Bomberpiloten vom Geschehen auf der Sandbank Oberst Klein übermittelt hatten und die Funkgespräche diskutiert -  also den tödlichen Einsatz voll daraufhin überprüft, ob völkerrechtliche Normen verletzt worden sind.

Bereits dadurch ist das Verfahren von rechtsgeschichtlicher Bedeutung, wie Prof. Andreas Fischer-Lescano in einem Beitrag vom 24.10.2013 "Transnationales Staatshaftungsrecht? Kundus vor Gericht"  darlegt:

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