Über uns

IALANA ist eine überparteiliche und unabhängige internationale Organisation von Juristinnen und Juristen, die sich für gewaltfreie Konfliktlösungen engagiert. Die deutsche Sektion wurde 1989 in Bonn gegründet. Unserem Beirat gehören namhafte Persönlichkeiten an. Einen raschen Überblick über unsere Tätigkeit gibt unser Flyer.

Geschichte, Erfolge, Ziele

Richterratschlag in Gießen im April 1983: Zahlreiche RichterInnen und StaatsanwältInnen aus ganz Deutschland fanden sich – besorgt wegen der Atomwaffenstationierung in der BRD – zu einer Protestgruppe zusammen, nannten sich „Richter und Staatsanwälte für den Frieden“ und organisierten das erste Friedensforum am 4. Juni 1983 in Bonn. Die Kundgebung in der Beethovenhalle und der anschließende Demonstrationszug von 450 Teilnehmern durch Bonn machten die Öffentlichkeit auf die Völkerrechtswidrigkeit und Verfassungswidrigkeit der Atomwaffenstationierung aufmerksam. Dies war die erste Richter-Demonstration nach der öffentlichen Kundgebung der „Kollegen“ anlässlich der Gleichschaltung der Richterschaft zu Beginn des Dritten Reiches. Die in Bonn beschlossene Petition an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages führte zu einem „

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung einer konsultativen Volksbefragung zur Stationierung atomarer Mittelstreckenraketen (Pershing Il, Cruise Missile) in der Bundesrepublik Deutschland“, der allerdings im Bundestag scheiterte.

Auf dem dritten Friedensforum der „Richter und Staatsanwälte für den Frieden“ 1988 in Schwandorf, das sich gegen die Wiederaufbereitungsanlage und die Produktion von waffenfähigen Plutonium richtete und an dem über 300 Teilnehmer aus der BRD und dem Ausland teilnahmen, machten uns zwei Redner auf die Gründung der „International Association Of Lawyers Against Nuclear Arms“ aufmerksam, die kurz zuvor in Stockholm ins Leben gerufen wurde. Es waren die Bundestagsabgeordnete und stellvertretene SPD-Vorsitzende Dr. Hertha Däubler-Gmelin und der Vorsitzende des Obersten Gerichts von Lettland Gvido Zemribo, einer unserer sowjetischen Gäste. Sie ermunterten uns in der IALANA mitzuarbeiten.

Drei gleichlautende Briefe von Bernd Hahnfeld vom 15. Juli 1988 an die drei Vorsitzenden der internationalen IALANA, den ersten Vorsitzenden und Reichstagsabgeordneten Stig Gustavsen aus Schweden, den Rechtsanwalt Peter Weiss aus den USA und den Generalstaatsanwalt der Sowjetunion Alexander Sukharev blieben zunächst ohne Antwort. Hertha Däubler-Gmelin bat schließlich Bernd Hahnfeld eine Satzung zu schreiben und lud Juristen verschiedener Organisationen und Vereinigungen für den 27. Juni 1989 in das Restaurant des Abgeordneten-Hochhaus „Langer Eugen“ in Bonn ein. Dabei waren (alphabetisch) Dr. Peter Becker (RAV) Dr. Hertha Däubler-Gmelin (AsJ, Int. IALANA), Dr. Dieter Deiseroth (ÖTV, VdJ, RiStAe fdF), Bernd Hahnfeld (NRV, RiStAe fdF), Dr. Helmut Kramer (ÖTV, RiStAe fdF), Dr. Till Müller-Heidelberg (HU), Ulrich Vultejus (HU, ÖTV, RiStAe fdF) und Dr. Reinhard Wieczorek (RiStAe fdF).

Außer den Anwesenden wirkten als Gründungsmitglieder mit Dr. Heinrich Comes, Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Prof. Martin Hirsch, Dr. Marianne Hornung, Paul Hornung, Horst Isola, Ulf Panzer und Prof. Dr. Ulrich Klug.

 

Der vorgelegte Satzungsentwurf wurde erörtert, überarbeitet, ausformuliert und einstimmig beschlossen. Der Verein bekam den Namen

Juristinnen und Juristen gegen atomare, biologische und chemische Waffen

Sektion Bundesrepublik Deutschland der

International Association Of Lawyers Against Nuclear Arms

(IALANA)

Ziel war es, durch juristische Argumentation und Hindernisse die Führung eines Atomkrieges zu verhindern und letztlich die totale Vernichtung der Atomwaffen durchzusetzen. Die Gründungsmitglieder bekannten sich dazu, die Menschenrechte und die nationalen Rechte der Völker zu achten und aktiv den Frieden zu fördern. Internationale Auseinandersetzungen sollten nur nichtmilitärisch gelöst werden.

