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Geschichte, Erfolge, Ziele

 

Richterratschlag in Gießen im April 1983: Zahlreiche RichterInnen und StaatsanwältInnen aus ganz Deutschland fanden sich – besorgt wegen der Atomwaffenstationierung in der BRD - zu einer Protestgruppe zusammen, nannten sich „Richter und Staatsanwälte für den Frieden“ und organisierten das erste Friedensforum am 4. Juni 1983 in Bonn. Die Kundgebung in der Beethovenhalle und der anschließende Demonstrationszug von 450 Teilnehmern durch Bonn machten die Öffentlichkeit auf die Völkerrechtswidrigkeit und Verfassungswidrigkeit der Atomwaffenstationierung aufmerksam. Dies war die erste Richter-Demonstration nach der öffentlichen Kundgebung der „Kollegen“ anlässlich der Gleichschaltung der Richterschaft zu Beginn des Dritten Reiches. Die in Bonn beschlossene Petition an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages führte zu einem „Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung einer konsultativen Volksbefragung zur Stationierung atomarer Mittelstreckenraketen (Pershing Il, Cruise Missile) in der Bundesrepublik Deutschland“, der allerdings im Bundestag scheiterte.

 

Auf dem dritten Friedensforum der „Richter und Staatsanwälte für den Frieden“ 1988 in Schwandorf, das sich gegen die Wiederaufbereitungsanlage und die Produktion von waffenfähigen Plutonium richtete und an dem über 300 Teilnehmer aus der BRD und dem Ausland teilnahmen, machten uns zwei Redner auf die Gründung der „International Association Of Lawyers Against Nuclear Arms“ aufmerksam, die kurz zuvor in Stockholm ins Leben gerufen wurde. Es waren die Bundestagsabgeordnete und stellvertretene SPD-Vorsitzende Dr. Hertha Däubler-Gmelin und der Vorsitzende des Obersten Gerichts von Lettland Gvido Zemribo, einer unserer sowjetischen Gäste. Sie ermunterten uns in der IALANA mitzuarbeiten.

 

Drei gleichlautende Briefe von Bernd Hahnfeld vom 15. Juli 1988 an die drei Vorsitzenden der internationalen IALANA, den ersten Vorsitzenden und Reichstagsabgeordneten Stig Gustavsen aus Schweden, den Rechtsanwalt Peter Weiss aus den USA und den Generalstaatsanwalt der Sowjetunion Alexander Sukharev blieben zunächst ohne Antwort. Hertha Däubler-Gmelin bat schließlich Bernd Hahnfeld eine Satzung zu schreiben und lud Juristen verschiedener Organisationen und Vereinigungen für den 27. Juni 1989 in das Restaurant des Abgeordneten-Hochhaus „Langer Eugen“ in Bonn ein. Dabei waren (alphabetisch) Dr. Peter Becker (RAV) Dr. Hertha Däubler-Gmelin (AsJ, Int. IALANA), Dr. Dieter Deiseroth (ÖTV, VdJ, RiStAe fdF), Bernd Hahnfeld (NRV, RiStAe fdF), Dr. Helmut Kramer (ÖTV, RiStAe fdF), Dr. Till Müller-Heidelberg (HU), Ulrich Vultejus (HU, ÖTV, RiStAe fdF) und Dr. Reinhard Wieczorek (RiStAe fdF).

 

Außer den Anwesenden wirkten als Gründungsmitglieder mit Dr. Heinrich Comes, Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Prof. Martin Hirsch, Dr. Marianne Hornung, Paul Hornung, Horst Isola, Ulf Panzer und Prof. Dr. Ulrich Klug.

 

Der vorgelegte Satzungsentwurf wurde erörtert, überarbeitet, ausformuliert und einstimmig beschlossen. Der Verein bekam den Namen

 

Juristinnen und Juristen gegen atomare, biologische und chemische Waffen

Sektion Bundesrepublik Deutschland der

International Association Of Lawyers Against Nuclear Arms

(IALANA)

 

Ziel war es, durch juristische Argumentation und Hindernisse die Führung eines Atomkrieges zu verhindern und letztlich die totale Vernichtung der Atomwaffen durchzusetzen. Die Gründungsmitglieder bekannten sich dazu, die Menschenrechte und die nationalen Rechte der Völker zu achten und aktiv den Frieden zu fördern. Internationale Auseinandersetzungen sollten nur nichtmilitärisch gelöst werden.

