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NATO, OSZE, EU und Bundeswehr

Bericht von der Konferenz in Buenos Aires am 13./14.Dezember 2012 von Reiner Braun und   Kristine Karch, dazu ein Interview mit Luis Gutierrez-Esparza von Lucas Wirl.

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Die Bundeswehr im Innern nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

IMI-Analyse 2012/022     veröffentlicht am: 19. Oktober 2012


Mitte August 2012 verkündete das Plenum des Bundesverfassungsgerichts sein bereits am 03.07.2012 gefälltes Urteil zu einem seit Mitte des vergangenen Jahrzehnts existierenden Rechtsstreit.[1] Das Plenum besteht aus allen 16 Mitgliedern des Gerichts. Es tritt nur zu einer Entscheidung zusammen, wenn einer der beiden aus jeweils acht Richtern bestehenden Senate, aus dem sich das Bundesverfassungsgericht zusammensetzt, beabsichtigt, in seiner Rechtsprechung von der Auffassung des anderen Senats abzuweichen. Seit Gründung des Bundesverfassungsgerichts 1951 kam es erst viermal zu der Situation, dass alle Richter gemeinsam als Plenum eine Entscheidung herbeiführen mussten, allerdings bis dahin immer in verfahrensrechtlichen Belangen.[2] Mit dem aktuellen fünften Plenumsbeschluss musste zum ersten Mal über eine inhaltliche Frage geurteilt werden, da der Riss aus gegensätzlichen Meinungen quer durch das Gericht ging.[3]

IMI-Standpunkt 2012/049 

"Schlachtfeld Innenstadt"  von: Claudia Haydt 

veröffentlicht am 4. September 2012

Was bis 2016 in der Colbitz-Letzlinger Heide entsteht, ist keine Kulisse für einen gesellschaftskritischen Science-Fiction-Film, sondern ein militärisches Ausbildungszentrum für den Städtekampf. Im dortigen Gefechtsübungszentrum (GÜZ) gibt es bereits sechs kleinere Übungseinrichtungen, die kosovo-albanischen und afghanischen Dörfern nachempfunden sind. Doch mit dem neuen »Urbanen Ballungsraum Schnöggersburg« entsteht etwas, was es bis jetzt in keinem Einsatzgebiet der Bundeswehr gibt, eine sechs Quadratkilometer große moderne Stadt mit U-Bahnhof, Autobahnauffahrten und modernsten Regierungsgebäuden. Militärkritiker ahnten es längst, nun gibt es die Bundesregierung zu: In der gigantischen Übungskulisse aus mehr als 500 Gebäuden kann zukünftig auch der Einsatz im Innern geprobt werden.

Einsatz der Bundeswehr im Innern mit Waffen wird über den Notstandsfall von Art. 87 a Abs.4 GG hinaus erlaubt.

Hier die Entscheidung des BVerfG vom 19.05.2012 - 2 BvF1/05

Nur Richter Geier blieb in seinem abweichenden Votum standhaft (ab S.60 der Entscheidung)

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Unter dem 21.3.2012  - BR-Drs. 17/9044 -  antwortete die Bundesregierung auf eine umfangreiche Anfrage der Fraktion der GRÜNEN - BT-Drs.17/8849 -  zum Raketenschutzschirm der NATO im östlichen Europa. 

bt-drs.17-9044 - raketenschutzschirm

Rundfunk-Beitrag in: NDR-Info „Streitkräfte und Strategien“  vom 11.02.2012 

Die NATO hat auf ihrem Gipfel im November 2010 beschlossen, ein Raketenabwehrsystem aufzubauen, das die Bevölkerung der Mitgliedsstaaten vor Raketenangriffen schützen soll. Ein Jahr zuvor hatte bereits US-Präsident Obama angekündigt, in Europa einen amerikanischen Schutzschild zu errichten. Die USA spielen dann auch bei der NATO-Raketenabwehr eine Schlüsselrolle. Obwohl es sich um ein Bündnisprojekt handelt, sind die Beiträge der Allianz-mitglieder eher bescheiden. Jerry Sommer über den gegenwärtigen Stand des Rüstungsvorhabens:

O-Ton Rasmussen
„Our goal is to have an interim capability by the time of our summit.”

„Unser Ziel ist es, auf dem Gipfel eine ‚Anfangsbefähigung‘ für das System zu verkünden“, so NATO-Generalsekretär Rasmussen im Juni vergangenen Jahres. Diese Erklärung hat eher symbolische Bedeutung. Adressat ist vor allem die Öffentlichkeit. Denn die USA gehen bei ihren Planungen davon aus, dass ihre in Europa stationierten Abfangsysteme frühestens 2020 in der Lage sein werden, Raketenangriffe auf das gesamte Territorium der europäischen NATO-Staaten abzuwehren.

IMI-Studie von Oktober 2011 zur Bundeswehrreform

"Nationale Interessen wahren -- Internationale Verantwortung übernehmen -- Sicherheit gemeinsam gestalten", so lautet der Titel der Verteidigungspolitischen Richtlinien 2011 (VPR 2011), dem zentralen strategischen Dokument der deutschen Sicherheitspolitik. Die politischen Ziele der Bundeswehrreform sind damit im Mai dieses Jahres bereits klar vorgegeben worden. In den sogenannten "Eckpunkten für die Neuausrichtung der Bundeswehr" wurde der weitere Rahmen der Reform umrissen.

Die Informationsstelle Militarisierung (IMI) stellt in einem factsheet die Grundzüge der laufenden Bundwehrreform dar

http://imi-online.de/download/factsheet_bundeswehrreform_web.pdf
 

 

 

Trotz russicher Proteste errichtet die NATO im Mittelmeer die schwimmende Komponente des Raketenabwehrsystems und baut dazu den Hafen Rota (Nähe Cadiz) als Basis weiter aus.

rota (.pdf)

Auszug aus dem Beitrag von Prof. Dieter Senghaas in: "Blätter für deutsche und internationale Politik", Heft 7/2007, S. 825 - 835:

"Im Übrigen gewinnt die Unterstellung, die USA würden auf dem Wege sein, sich eine Erstschlagkapazität zuzulegen, durch den Aufbau von Raketenabwehrsystemen an Plausiblität. Selbst wenn nur wenige Abwehrstellungen in den USA, aber auch weltweit aufgebaut würden und man nur eine begrenzte Wirksamkeit solcher Systeme unterstellt, würden diese in Kombination mit einer tendenziellen, leidlich existierenden Erstschlagfähigkeit jene Bedeutung gewinnen, die ihnen in einem Mix von Offensiv- und Defensivkapazitäten immer zugeschrieben wird: Nämlich eine zusätzliche Rückversicherung für eine auf Sieg ausgerichtete Offensivstrategie zu sein. Auch hier ist der entscheidende Punkt nicht, dass dieser Mix aus diesem Grunde so intendiert wird (worüber es allerdings Aussagen gibt), sondern dass diese Kombination bei den potentiellen Gegnern als Grundlage für eine politische Offensivstrategie samt optimiertem Militärarsenal wahrgenommen werden kann - und auch so wahrgenommen werden soll."

Vollständiger Text unter: www.blaetter.de

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