Verstößt der Einsatz von Nuklearwaffen gegen das „Recht auf Leben“ in Art. 6 Abs.1 des UN-Zivilpaktes ?
Stellungnahme der internationalen IALANA zum geplanten offiziellen Kommentar des UN-Menschenrechtsausschusses *) Dieser arbeitet zur Zeit an einem offiziellen Kommentar zu dem in Art. 6 Abs. 1 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (englisch: International Covenant on Civil and Political Rights, ICCPR; deutsch: UN-Zivilpakt) garantierten Rechts auf Leben. Der