Verbrechen der Aggression könnten ab 2018 unter Anklage zum ICC kommen
Angriffskriege sind ab nächstem Jahr ein Fall für den Internationalen Strafgerichtshof – manche jedenfalls 27. Dezember 2017 Dirk Eckert in telepolis Weitgehend unbemerkt von der deutschen Öffentlichkeit hat das Völkerrecht einen bedeutenden Schritt gemacht: Angriffskriege sind künftig ein Fall für den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH). Ab dem 17. Juli 2018