Schlagwort: Volkert Ohm

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30 Jahre IGH-Gutachten zu Atomwaffen: „Generell völkerrechtswidrig“

von Volkert Ohm Art. VI des Nichtverbreitungsvertrages (NVV) verpflichtet die Atomwaffenstaaten, in gutem Glauben Verhandlungen über atomare Abrüstung zu führen, diese zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen und eine „allgemeine und umfassende Abrüstung unter strikter und effektiver internationaler Kontrolle“ durchzuführen. Diese Verpflichtung wurde vom Internationalen Gerichtshof (IGH) in einem im

5 Jahre Atomwaffenverbotsvertrag

Von Volkert Ohm Am 22. Januar jährt sich zum 5. Mal das Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrages (AVV)- ein Anlass, daran zu erinnern, dass dieser Vertrag ein bedeutsamer Schritt zur vollständigen Ächtung und Abschaffung aller Atomwaffen ist. Er wurde 2017 von der UNO entworfen und bisher von 99 Staaten unterzeichnet. Dieses Erinnern

Infoblatt 5 Jahre UN-Atomwaffenverbot –Für eine Welt ohne Atomwaffen!

Im November 2025 veröffentlichte das Aktionsbündis Atomwaffenfrei.jetzt das Infoblatt zum 5-jährigen Bestehen des Atomwaffenverbotsvertrags am 22.1.2026. IALANA Vorstandsmitglied Volkert Ohm steuerte den Beitrag „30 Jahre IGH-Gutachten zu Atomwaffen: „Generell völkerrechtswidrig““. Das Infoblatt können Sie hier bestellen: https://www.friedenskooperative.de/shop/beilage-avv

Atomwaffenverbotsvertrag und Nichtverbreitungsvertrag: 2 Meilensteine auf dem Weg zur weltweiten Ächtung der Atomwaffen

Webinar mit Volkert Ohm, IALANA Vom 3.-7. März 2025 findet die dritte Staatenkonferenz zum Atomwaffenverbotsvertrag statt. Diesem 2021 in Kraft getretenen Vertrag sind mittlerweile 74 Staaten beigetreten. Deutschland, alle NATO-Staaten und alle Atomwaffenstaaten bislang nicht. Bei den letzten beiden Staatenkonferenzen hatte Deutschland beobachtend teilgenommen. Während dieser Konferenz in New York

Volkert Ohm: Beitrag für die Kundgebung in Bremen am 9.1.2020 gegen den drohenden Krieg der USA gegen den Iran

Bei der Kundgebung des Bremer Friedensforums sprach u.a. Rechtsanwalt Volkert Ohm, Vorstandsmitglied von IALANA-Deutschland Die Ermordung des iranischen Generals Kassem Soleimani und des irakischen Milizenführers Jamal Jaafar Ibrahimi, sowie von vermutlich acht weiteren Personen waren illegale, völkerrechtswidrige Hinrichtungen. Der Drohnenangriff war zugleich eine kriegerische Aktion sowohl gegen den Iran –