Zum Vorsitzenden wurde Rechtsanwalt Dr. Peter Becker gewählt, zu stellvertretenen Vorsitzenden der Hochschullehrer Prof. Dr. Wolfgang Däubler sowie die Richter Dr. Dieter Deiseroth, Bernd Hahnfeld und Dr. Marianne Hornung-Grove, Kassenprüfer wurden Dr. Hertha Däubler-Gmelin und der Richter Ulrich Vultejus.

Für den ersten IALANA-Weltkongress in Den Haag am 22.-24. September 1989 wurden Dr. Peter Becker und ersatzweise Bernd Hahnfeld als Delegierte gewählt. Der Verein wurde eingetragen und als gemeinnützig anerkannt. Die Arbeit begann mit der Teilnahme an dem Weltkongress in Den Haag, Unter den vielen Teilnehmern entstanden blockübergreifend Kontakte nicht nur zu niederländischen, US-amerikanischen, japanischen und schwedischen Kollegen, sondern auch zu Teilnehmern aus der Sowjetunion und der DDR, darunter den Völkerrechtlern Prof. Bernhard Graefrath und Prof. Manfred Mohr, der später IALANA-Vorstandsmitglied werden sollte. In der Diskussion erreichten wir, dass auf dem Kongress beschlossen wurde, den Internationalen Gerichtshof in Den Haag nicht nur mit der Frage der Rechtmäßigkeit der Androhung eines Atomwaffeneinsatzes zu befassen, sondern auch mit der Frage, ob der Einsatz von Atomwaffen selbst mit dem Völkerrecht vereinbar ist.

Bereits am 2.- 4. November 1990 veranstaltete IALANA in Berlin einen internationalen Kongress zu dem Thema „NUCLEAR WEAPONS IN A CHANGING WORLD – policy and legal issues“ . 140 Juristen und Militärs aus dreizehn Nationen setzten sich kritisch mit der herrschenden „nuklearen Abschreckung“ der NATO auseinander. Dieter Deiseroth als einer der Moderatoren im Plenum konnte durch nachhaltiges Fragen den anwesenden hohen Bundeswehroffizieren die Erklärung entlocken, dass die stationierten Atomwaffen im Falle eines drohenden Angriffs von ihnen tatsächlich eingesetzt würden.

Wir beschränken uns in unserer Arbeit nicht auf „Friedensrecht“  in der klassischen Unterscheidung zum „Kriegsrecht“, sondern knüpfen an an die UN-Charta und das Friedensgebot des Grundgesetzes

Wir meinen, dass sich uns als Jurist*innen  die Aufgabe stellt, Frieden zu sichern und zu erhalten.

„Jeder Arzt und jede Ärztin ist gemäß dem abgelegten „hippokratischen Eid“ der Erhaltung des Lebens (und gerade nicht der Krankheit und dem Tod) verpflichtet. In durchaus vergleichbarer Weise sind nach meiner Überzeugung Juristinnen und Juristen als Rechtsanwender nach den Vorgaben der UN-Charta und des Grundgesetzes der Erhaltung und Sicherung des Friedens verpflichtet – nach innen wie nach außen. Für Ärzte/innen wie für Juristen/innen kann und darf es dabei kein „Sowohl-als-auch“ geben. Man kann und darf jedenfalls im nuklearen Zeitalter nicht dem Frieden und zugleich dem Krieg und dessen Vorbereitung verpflichtet sein: Si vis pacem para pacem („Wenn Du Frieden willst, musst Du für den Frieden arbeiten.“) Insofern gibt es – auch für unsere Berufsgruppe – keine Pflicht zur „Zurückhaltung“ und zur „Ausgewogenheit“. Es gibt keinen „goldenen Mittelweg“ zwischen Frieden und Krieg. Alles Recht muss dem Frieden verpflichtet und damit „Friedensrecht“ sein.“

aus: Dieter Deiseroth, Das Friedensgebot des Grundgesetzes und der UN-Charta – aus juristischer Sicht, in: (ed.) Peter Becker u.a., Frieden durch Recht, 2010, S. 58

Als internationale Juristen-Initiative gegen Atomwaffen wurde IALANA im April 1988 in Stockholm gegründet. Im Juni 1989 folgte in Bonn die Gründung der deutschen Sektion, eines gemeinnützigen Vereins. Der Aufgabenbereich wurde später erweitert auf biologische und chemische Waffen und um die gewaltfreie Friedensgestaltung. 2016 wurde der Name aktualisiert. Heute heißt die Vereinigung „IALANA Deutschland e.V. – Vereinigung für Friedensrecht – Deutsche Sektion der International Association of Lawyers against Nuclear Arms (IALANA)“.