 

Zum Vorsitzenden wurde Rechtsanwalt Dr. Peter Becker gewählt, zu stellvertretenen Vorsitzenden der Hochschullehrer Prof. Dr. Wolfgang Däubler sowie die Richter Dr. Dieter Deiseroth, Bernd Hahnfeld und Dr. Marianne Hornung-Grove, Kassenprüfer wurden Dr. Hertha Däubler-Gmelin und der Richter Ulrich Vultejus.

 

Für den ersten IALANA-Weltkongress in Den Haag am 22.-24. September 1989 wurden Dr. Peter Becker und ersatzweise Bernd Hahnfeld als Delegierte gewählt. Der Verein wurde eingetragen und als gemeinnützig anerkannt. Die Arbeit begann mit der Teilnahme an dem Weltkongress in Den Haag, Unter den vielen Teilnehmern entstanden blockübergreifend Kontakte nicht nur zu niederländischen, US-amerikanischen, japanischen und schwedischen Kollegen, sondern auch zu Teilnehmern aus der Sowjetunion und der DDR, darunter den Völkerrechtlern Prof. Bernhard Graefrath und Prof. Manfred Mohr, der später IALANA-Vorstandsmitglied werden sollte. In der Diskussion erreichten wir, dass auf dem Kongress beschlossen wurde, den Internationalen Gerichtshof in Den Haag nicht nur mit der Frage der Rechtmäßigkeit der Androhung eines Atomwaffeneinsatzes zu befassen, sondern auch mit der Frage, ob der Einsatz von Atomwaffen selbst mit dem Völkerrecht vereinbar ist.

 

Bereits am 2.- 4. November 1990 veranstaltete IALANA in Berlin einen internationalen Kongress zu dem Thema „NUCLEAR WEAPONS IN A CHANGING WORLD – policy and legal issues“ . 140 Juristen und Militärs aus dreizehn Nationen setzten sich kritisch mit der herrschenden „nuklearen Abschreckung“ der NATO auseinander. Dieter Deiseroth als einer der Moderatoren im Plenum konnte durch nachhaltiges Fragen den anwesenden hohen Bundeswehroffizieren die Erklärung entlocken, dass die stationierten Atomwaffen im Falle eines drohenden Angriffs von ihnen tatsächlich eingesetzt würden.

 

 


 

Wir beschränken uns in unserer Arbeit nicht auf "Friedensrecht"  in der klassischen Unterscheidung zum "Kriegsrecht", sondern knüpfen an an die UN-Charta und das Friedensgebot des Grundgesetzes

Wir meinen, dass sich uns als Jurist*innen  die Aufgabe stellt, Frieden zu sichern und zu erhalten.

"Jeder Arzt und jede Ärztin ist gemäß dem abgelegten "hippokratischen Eid" der Erhaltung des Lebens (und gerade nicht der Krankheit und dem Tod) verpflichtet. In durchaus vergleichbarer Weise sind nach meiner Überzeugung Juristinnen und Juristen als Rechtsanwender nach den Vorgaben der UN-Charta und des Grundgesetzes der Erhaltung und Sicherung des Friedens verpflichtet - nach innen wie nach außen. Für Ärzte/innen wie für Juristen/innen kann und darf es dabei kein "Sowohl-als-auch" geben. Man kann und darf jedenfalls im nuklearen Zeitalter nicht dem Frieden und zugleich dem Krieg und dessen Vorbereitung verpflichtet sein: Si vis pacem para pacem ("Wenn Du Frieden willst, musst Du für den Frieden arbeiten.") Insofern gibt es - auch für unsere Berufsgruppe - keine Pflicht zur "Zurückhaltung" und zur "Ausgewogenheit". Es gibt keinen "goldenen Mittelweg" zwischen Frieden und Krieg. Alles Recht muss dem Frieden verpflichtet und damit "Friedensrecht" sein."

aus: Dieter Deiseroth, Das Friedensgebot des Grundgesetzes und der UN-Charta - aus juristischer Sicht, in: (ed.) Peter Becker u.a., Frieden durch Recht, 2010, S. 58

 

Als internationale Juristen-Initiative gegen Atomwaffen wurde IALANA im April 1988 in Stockholm gegründet. Im Juni 1989 folgte in Bonn die Gründung der deutschen Sektion, eines gemeinnützigen Vereins. Der Aufgabenbereich wurde später erweitert auf biologische und chemische Waffen und um die gewaltfreie Friedensgestaltung. 2016 wurde der Name aktualisiert. Heute heißt die Vereinigung „IALANA Deutschland e.V. - Vereinigung für Friedensrecht - Deutsche Sektion der International Association of Lawyers against Nuclear Arms (IALANA)“.

