Syrien: Generalbundesanwalt in Karlsruhe reagiert auf die ersten Strafanzeigen zu Folter unter Assad – ECCHR vom 20.12.2017
Generalbundesanwalt vernimmt die Anzeigeerstatter*innen als erste Maßnahme Basierend auf dem Weltrechtsprinzip hat das ECCHR gemeinsam mit 22 Folterüberlebenden aus Syrien und den Juristen Anwar al-Bunni und Mazen Darwish im Laufe des Jahres 2017 in Deutschland vier Strafanzeigen wegen Folter, außergerichtlicher Hinrichtungen und gewaltsamen „Verschwindenlassens“ gegen 27 hohe Entscheidungsträger der Assad-Regierung