Vorsitzender war bis 2010 RA. Dr. Peter Becker, seither nimmt die Funktion RA.Otto Jäckel wahr. IALANA Deutschland führt  derzeit auch die Geschäfte der Internationalen IALANA von der Berliner Geschäftsstelle aus.

In Deutschland startete IALANA 1990 mit einem internationalen Kolloquium und kritischen Beiträgen zu der Atomwaffenstrategie der NATO.

Auf dem Kolloquium in Berlin diskutierten Teilnehmer aus 13 Nationen, darunter hochrangige Militärs, Rechts- und Friedenswissenschaftler die juristischen und politischen Aspekte der Abschreckungsdoktrin. Unterstützt wurden von uns die internationalen Bemühungen um die nukleare Abrüstung, insbesondere das World-Court-Projekt (s.u.), die Folgekonferenzen zum Atomwaffensperrvertrag und in jüngster Zeit der Atomwaffenverbotsvertrag von 2017.

Weiter untersuchte IALANA militärische Aktivitäten Deutschlands vor allem die Out-of-area-Einsätze und die von den USA und ihren Verbündeten sowie von der NATO geführten Kriege (Golf-Krieg 1991, Jugoslawien-Krieg 1999, Afghanistan-Krieg 2001, Irak-Krieg 2003, Libyen-Krieg 2011 und Syrienkrieg seit 2015) auf ihre Vereinbarkeit mit dem deutschen und dem internationalen Recht und veröffentlichte dazu Stellungnahmen und Memoranden.  Eine Schriftenreihe und zahlreiche Veröffentlichungen vertiefen die aufgegriffenen Themen. Wiederholt versuchte IALANA durch Schreiben an Abgeordnete des Deutschen Bundestages und an Mitglieder der Bundesregierung Einfluss auf die Sicherheits- und Friedenspolitik zu nehmen. Dabei wurde insbesondere die striktere Beachtung des Grundgesetzes und des Völkerrechts angemahnt. Im letzten Jahrzehnt veranstaltete IALANA mehrere vielbeachtete Kongresse; dazu näher unten.
Als besonders erfolgreich können folgende IALANA-Projekte angesehen werden:

„Stoppt die französischen Nuklearwaffentests“

Der französische Staatspräsident Jacques Chirac hatte 1995 die Wiederaufnahme von Atomwaffenversuchen auf dem Muruoa-Atoll angeordnet und damit begonnen, ohne die nach dem Euratom-Vertrag notwendige Zustimmung der Europäischen Kommission einzuholen. IALANA erstellte dazu ein völkerrechtliches Gutachten und  sandte dieses im August1995 mit der Aufforderung an den EU-Kommissions-Präsidenten Santos, gegen den Euratom-Mitgliedstaat Frankreich ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 141 EAGV einzuleiten, nach fruchtlosen Ablauf der Dreimonatsfrist gegen Frankreich den Europäischen Gerichtshof (EUGH) anzurufen und beim EUGH gegen Frankreich eine einstweilige Anordnung zu beantragen, um die Atomwaffenversuche zu stoppen.

IALANA hatte herausgefunden, dass die Nuklearexplosionen auf dem französischen Staatsgebiets des Muruoa-Atoll gefährliche Auswirkungen auf die etwa 800-1000 km entfernten Pitcairn-Inseln haben konnten, die zu Großbritannien gehören, und somit EU-Recht anzuwenden ist.

Das EU-Parlament fasste aufgrund des weitergeleiteten IALANA-Schreibens und mit der in ihm enthaltenen rechtlichen Argumentation eine Entschließung, mit der EU-Kommissions-Präsident aufgefordert wurde, eine Stellungnahme zu der Nichteinhaltung des EAG-Vertrages durch die französische Regierung abzugeben und gegen diese den EUGH anzurufen, falls sich die französische Regierung nicht an die Stellungnahme des EU-Parlaments halten sollte. Die französische Regierung brach daraufhin die Atomwaffentest ab.

