BVerfG gibt Varvarin-Opfern keinen unmittelbaren Ersatzanspruch gegen die Bundesregierung
Kein Schadenersatz für die Opfer des NATO-Angriffs auf die Brücke bei Varvarin! Das Bundesverfassungsgericht lehnt die Verfassungsbeschwerden ab. Kläger prüfen die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Beschluss vom 13.08.2013 – 2 BvR 2660/06