Am 1. Dezember 2016 beschloss der Deutsche Bundestag den Gesetzesentwurf zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches. Dabei handelt es sich um die Umsetzung des Aggressionstatbestandes aus Art. 8bis des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). 2010 einigten sich die Vertragsstaaten bei der Überprüfungskonferenz des Römischen Statuts in Kampala, Uganda über die Definition des Aggressionsverbrechens. Diese soll nun in Kraft treten
Bereits am 1. Januar 2017 soll die Novelle des deutschen Völkerstrafgesetzbuches in Kraft treten. Wir berichteten. Laut Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wird damit auch die Führung eines Angriffskrieges hierzulande umfassend unter Strafe gestellt. Das Gegenteil ist der Fall.
Hierzu die Rede, die Katja Keul für die Fraktion B90 / Die GRÜNEN am 30.6.2016 bei der ersten Lesung im Bundestag zu Protokoll gegeben hat.
Scheunentorgroße Schlupflöcher von Arnold Schölzel und Ekkehard Sieker
in: Junge Welt - Ausgabe vom 25.11.2016
https://www.jungewelt.de/2016/11-25/055.php
Erschienen in Ossietzky 23, v. 19. 11. 2016, S. 823 - 826
Hier die in seiner PowerPointPräsentation verwendeten Folien
Herr Braun, organisiert vom International Peace Bureau, dessen Vorsitzender Sie sind, findet vom 30. September bis 2. Oktober dieses Jahres in Berlin eine große internationale „Weltfriedenskonferenz“ statt, auf der sich die Friedensbewegung weltweit auf eine neue Strategie zur Abrüstung sowie gesellschaftlichen Transformation verständigen will. Warum diese Themen? Und warum ausgerechnet jetzt?
Es ist schon gegen den Zeitgeist weltweiter Aufrüstung, Modernisierung von Waffen, Krieg und Konfrontation, ausgerechnet weltweite Abrüstung und Umverteilung dieser Ressourcen zugunsten der globalen Herausforderungen als zentralen Punkt eines internationalen Kongresses anzusetzen.Gleichwohl ist es absolut notwendig.
Susan Bonath in junge Welt vom 26.3.16
http://www.jungewelt.de/m/2016/03-26/070.php