„World-Court-Project 1993-1996 : Atomwaffen vor den Internationalen Gerichtshof“ und Klagen der Marshall-Inseln gegen die Atommächte in 2014

Gemeinsam mit der Ärzte-Initiative IPPNW und dem angesehenen Internationalen Friedensbüro in Genf (IPB) begann IALANA 1992 eine Kampagne mit dem Ziel, möglichst viele Staaten zu überzeugen, die Frage dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag (IGH) vorzulegen, ob der Einsatz von Atomwaffen und die Drohung damit mit dem geltenden Völkerrecht in Einklang stehen. Gegen den heftigen Widerstand der Atomwaffen-Staaten und ihrer Verbündeten gelang es der Kampagne durch intensive Lobby-Arbeit bei den Vereinten Nationen in New York, im Mai 1993 zunächst in der World Health Assembly, dem Hauptorgan der Weltgesundheitsorganisation (WHO), und im Herbst 1994 in der UN-Generalversammlung eine Mehrheit von Staaten dazu zu bringen, den IGH um ein Rechtsgutachten zu der Frage der Völkerrechtswidrigkeit des Atomwaffen-Einsatzes und der Androhung des Einsatzes zu ersuchen.

Am 8. Juli 1996 erging der mit Spannung erwartete Richterspruch dahingehend,  dass die Androhung und der Gebrauch von Atomwaffen generell gegen die Regeln des für bewaffnete Konflikte geltenden Völkerrechts verstoßen. Außerdem stellten die Richter fest, dass eine verbindliche Rechtspflicht der Atomwaffen-Staaten besteht, Verhandlungen zur vollständigen atomaren Abrüstung („auf Null“) zu beginnen und erfolgreich abzuschließen.

Nachdem in den folgenden Jahrzehnten zwar Vereinbarungen zwischen den USA und Russland zur Reduzierung der jeweiligen Atomwaffenarsenale getroffen und umgesetzt wurden, darüber hinaus aber keine ernsthaften Schritte seitens der Atommächte zur Abschaffung aller Atomwaffen erfolgten, im Gegenteil sogar Modernisierungen des vorhandenen Arsenals begonnen wurden, rief die Regierung der Republik der Marshallinseln im April 2014 erneut den IGH an mit dem Ziel, die nach dem NPT-Vertrag bzw dem Völkergewohnheitsrecht bestehende und schon 1996 vom IGH festgestellte Verpflichtung zu ernsthaften Abrüstungsverhandlungen durchzusetzen. Die Klagen gegen die 9 Atomstaaten wurden von Juristen der internationalen IALANA als Mitglieder des Legal Teams maßgeblich mit gestaltet. Wir unterstützten diese wichtige neue juristische Initiative mit Anträgen an die deutsche Regierung, sich den Klagen anzuschließen; weiter durch Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit, verbunden mit der Forderung nach Beendigung der völkerrechtswidrigen „nuklearen Teilhabe“ der Bundesrepublik. Leider wies der IGH die Klagen 2016 aus formellen Gründen ab, ohne sich inhaltlich damit auseinanderzusetzen.

Delegitimierung des Jugoslawien-Krieges

Am 24. März 1999 griff die NATO in die gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Serben und Kosovo-Albanern in Jugoslawien militärisch ein, ohne vom UN-Sicherheitsrat dazu ermächtigt worden zu sein. Soldaten der Bundeswehr beteiligten sich daran, indem sie mit Bundeswehr-Flugzeugen Raketen auf Ziele in Jugoslawien abschossen. Dabei wurden zunächst nur militärische, später aber auch gezielt zivile Ziele angegriffen, wodurch es auch zahlreiche zivile Opfer und Schäden an zivilen Einrichtungen gab.

In Deutschland begründeten Außenminister Joschka Fischer und Verteidigungsminister Rudolf Scharping den Militäreinsatz mit der systematischen Vertreibung der Kosovo-Albaner aus dem Kosovo durch die Regierung Jugoslawiens. Das Auswärtige Amt sprach sogar von Völkermord, Deportationen und ethnischen Säuberungen, die das Milosevic-Regime nicht erst seit Kriegsbeginn, sondern schon seit langem gegen Kosovo-Albaner verübt habe.

Dazu veröffentlichte IALANA am 22. und ergänzend am 29. April 1999 Presse-Erklärungen, in denen durch Zitate aus Auskünften des Auswärtigen Amtes und aus Urteilen mehrerer Oberverwaltungsgerichte nachgewiesen wurde, dass es vor Beginn der NATO-Luftangriffe keine Verfolgung albanischer Volkszugehöriger durch die jugoslawische Staatsmacht gab. Das Auswärtige Amt hatte noch im Januar und März 1999 in Auskünften an deutsche Verwaltungsgerichte darauf hingewiesen, dass eine Verfolgung albanischer Volkszugehöriger im Kosovo nicht festzustellen sei. Mehrere Oberverwaltungsgerichte hatten dementsprechend in Urteilen (zuletzt OVG Münster am 11.3.1999) festgestellt, dass eine systematische Verfolgung albanischer Volkszugehöriger im Kosovo nicht vorliege. Ebenso der damals für die OSZE tätige Militärbeobachter Heinz Loquai.

