
Der folgende Artikel ist ein Vorabdruck, der in folgendem in Kürze erscheinenden Buch veröffentlicht wird: Johannes M. Becker, Gert Sommer (Hg.): Der Libyen-Krieg. Das Öl und die “Verantwortung zu schützen” Reihe: Schriftenreihe zur Konfliktforschung Bd. 26, 240 S., 24.90 EUR, br., ISBN 978-3-643-11531-7
Unter Berufung auf die Resolution 1973 des UN-Sicherheitsrates begann eine Koalition, angeführt von Frankreich, Großbritannien und den USA, am 19. März 2011 die „Operation Odyssey Dawn“ und damit die Bombardierung Libyens. Bar jeder rechtlichen – ganz zu schweigen von einer moralischen – Grundlage interpretierten dabei die kriegführenden Mächte die Sicherheitsratsresolution zu einer Lizenz zum Sturz des libyschen Machthabers Muammar al-Gaddafi um (siehe den Beitrag von Norman Paech). Am 31. März ging die Kriegführung von der ad-hoc-Koalition auf die „Operation Unified Protector“ (OUP) der NATO über.[1] Es folgten bis zur Beendigung der Intervention sieben Monate später 26.500 Lufteinsätze, bei 9.700 davon erfolgten Bombardierungen.
Quelle: DIE ZEIT vom 08.09.2011 Nr. 37
Wer sich mit den Prinzipien des internationalen Rechts befasst, steht ratlos vor dem Unisono des öffentlichen Beifalls für die Intervention der Nato in Libyen. Vergangene Woche mischte sich unter die Berichte über die Konferenz in Paris wie beiläufig die Meldung, der Bürgerkrieg habe seit dem Eingreifen des Westens 50.000 Menschenleben gefordert. Auf die Siegeslaune in Paris warf das keinen Schatten. 50.000 Opfer eines Krieges, der allein aus dem Ziel, solche Opfer zu verhindern, seine Legitimation zu beziehen vorgab! Und kein Hauch eines Zweifels daran, dass die Intervention ein glänzender Erfolg und ihre Legitimität schon deshalb fraglos sei. In Wahrheit ist die finstere Bilanz bloß die abschließende Beglaubigung einer Rechtlosigkeit, die den Bombenkrieg von Anfang an begleitet hat.
Außenminister Westerwelle hat derzeit nichts zu lachen. Er tat sich schwer mit einer Würdigung der Hilfe der NATO für die siegreichen libyschen Rebellen. Grund: Vor allem er dürfte es gewesen sein, der die deutsche Enthaltung bei der UN-Resolution 1973 herbeigeführt hat. In der Tat steht Deutschland in den Augen der Rebellen sicherlich schlechter da als Frankreichs Präsident Sarkozy. Aber für die deutsche Zurückhaltung sprachen gute Gründe. Denn die Rolle Deutschlands als „verlässlicher Bündnispartner“ hat durchaus zwei Seiten, wenn man das Völkerrecht und die Verfassung zu Rate zieht.
Wie jetzt bekannt wurde, sind 11 Soldaten der Bundeswehr in einem NATO-Stab eingesetzt, der sich mit der Planung von Angriffszielen für den Luftkrieg befasst. Später wurde aus einer Antwort an den Abgeordneten Ströbele ersichtlich, dass insgesamt über 100 Soldaten in den NATO-Stäben an der durchführugn des Krieges beteiligt sind. Die Bundesregierung bestreitet, dass hierfür die Zustimmung des Bundestags eingeholt werden muss. Näher zur Rechtslage aus einem Beitrag von O.Nassauer in der Sendung des NDR „Streitkräfte und Strategien“ vom 27.08.2011:
Die Deutsche IALANA richtet sich in einem dringenden Appell an die Bundesregierung, sich für eine sofortige Beendigung der Bombardierung Libyens einzusetzen. Der Angriff mit Marschflugkörpern und die Bombardierung durch Tarnkappenbomber und Jagdflugzeuge provoziert Opfer unter der Zivilbevölkerung, die durch Sanktionen gegen die Regierung Gaddafi gerade verhindert werden sollten.
aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 24.03.2011 (pdf)
Schutz der Zivilbevölkerung erfordert Waffenstillstand. Die Deutsche IALANA richtet sich in einem dringenden Appell an die Bundesregierung, sich für eine sofortige Beendigung der Bombardierung Libyens einzusetzen. Der Angriff mit Marschflugkörpern und die Bombardierung durch Tarnkappenbomber und Jagdflugzeuge provoziert Opfer unter der Zivilbevölkerung, die durch Sanktionen gegen die Regierung Gaddafi gerade verhindert werden sollten.
Zum Schutz der Zivilbevölkerung von Bengasi verabschiedete der Sicherheitsrat am 17.03.2011 die nachfolgende Resolution, hier in der nichtamtlichen deutschen Übersetzung.
Dies war die erste Resolution zu Libyen im "Arabischen Frühling" 2011. Die weitere Resolution Nr. 1973 nach Kap. 7 der UN-Charta, die auch zu militärischem Eingreifen zum Schutz der Zivilbevölkerung ermächtigte, folgte wenig später am 17.03.2011