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Beiträge von IALANA-Mitgliedern

Der fast einstimmige Beschluss der UN-Staatenkonferenz über den Atomwaffenverbotsvertrag am 7.7.2017 ist in seiner Bedeutung kaum zu überschätzen

Endlich kommt wieder Bewegung in die dringend gebotene atomare Abrüstung. Der Vertrag wird wohl im nächsten Jahr in Kraft treten und dann alle UN-Staaten zum Beitritt herausfordern, die sich bisher abwartend oder ablehnend verhalten haben.

Worin besteht das durch den Vertrag erreichte Neue?

a) Die Ächtung der Atomwaffen erfolgt nun auch ausdrücklich und verbunden mit klaren Pflichten, während die Androhung und der Einsatz von Atomwaffen bisher „nur“ völkergewohnheitsrechtlich als Verstoß gegen die Regeln des Völkerrechts für bewaffnete Konflikte, insbesondere gegen die Prinzipien und Regeln des humanitären Kriegs-Völkerrechts verboten waren.

von Norman Paech - Leserbrief an die FAZ vom 11.11.2017

Wer sich in diesen Zeiten weltweiter Kriege und massiver Kriegsdrohungen für die Lockerung völkerrechtlicher Regeln stark macht, die diese Kriege zu verhindern versuchen, ist nicht naiv. Er ist sich darüber im Klaren, was die Folgen sein werden. Die FAZ plädierte in ihrer Ausgabe vom 9. November ganz unverhohlen dafür und ließ ihrem Autor, den von Bundesregierung und Bundestag gern zu Rate gezogenen Völkerrechtler Claus Kress, freien Lauf. Mit der offenen Frage „Wird die humanitäre Intervention strafbar?“ unterbreitete er seine Skepsis und argumentierte ausführlich gegen diese drohende Strafbarkeit.

Vortrag von Otto Jäckel in der Versöhnungskiche Kaiserslautern am 8.9.2017 beim Kongress zu den US-Basen

hier als pdf

Zum neu gefassten Verbot des Angriffskriegs im deutschen Völkerstrafgesetzbuch

aus: "Vorgänge", Heft Mai 2017 mit Genehmigung des Autors  (hier als pdf)

Eine Kurzfassung des Beitrags ist in "Betrifft: JUSTIZ Nr. 130 - Juni 2017 auf den Seiten 83 f. erschienen, hier als pdf

Aus Anlass der Änderung des Völkerstrafgesetzbuches (§ 13 VStGB n.F.)

Am 1. Dezember 2016 beschloss der Deutsche Bundestag den Gesetzesentwurf zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches. Dabei handelt es sich um die Umsetzung des Aggressionstatbestandes aus Art. 8bis des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). 2010 einigten sich die Vertragsstaaten bei der Überprüfungskonferenz des Römischen Statuts in Kampala, Uganda über die Definition des Aggressionsverbrechens. Diese soll nun in Kraft treten

das verbrechen der aggression

Das Änderungsgesetz soll am 30.11.16 vom Bundestag und am 16.12.16 vom Bundesrat beschlossen werden

Bereits am 1. Januar 2017 soll die Novelle des deutschen Völkerstrafgesetzbuches in Kraft treten. Wir berichteten. Laut Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wird damit auch die Führung eines Angriffskrieges hierzulande umfassend unter Strafe gestellt. Das Gegenteil ist der Fall.

Hierzu die Rede, die Katja Keul für die Fraktion B90 / Die GRÜNEN am 30.6.2016 bei der ersten Lesung im Bundestag zu Protokoll gegeben hat.

kkeul vom 9.6.16

Lesenswert zum Thema auch:

Scheunentorgroße Schlupflöcher  von Arnold Schölzel und Ekkehard Sieker

in: Junge Welt - Ausgabe vom 25.11.2016

https://www.jungewelt.de/2016/11-25/055.php

Norman Paech - Recht auf Frieden

Erschienen in Ossietzky 23, v. 19. 11. 2016, S. 823 - 826

paech, recht auf frieden

Auf dem Forum "Geheimdienste und Demokratie" der Humanistischen Union am Samstag, den 22.Oktober 2016, in der Humboldt-Universität zu Berlin hielt   P.Becker ein Einführungsreferat zu  diesem Thema.

Hier die  in seiner PowerPointPräsentation verwendeten Folien

folien 22.10.16 p.becker

Interview mit Jens Wernicke von den NachDenkSeiten vom 22.8.16 aus Anlass des IPB-Kongresses

Herr Braun, organisiert vom International Peace Bureau, dessen Vorsitzender Sie sind, findet vom 30. September bis 2. Oktober dieses Jahres in Berlin eine große internationale „Weltfriedenskonferenz“ statt, auf der sich die Friedensbewegung weltweit auf eine neue Strategie zur Abrüstung sowie gesellschaftlichen Transformation verständigen will. Warum diese Themen? Und warum ausgerechnet jetzt?

Es ist schon gegen den Zeitgeist weltweiter Aufrüstung, Modernisierung von Waffen, Krieg und Konfrontation, ausgerechnet weltweite Abrüstung und Umverteilung dieser Ressourcen zugunsten der globalen Herausforderungen als zentralen Punkt eines internationalen Kongresses anzusetzen.Gleichwohl ist es absolut notwendig.

http://www.nachdenkseiten.de/?p=34707

Bundesverwaltungsgericht verhandelt am 5. April, ob USA über Stützpunkt Ramstein verfassungswidrige Kriege führen.

Presseinformation Peter Becker vom 30.3.2016

pe p.becker vom 30.3.16

Weiter ein Gespräch mit Peter Becker

Susan Bonath in junge Welt vom 26.3.16

http://www.jungewelt.de/m/2016/03-26/070.php

 

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