Dieser durch IALANA offenbarte Widerspruch regierungsamtlicher Erklärungen war tagelang ein Hauptthema in den Medien und erschütterte die Glaubwürdigkeit der von der Bundesregierung behaupteten humanitären Kriegsbegründung. Später räumten Gerhard Schröder und Joschka Fischer ein, dass sie sehr wohl wussten, dass sie mit der Beteiligung der Bundeswehr die UN-Charta brachen.

Erarbeitung und Vorlage einer Nuklearwaffen-Konvention

1995 setzten sich Vertreter von IALANA, IPPNW und der Naturwissenschaftler-Initiative INESAP das Ziel, den Text einer Nuklearwaffen-Konvention zu erarbeiten, die Maßnahmen zur Nichtverbreitung und zur vollständigen Abrüstung von Atomwaffen unter strenger internationaler Kontrolle erfassen sollte. Geschaffen werden sollte ein rechtlicher Rahmen für das Verbot und die Abschaffung aller Atomwaffen, die Kontrolle des Nuklear-Komplexes und spaltbarer Materialien und Verifikationsmaßnahmen sowie Rechte und Pflichten von Staaten und Individuen. Das „Lawyers Committee on Nuclear Policy“ etablierte eine Kommission, die bei Treffen in New York und Darmstatt einen Modell-Entwurf erarbeitete. Dieser wurde bei der NPT-Konferenz im Mai 1997 der Öffentlichkeit vorgestellt und noch im selben Jahr von Costa Rica den Vereinten Nationen als offizielles Dokument vorgelegt (UNDocument A/L.1/52/7). Bei der NPT-Konferenz in Wien im Mai 2007 legten IALANA, IPPNW und INESAP eine erweiterte aktuelle Fassung der Nuklearwaffen-Konvention vor. Costa Rica und Malaysia reichten dieses Dokument bei der UN ein. Die offizielle Abschluss-Erklärung der NPT-Konferenz verweist ausdrücklich auf die Nuklearwaffenkonvention.

Der Modell-Entwurf ist von vielen Regierungen positiv aufgenommen worden. So forderten im Dezember 2006 in der UN-Generalversammlung 125 Staaten dazu auf, unverzüglich Verhandlungen über den Abschluss einer Nuklear-Konvention zu beginnen und abzuschließen.

Anerkennung der obligatorischen Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofs durch Deutschland

„Der Bund wird Vereinbarungen über eine allgemeine, umfassende, obligatorische, internationale Schiedsgerichtsbarkeit beitreten.“ Dieser Verpflichtung nach Art. 24 Abs.3 Grundgesetz hat sich Deutschland jahrzehntelang entzogen.

2006 forderte IALANA in einem Memorandum die Bundesregierung auf, die Zustimmungserklärung nach Art. 36 Abs. 2 IGH-Statut abzugeben und damit die Zuständigkeit des IGH für Völkerrechtsstreitigkeiten als obligatorisch anzuerkennen. Dieser Vorschlag wurde unterstützt von namhaften Völkerrechtswissenschaftlern aus dem Beirat der IALANA. Das Memorandum wurde an die Bundesminister des Auswärtigen und der Justiz, an die Bundestagsfraktionen und den Auswärtigen Ausschuss, an Völkerrechtler, NGOs und an die Presse geschickt.

Nach der Zustimmungserklärung des Bundeskabinetts hat das Auswärtige Amt als 66. Staat am 1. Mai 2008 gegenüber dem Generalsekretär der UN die Zustimmungserklärung zur Anerkennung der obligatorischen Gerichtsbarkeit des IGH abgegeben. Trotz intensiver Bemühungen auch der IALANA ist es leider nicht gelungen, den so genannten „Streitkräfte-Vorbehalt“ zu verhindern, ausweislich dessen Militäreinsätze im Ausland und die Nutzung des deutschen Hoheitsgebiets für militärische Zwecke von der Zuständigkeit ausgenommen worden sind. Dennoch ist die Unterwerfung Deutschlands unter die IGH-Gerichtsbarkeit ein wichtiger politischer und völkerrechtlicher Beitrag zur Zurückdrängung des „Rechts des Stärkeren“ und des „Faustrechts“ in den internationalen Beziehungen. Mit dem IGH als Hauptrechtsprechungsorgan der UN wurden auch die Vereinten Nationen und das Völkerrecht gestärkt. Die rechtsförmige Lösung der zentralen internationalen Fragen ist ein wichtiger Schritt zur globalen Friedenssicherung.