Vorsitzender war bis 2010 RA. Dr. Peter Becker, seither nimmt die Funktion RA.Otto Jäckel wahr. IALANA Deutschland führt  derzeit auch die Geschäfte der Internationalen IALANA von der Berliner Geschäftsstelle aus.

In Deutschland startete IALANA 1990 mit einem internationalen Kolloquium und kritischen Beiträgen zu der Atomwaffenstrategie der NATO.

Auf dem Kolloquium in Berlin diskutierten Teilnehmer aus 13 Nationen, darunter hochrangige Militärs, Rechts- und Friedenswissenschaftler die juristischen und politischen Aspekte der Abschreckungsdoktrin. Unterstützt wurden von uns die internationalen Bemühungen um die nukleare Abrüstung, insbesondere das World-Court-Projekt (s.u.), die Folgekonferenzen zum Atomwaffensperrvertrag und in jüngster Zeit der Atomwaffenverbotsvertrag von 2017.

Weiter untersuchte IALANA militärische Aktivitäten Deutschlands vor allem die Out-of-area-Einsätze und die von den USA und ihren Verbündeten sowie von der NATO geführten Kriege (Golf-Krieg 1991, Jugoslawien-Krieg 1999, Afghanistan-Krieg 2001, Irak-Krieg 2003, Libyen-Krieg 2011 und Syrienkrieg seit 2015) auf ihre Vereinbarkeit mit dem deutschen und dem internationalen Recht und veröffentlichte dazu Stellungnahmen und Memoranden.  Eine Schriftenreihe und zahlreiche Veröffentlichungen vertiefen die aufgegriffenen Themen. Wiederholt versuchte IALANA durch Schreiben an Abgeordnete des Deutschen Bundestages und an Mitglieder der Bundesregierung Einfluss auf die Sicherheits- und Friedenspolitik zu nehmen. Dabei wurde insbesondere die striktere Beachtung des Grundgesetzes und des Völkerrechts angemahnt. Im letzten Jahrzehnt veranstaltete IALANA mehrere vielbeachtete Kongresse; dazu näher unten.
Als besonders erfolgreich können folgende IALANA-Projekte angesehen werden:

Bestehende Einrichtungen und Verfahren zur Konfliktregulierung müssen künftig besser genutzt und geltende völkerrechtliche Regeln strikt beachtet und effektiv durchgesetzt werden.

Alle Staaten müssen sich endlich verbindlich der Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofes (IGH) unterwerfen; auch Deutschland hat dies auf Druck der IALANA getan, allerdings mit dem Vorbehalt, dass die Bundeswehr und ihre in Deutschland stationierten Verbündeten mit ihrem Handeln außerhalb der Gerichtsbarkeit verbleiben. Das muss sich noch ändern.

IALANA hat die Etablierung des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) unterstützt. Schwere völkerrechtliche Verbrechen können strafrechtlich wirksam geahndet werden.  2010 gelang in Kampala  zwar eine verbindliche Definition des Verbrechens der Aggression; die entsprechende Veränderung des Statuts von Rom ist jedoch erst von wenigen Staaten ratifiziert worden (darunter die BRD). Das deutsche Völkerstrafgesetzbuch entspricht nicht in allen Punkten den Vorgaben von Art. 26 Abs.1 S.2 Grundgesetz und muss weiter verbessert werden.

Frühzeitiges Erkennen und konstruktives Eingreifen durch internationale Organisationen bei entstehenden zwischenstaatlichen Konflikten oder drohenden Bürgerkriegen kann diese Eskalation verhindern. Internationale Organisationen wie die UNO und die OSZE müssen deshalb gerade im Bereich der Prävention gewaltförmiger Konflikte und der frühzeitigen nichtmilitärischen Intervention gestärkt werden. IALANA sieht die Umdefinition der NATO zu einem kollektiven Sicherheitssystem durch das Bundesverfasssungsgericht kritisch und verurteilt alle Auslandseinsätze der Bundeswehr, die sich über die Grundsätze der UN-Charta hinwegsetzen. Bei der Lobby-Arbeit gegenüber dem Europäischen Verfassungskonvent konnte eine Intensivierung der zivilen Konfliktbearbeitung erreicht werden, die in den Vertrag von Lissabon übernommen wurde. Ganz knapp gescheitert ist die Etablierung einer Agentur für Zivile  Konfliktbearbeitung. Diese wird aber mit dem so genannten Stabilitätsinstrument weiter verfolgt.


