
Nach 1945 wurden in den Verfahren gegen die Hauptkriegsverbrecher (Internationale Militärtribunale von Nürnberg und Tokio) aus der allg. Rechtsüberzeugung und dem Völkergewohnheitsrecht Straftatbestände hergeleitet wie Verbrechen gegen den Frieden (Planung, Vorbereitung und Führung eines Angriffskriegs), Verletzung der Kriegsgesetze und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Gestützt auf Kap. VII der UN-Charta wurden in Fortentwicklung der Prinzipien von Nürnberg die Internationalen Tribunale für Kriegsverbrechen im ehemal. Jugoslawien und in Ruanda 1993/1994 eingerichtet.
Schließlich konnte 1998 mit der Konferenz von Rom der Internationale Strafgerichtshof eingesetzt werden. Im Statut von Rom werden die bisherigen Tatbestände des Völkerstrafrechts weiterentwickelt. Nachdem 60 Staaten das Statut ratifiziert hatten, trat es am 1.7.2002 in Kraft und der International Court of Justice (ICC) konnte seine Tätigkeit beginnen.
In der Gegenwart geht es um die Präzisierung von Tatbeständen gegen Annexion und Intervention, Kolonialismus, Apartheid, aber auch Umweltschäden.
Mit dem Völkerstrafgesetzbuch vom 26.6.2002 hat die BRD entsprechend dem Statut von Rom das Völkerstrafrecht in die deutsche Rechtsordnung inkorporiert. und weiterentwickelt. Vgl. zusätzlich §§ 80 und 80a StGB.
Die Weiterentwicklungskonferenz von 2009 hat das Verbrechen der '"Aggression" nach Art. 5 I d ICC-Statut neu definiert . Der Text ist als selbständiger Beitrag unter ICC - Statut von Rom aufgenommen.
Nach einer fünftägigen Verhandlung vor dem Kriegsverbrechertribunal in Kuala Lumpur (Malaysia) - einer Nichtregierungsorganisation - wurde der frühere US-Präsident George W. Bush der Folter, grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung sowie Kriegsverbrechen in Afghanistan, Irak und im Gefangenenlager Guantanamo Bay (Kuba) für schuldig befunden. Mit ihm verurteilt wurden sein damaliger Stellvertreter Richard Cheney, der damalige Verteidigungsminister Donald Rumsfeld sowie dessen Stellvertreter Alberto Gonzales.
„Zum ersten Jahrestag: Der Fall Kundus und das Tötungsverbot im Krieg “:
Als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur beschäftigt sich Dr. Gerd Hankel mit Kriegsverbrechen und internationalem Strafrecht. Das Spektrum seiner Arbeit reicht von der völkerrechtlichen Bewertung von Verbrechen des ersten Weltkrieges über die Nürnberger Prozesse bis hin zu aktuellen Fällen an Internationalen Strafgerichten. Unter dem Thema „Kriegsrecht, Kriegsverbrechen und verbrecherischer Krieg“ erörterte Dr. Gerd Hankel die Notwendigkeit von Kriegsverbrecherprozessen nach dem Zweiten Weltkrieg.
ICC Prosecutor's Indictment of Sudan President al-Bashir Called Double Standard of Justice.
The chief prosecutor for the International Criminal Court (ICC), Luis Moreno-Ocampo requested on July 14 that the Court issue an arrest warrant for the sitting head of state of Sudan, President Omaral-Bashir. The Court will decide on the request in the next two or
three months. The request, however, has met with a strong chorus of criticism.
At a press conference (1) held at the United Nations by the ICC Prosecutor on Thursday, July 17, one journalist asked Ocampo if his decision to prosecute the head of state of the Sudan rather than the crimes committed in Iraq and Palestine wasn't the sign of the double standard of the court? Ocampo responded that since the UN Security Council had referred the Darfur situation to the ICC, this was a step toward universal justice.
Sehr geehrter Herr Moreno Ocampo,
wie viele, denen die universelle Geltung der Menschenrechte wichtig ist, begrüße ich, dass Sie das Verhalten des sudanesischen Präsidenten Omar Hassan al Baschir juristisch überprüfen lassen wollen. Verbrechen gegen die Menschlichkeit dürfen nicht ungesühnt bleiben. Dass der Täter amtierendes Staatsoberhaupt ist, darf, wie Sie richtig festgestellt haben, keine Rolle spielen. Wenn Sie Beweise haben, müssen Sie Anklage erheben.
Als früherer Richter erlaube ich mir jedoch die Frage, warum Sie nicht mit derselben Härte und Gerechtigkeit gegen die Verantwortlichen des Irakkrieges - also etwa gegen den US-Präsidenten George W. Bush oder den britischen Ex-Premierminister Tony Blair vorgehen.
Damit handelt es sich bei der Strafanzeige um den ersten ernsthaften Versuch, ein Strafverfahren auf Grundlage des 2002 von der rot-grünen Bundesregierung als Prestigeobjekt erarbeiteten und im gleichen Jahr in Kraft getretenen deutschen Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) in Gang zu setzen.
Die Darstellung und Erläuterung der Strafanzeige mit weiteren Verweisen als Download (PDF-Dokument)