Konferenzen Frieden durch Recht 2009 und „Quo vadis NATO ?- Herausforderungen für Demokratie und Recht“ 2013

IALANA hat Konferenzen und Foren zu aktuellen Friedensfragen veranstaltet, zunächst im Juni 2009 in Berlin unter Beteiligung anderer Organisationen zum Thema „Frieden durch Recht“. Ziel war es unter anderem, die friedenschaffende Kraft des Völkerrechts heraus zu stellen, die das Verhalten der Staaten untereinander berechenbarer macht und institutionelle Rahmenbedingungen für den Verzicht auf Gewalt oder deren Begrenzung zur Verfügung stellt. Die Beiträge der gut besuchten Veranstaltung sind in einer Dokumentation veröffentlicht worden (ISBN 978-3-8305-1721-4).

Im April 2013 folgte der viel beachtete 3-tägige Bremer NATO-Kongress, den die IALANA wiederum in Zusammenarbeit mit zahlreichen Juristenorganisationen und dem Zentrum für Europäische Rechtspolitik (ZERP) an der Bremer Universität veranstaltete. Mit 270 Teilnehmern und hoch qualifizierten Referentinnen und Referenten wurde zu folgenden Schwerpunkten gearbeitet: Militärische Interventionen zum Schutz von Menschenrechten; Terrorismus und Anti-Terrorismus; Neue geostrategische Konzepte der USA und der NATO; dazu in 8 Arbeitsgruppen zur juristischen Bewertung von aktuellen Entwicklungen wie Drohnen, Cyberwar, Targeted Killing; Medien als Kriegspartei u.a.. Im Nachgang zur Konferenz erschien 2014 ein frei verfügbares Internetbuch mit den wichtigsten Konferenzbeiträgen ( abrufbar unter: www.frieden-durch-recht.eu).

Weitere Kongresse waren: 2015 „Entschädigungsforderungen Griechenlands“ , 2015 „Parlamentarisches Auskunftsrecht und Rüstungsexport“, 2015 „NSA-Aktivitäten in Deutschland und 2018 „Krieg und Frieden in den Medien“.

Mitarbeit in der internationalen Friedensbewegung

IALANA -Deutschland ist vielfältig eingebunden in nationale und internationale Friedensaktivitäten. Herauszuheben ist die Mitorganisation des internationalen Höhepunktes der Friedensaktivitäten des Peace Events Sarajevo 2014, des Kongresses in Sarajevo und des „Friedenswinters“ 2014/2015. IALANA Deutschland unterstützt die jährlichen Aktionen gegen die US-Airbase Ramstein als Zentrum der Kriegsführung der USA im vorderen und mittleren Osten sowie in Afrika, den Widerstand gegen völkerrechtwidrige Drohnenangriffe und die nukleare Teilhabe Deutschlands und die Atomwaffen in Büchel. IALANA bekämpft die wachsende Militarisierung der Gesellschaft durch Werbung der Bundeswehr in Schulen und Universitäten.

Auslobung des Whistleblower-Preises

Gemeinsam mit der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) und bis 2006 auch der Ethikschutz-Initiative vergab IALANA seit 1999 alle zwei Jahre den Whistleblower-Preis an Menschen, die schwerwiegende natur-, menschen- und friedensgefährdende Missstände enthüllen, diese (nach erfolglosen internen Alarmschlagen) an die Öffentlichkeit bringen, dies vor allem uneigennützig tun und dafür große persönliche Nachteile in Kauf nehmen. Preisträger waren 1999 der ehemalige Kapitän der russischen roten Flotte Alexander Nikitin, 2001 die Tierärztin Dr. Margrit Herbst, 2003 der Journalist Daniel Ellsberg, 2005 die Wissenschaftler und Professoren Dr. Ted Postol und Dr. Arpad Pusztai, 2007 die Biologin Dr. Liv Bode,  2009 die Steuerfahnder Rudolf Schmenger und Frank Wehrheim , 2011 Bradley (später: Chelsea) Manning und der Atomphysiker  Dr. Rainer Moormann,  2013 Edward Snowden , t 2015 der Drohnenpilot Brandon Bryant, der Molekularbiologe Gilles-Eric Séralini und (posthum) den Atomphysiker und Historiker Dr. Léon Gruenbaum. und zuletzt 2017 Martin Porwohl und Maria-Elisabeth Klein (Mitarbeiter der Alten Apotheke in Bottrop) sowie der ehemalige Chefredakteur von Cumhuriyet Can Dündar. Nach dem frühen Tod von Dr.Dieter Deiseroth, langjährig Vorsitzender der Jury für die Vergabe des Preises, Verfasser der meisten wissenschaftlichen Beiträge zum Thema und unermüdlicher Streiter für ein deutsches Gesetz zum Schutz der Whistleblower, wurde die weitere Preisvergabe durch IALANA und VDW beendet. Voraussichtlich 2022 wird noch ein Buch erscheinen, das alle Preisträger und ihre Nachwirkung würdigt.