 

Wir sind eine Vereinigung für "Friedensrecht"

Wir nehmen Stellung zu aktuellen Konflikten, die zum Ausbruch von Kriegen und Bürgerkriegen führen können oder führen. Wir veranstalten Tagungen und Kongresse zu aktuellen friedenspolitischen Fragen.

Wir prüfen und entwickeln juristische Argumente und zeigen dadurch Handlungsspielräume und Grenzen im Bereich der Militärpolitik auf nationaler und internationaler Ebene auf.

Wir entwickeln Vorschläge zur Stärkung der Stellung von Bürgerinnen und Bürgern bei der Verifikation und Durchsetzung von internationalen Abkommen im Bereich der Abrüstung, des Umweltschutzes, der Bekämpfung von Korruption und des Schutzes der Menschenrechte (»Societal Verification«).

IALANA fühlt sich „der Stärke des Rechts gegenüber dem Recht des Stärkeren“ und dem Vorrang der zivilen „nicht-militärischen“ Konfliktschlichtung verpflichtet. IALANA mischt sich in die Politik ein und setzt dabei auf die Aufklärung der Öffentlichkeit über die drohende Aushöhlung und Zerstörung des bestehenden Völkerrechts durch Missachtung der entscheidenden rechtlichen Grundsätze der UN-Charta und der dort angelegten Friedensordnung. Zudem bietet IALANA anderen Nicht-Regierungs-Organisationen und auch politischen Gremien Beratung über friedensrechtliche Fragen an und begleitet beratend wichtige Gerichtsverfahren mit friedenspolitischem Einschlag.

Neben der regelmäßigen Arbeit treffen sich der Vorstand und die an der Mitarbeit interessierten Mitglieder vier bis fünf Mal jährlich, diskutieren krisenhafte Entwicklungen, suchen nach Lösungen und bereiten Veranstaltungen und Veröffentlichungen vor.

Alle Juristinnen und Juristen, die mit den Zielen von IALANA übereinstimmen, sei es in Ausbildung, im Beruf oder Ruhestand, sind herzlich zur Mitarbeit eingeladen. IALANA ist zur Finanzierung der – ehrenamtlichen und unentgeltlichen  Arbeit auf Spenden und Mitgliedsbeiträge angewiesen. Zugewendete Beträge sind steuerlich absetzbar.

Weltweite wirksame Ächtung aller Massenvernichtungswaffen

Entstanden ist IALANA aus Sorge um die menschliche Zivilisation angesichts der Bedrohung durch atomare, biologische und chemische Massenvernichtungswaffen. Im Zentrum unserer Bemühungen steht deshalb, nach der erfolgten vertraglichen Ächtung der B- und C-Waffen, nun ein weltweites und wirksam kontrolliertes Verbot aller Nuklearwaffen zu erreichen. Wir freuen uns, dass diese Bemühungen 2017 durch die Verleihung des Friedensnobelpreises an ICAN, in der wir mitarbeiten, gewürdigt wurden. Wir unterstützen mit ICAN und anderen Friedensorganisationen den 2017 durch die UNO verabschiedeten Atomwaffenverbotsvertrag (Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons – TPNW) und fordern insbesondere die Bundesregierung auf, diesen Vertrag ebenfalls zu unterzeichnen.

Zurückdrängen des Faustrechts durch Stärkung des Rechts

Bei innerstaatlichen Konflikten sind rechtsförmige Verfahren zur Konfliktlösung seit langem selbstverständlich und akzeptiert. Unsere Grundvorstellung ist, dass dieses »zivilisatorische Niveau« der Abschaffung des Faustrechts auch auf internationaler Ebene endlich erreicht werden muss. Wir sind überzeugt, dass es eine friedlichere Welt nicht ohne Stärkung des Rechts geben wird.

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