Chilcot-Bericht setzt Blair unter Druck
Untersuchung dokumentiert Verantwortung des ehemaligen Labour-Premierministers für den Irakkrieg Peter Mühlbauer 06.07.2016 in telepolis http://www.heise.de/tp/artikel/48/48752/1.html
Untersuchung dokumentiert Verantwortung des ehemaligen Labour-Premierministers für den Irakkrieg Peter Mühlbauer 06.07.2016 in telepolis http://www.heise.de/tp/artikel/48/48752/1.html
Strafanzeige bei der Generalbundesanwaltschaft wegen "Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit" in den kurdischen Gebieten der Türkei Auf einer Pressekonferenz am gestrigen Montag, den 27.Juni, wurde eine Strafanzeige gegen Funktionäre der türkischen Regierung, des Militärs und der Verwaltung wegen Beteiligung an Kriegsverbrechen (§ 8 VSTGB – Völkerstrafgesetzbuch), Verbrechen gegen die
Eine internationale Einigung auf einen neuen völkerrechtlichen Straftatbestand der Aggression soll in nationales Recht umgesetzt werden. Dazu dient ein Gesetzentwurf (18/8621 (pdf), den die Bundesregierung an den Bundestag weitergeleitet hat. Wie sie darin schreibt, sei es den Vertragsstaaten des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs auf der Überprüfungskonferenz in Kampala gelungen,
8. Juni 2016, 18:30-21:00 Uhr, Brot für die Welt (Berlin): Präsentation ECCHR-Bericht und Diskussion 13 Jahre Freiheitsstrafe für Ignace Murwanashyaka und acht Jahre für Straton Musoni: Damit endete im September 2015 der Prozess gegen die zwei ruandischen Anführer der Hutu-Miliz Forces démocratiques de libération du Rwanda (FDLR) am Oberlandesgericht in
Vortrags- und Diskussionsveranstaltung am 25. November 2015 von 19.00 bis 21.00 Uhr DAV-Haus, Littenstraße 11, 10179 Berlin (S-/U-Bahnhof Alexanderplatz, U-Bahnhof Klosterstraße) – Veranstalter: Amnesty International | Deutscher Anwaltverein (DAV) |European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) Am 28. September 2015 verurteilte das OLG Stuttgart zwei Führungsmitglieder der Forces Démocratiques
Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) vom 26.06.2002 (BGBl. I S. 2254) vstgb vom 26.6.02