Bestehende Einrichtungen und Verfahren zur Konfliktregulierung müssen künftig besser genutzt und geltende völkerrechtliche Regeln strikt beachtet und effektiv durchgesetzt werden.

Alle Staaten müssen sich endlich verbindlich der Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofes (IGH) unterwerfen; auch Deutschland hat dies auf Druck der IALANA getan, allerdings mit dem Vorbehalt, dass die Bundeswehr und ihre in Deutschland stationierten Verbündeten mit ihrem Handeln außerhalb der Gerichtsbarkeit verbleiben. Das muss sich noch ändern.

IALANA hat die Etablierung des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) unterstützt. Schwere völkerrechtliche Verbrechen können strafrechtlich wirksam geahndet werden. 2010 gelang in Kampala zwar eine verbindliche Definition des Verbrechens der Aggression; die entsprechende Veränderung des Statuts von Rom ist jedoch erst von wenigen Staaten ratifiziert worden (darunter die BRD). Das deutsche Völkerstrafgesetzbuch entspricht nicht in allen Punkten den Vorgaben von Art. 26 Abs.1 S.2 Grundgesetz und muss weiter verbessert werden.

Frühzeitiges Erkennen und konstruktives Eingreifen durch internationale Organisationen bei entstehenden zwischenstaatlichen Konflikten oder drohenden Bürgerkriegen kann diese Eskalation verhindern. Internationale Organisationen wie die UNO und die OSZE müssen deshalb gerade im Bereich der Prävention gewaltförmiger Konflikte und der frühzeitigen nichtmilitärischen Intervention gestärkt werden. IALANA sieht die Umdefinition der NATO zu einem kollektiven Sicherheitssystem durch das Bundesverfasssungsgericht kritisch und verurteilt alle Auslandseinsätze der Bundeswehr, die sich über die Grundsätze der UN-Charta hinwegsetzen. Bei der Lobby-Arbeit gegenüber dem Europäischen Verfassungskonvent konnte eine Intensivierung der zivilen Konfliktbearbeitung erreicht werden, die in den Vertrag von Lissabon übernommen wurde. Ganz knapp gescheitert ist die Etablierung einer Agentur für Zivile Konfliktbearbeitung. Diese wird aber mit dem so genannten Stabilitätsinstrument weiter verfolgt.

Wir sind eine Vereinigung für „Friedensrecht“

Wir nehmen Stellung zu aktuellen Konflikten, die zum Ausbruch von Kriegen und Bürgerkriegen führen können oder führen. Wir veranstalten Tagungen und Kongresse zu aktuellen friedenspolitischen Fragen.

Wir prüfen und entwickeln juristische Argumente und zeigen dadurch Handlungsspielräume und Grenzen im Bereich der Militärpolitik auf nationaler und internationaler Ebene auf.

Wir entwickeln Vorschläge zur Stärkung der Stellung von Bürgerinnen und Bürgern bei der Verifikation und Durchsetzung von internationalen Abkommen im Bereich der Abrüstung, des Umweltschutzes, der Bekämpfung von Korruption und des Schutzes der Menschenrechte (»Societal Verification«).

IALANA fühlt sich „der Stärke des Rechts gegenüber dem Recht des Stärkeren“ und dem Vorrang der zivilen „nicht-militärischen“ Konfliktschlichtung verpflichtet. IALANA mischt sich in die Politik ein und setzt dabei auf die Aufklärung der Öffentlichkeit über die drohende Aushöhlung und Zerstörung des bestehenden Völkerrechts durch Missachtung der entscheidenden rechtlichen Grundsätze der UN-Charta und der dort angelegten Friedensordnung. Zudem bietet IALANA anderen Nicht-Regierungs-Organisationen und auch politischen Gremien Beratung über friedensrechtliche Fragen an und begleitet beratend wichtige Gerichtsverfahren mit friedenspolitischem Einschlag.

Neben der regelmäßigen Arbeit treffen sich der Vorstand und die an der Mitarbeit interessierten Mitglieder vier bis fünf Mal jährlich, diskutieren krisenhafte Entwicklungen, suchen nach Lösungen und bereiten Veranstaltungen und Veröffentlichungen vor.

Alle Juristinnen und Juristen, die mit den Zielen von IALANA übereinstimmen, sei es in Ausbildung, im Beruf oder Ruhestand, sind herzlich zur Mitarbeit eingeladen. IALANA ist zur Finanzierung der – ehrenamtlichen und unentgeltlichen  Arbeit auf Spenden und Mitgliedsbeiträge angewiesen. Zugewendete Beträge sind steuerlich absetzbar.

Weltweite wirksame Ächtung aller Massenvernichtungswaffen

Entstanden ist IALANA aus Sorge um die menschliche Zivilisation angesichts der Bedrohung durch atomare, biologische und chemische Massenvernichtungswaffen. Im Zentrum unserer Bemühungen steht deshalb, nach der erfolgten vertraglichen Ächtung der B- und C-Waffen, nun ein weltweites und wirksam kontrolliertes Verbot aller Nuklearwaffen zu erreichen. Wir freuen uns, dass diese Bemühungen 2017 durch die Verleihung des Friedensnobelpreises an ICAN, in der wir mitarbeiten, gewürdigt wurden. Wir unterstützen mit ICAN und anderen Friedensorganisationen den 2017 durch die UNO verabschiedeten Atomwaffenverbotsvertrag (Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons – TPNW) und fordern insbesondere die Bundesregierung auf, diesen Vertrag ebenfalls zu unterzeichnen.

Zurückdrängen des Faustrechts durch Stärkung des Rechts

Bei innerstaatlichen Konflikten sind rechtsförmige Verfahren zur Konfliktlösung seit langem selbstverständlich und akzeptiert. Unsere Grundvorstellung ist, dass dieses »zivilisatorische Niveau« der Abschaffung des Faustrechts auch auf internationaler Ebene endlich erreicht werden muss. Wir sind überzeugt, dass es eine friedlichere Welt nicht ohne Stärkung des Rechts geben wird.

Organe

VORSTAND:

Ko-Vorsitzende: Amela Skiljan, LL.M.Eur, Berlin
Ko-Vorsitzender: Dr. Heiner Fechner, Postdoctoral Researcher, Bremen

stellvertr. Vorsitzende: Kornelia Kania, Vorsitzende Richterin beim LAG, Barsinghausen
stellvertr. Vorsitzender: Volkert Ohm, Rechtsanwalt a.D., Bremen

WEITERE VORSTANDSMITGLIEDER:

Gerhard Baisch, Rechtsanwalt a.D., Bremen
Wilko Bauer, Rechtsanwalt, Angermünde
Dr. Philipp Boos, Rechtsanwalt, Berlin
Tomislav Chagall, Rechtsreferendar, Frankfurt a.M.
Bernd Hahnfeld, Richter i.R., Köln
Otto Jäckel, Rechtsanwalt, Wiesbaden
Stephan Möhrle, LL.M., Freiburg
Viktor Pews, Rechtsanwalt, Berlin

Ehrenvorsitzender:  Dr. Peter Becker

WISSENSCHAFTLICHER BEIRAT:

Dr. Jan van Aken, Hamburg
Prof. Dr. Michael Bothe, Frankfurt/Main
Daniela Dahn, Publizistin, Berlin
Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Bremen
 Prof. Dr. Erhard Denninger, Frankfurt/Main
Dipl.-Pol. Annegret Falter, Berlin
Prof. Dr. Martina Haedrich, Jena
Prof. Dr. Hans-Joachim Heintze, Bochum
Prof. Dr. Gabriele Krone-Schmalz, Lindlar
 Karl-Wilhelm Lange, Regierungspräsident a.D. Braunschweig/Hann.-Münden
Prof. Dr. Norman Paech, Hamburg
Hans-Christof Graf von Sponeck, vormals Beigeordneter des UN-Generalsekretärs, Müllheim
apl. Prof. Dr. Carmen Thiele, Frankfurt/Oder
Jürgen Trittin, MdB, Göttingen
Prof. Dr. Herbert Wulf, Pinneberg

GESCHÄFTSFÜHRER:

Lucas Wirl, Berlin

Vernetzung

Liste von Organisationen mit denen wir zusammenarbeiten